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De|pu|ta|ti|on [deputa'ts̮i̯o:n], die; -, -en:Abordnung, die einer politischen Versammlung Wünsche und Forderungen überbringt:
einer Deputation angehören.
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De|pu|ta|ti|on 〈f. 20〉 Abordnung, Ausschuss [zu lat. deputare „einem etwas bestimmen, zuweisen“]
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Abordnung, die einer politischen Körperschaft im Auftrag einer Versammlung Wünsche od. Forderungen überbringt.
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Deputation
[lateinisch] die, -/-en, Abordnung von Mitgliedern einer Versammlung oder Vereinigung, die in ihrem Auftrag und Namen handelt.
Im Heiligen Römischen Reich (bis 1806) setzte der Reichstag seit dem 16. Jahrhundert zur Erledigung bestimmter Geschäfte Reichsdeputationen ein. Sie bestanden aus Vertretern des Kurfürstenkollegiums sowie aus Mitgliedern der beiden anderen Kollegien und tagten ursprünglich in den Pausen zwischen den einzelnen Reichstagen (ordentliche Reichsdeputation); seitdem der Reichstag ständig versammelt war (1663), gab es nur noch außerordentliche Reichsdeputationen, die konfessionell paritätisch zusammengesetzt sein mussten. Ihre Beschlüsse wurden in einem Reichsdeputationsschluss zusammengefasst; der wichtigste ist der Reichsdeputationshauptschluss von 1803.
Die Kaiserdeputation trug 1849 im Namen der Frankfurter Nationalversammlung dem preußischen König die Kaiserkrone an; ebenso die Kaiserdeputation des Norddeutschen Reichstags (Versailles, Dezember 1870).
Verwaltungsdeputationen waren nach früherem Gemeinderecht (1808) in den Städten für einzelne Verwaltungszweige (u. a. Schul-, Steuerwesen) teils zur Vorbereitung für die Beschlussfassung der städtischen Organe, teils auch zur eigenen Anordnung gebildete Institutionen.
Nach der hamburgischen Verfassung von 1952 gibt es in Hamburg Deputationen; sie bestehen aus dem jeweiligen Senator und 15 ehrenamtlich tätigen Deputierten, die von der Bürgerschaft gewählt werden, ihr aber nicht angehören dürfen. Die Deputierten sind in ihrem Zuständigkeitsbereich die obersten entscheidenden Organe der Fachbehörden.
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De|pu|ta|ti|on, die; -, -en [mlat. deputatio, zu spätlat. deputatus, ↑Deputierte]: Abordnung, die einer politischen Körperschaft im Auftrag einer Versammlung Wünsche od. Forderungen überbringt.
Universal-Lexikon. 2012.