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Frankfurter Nationalversammlung
I
Frankfurter Nationalversammlung
 
Am 18. Mai 1848 trat das erste gesamtdeutsche Parlament in der Frankfurter Paulskirche zusammen. Im Rahmen der jeweiligen Landesverfassungen waren insgesamt 812 Abgeordnete und Stellvertreter gewählt worden. Bei einer gesetzlichen Mitgliederzahl von 649 bestand die Frankfurter Nationalversammlung aus 585 Abgeordneten, da in zahlreichen österreichischen Wahlbezirken mit nichtdeutscher Bevölkerung keine Abgeordneten gewählt worden waren. Die Volksvertreter gehörten in ihrer überwiegenden Mehrheit den führenden Schichten des gebildeten Bürgertums an und entsprachen in ihrer Zusammensetzung nicht der sozialen Gliederung des Volkes. Die meisten kamen aus akademischen Berufen, waren höhere Verwaltungsbeamte, Richter, Staatsanwälte oder Rechtsanwälte sowie Universitätsprofessoren. Nur vier Abgeordnete kamen aus dem Handwerk, Arbeiter waren überhaupt nicht vertreten. Man hat deshalb auch von einem »Professoren«- oder »Honoratioren«-Parlament gesprochen.
 
Das Parlament wählte am 19. Mai den hessischen Liberalen und Mitbegründer der Burschenschaft, Heinrich Reichsfreiherr von Gagern, zu seinem Präsidenten. Organisierte politische Parteien gab es noch nicht, doch bildeten sich sogleich politische Gruppierungen oder Klubs (benannt nach Frankfurter Gasthöfen), aus denen dann später die Parteien entstanden sind. In der Sitzordnung des Parlaments saßen die Demokraten links, die Liberalen in der Mitte, die Konservativen rechts (vom Parlamentspräsidenten aus gesehen). Als provisorische Zentralgewalt wurde die Position des »Reichsverwesers« geschaffen, der die Reichsgeschäfte bis zur endgültigen Verabschiedung der Verfassung wahrzunehmen hatte. Die Abgeordneten einigten sich auf die Person des österreichischen Erzherzogs Johann. Der deutsche Bundestag löste sich auf. Das Parlament setzte einen Verfassungsausschuss ein, der mit der Ausarbeitung der Grundrechtsbestimmungen begann.
 
Es stellte sich jedoch bald heraus, dass die Nationalversammlung nicht in der Lage war, die provisorische Reichsregierung mit wirklicher politischer und militärischer Macht auszustatten, mit der allein der deutsche Nationalstaat gegen die Sonderinteressen der Einzelstaaten, insbesondere der Großmächte Österreich und Preußen, hätte durchgesetzt werden können. So nahm Preußen in dem mit Zustimmung des Paulskirchenparlaments geführten Krieg gegen Dänemark - wegen der Einverleibung Schleswigs in den dänischen Reichsverband - keine Rücksicht auf die Nationalversammlung, als es unter dem Druck Großbritanniens und Russlands am 26. August 1848 mit dem Dänenkönig den unbefriedigenden Waffenstillstand von Malmö schloss; ein Votum der Nationalversammlung gegen das Abkommen blieb wirkungslos und musste später zurückgenommen werden. Im September musste die Nationalversammlung sogar preußische und österreichische Waffenhilfe gegen Aufständische in Frankfurt in Anspruch nehmen, die aus nationaler Empörung über den »Verrat von Malmö« die Parlamentarier zwingen wollten, ihre kompromissbereite Einstellung gegenüber den Fürsten aufzugeben und eine Republik anzustreben. Ein Aufstand radikaler Demokraten in Südbaden, die die deutsche Republik ausriefen, wurde von badischen Truppen niedergeschlagen.
 
In Österreich warfen kaiserliche Truppen nationale Aufstände der Ungarn, Tschechen und Italiener nieder. Bei der Niederschlagung des Wiener Oktoberaufstandes, in dessen Verlauf radikaldemokratische Studenten, Bürger und Arbeiter zeitweise die Stadt beherrschten, wurde von kaiserlichem Militär sogar der Abgeordnete der Frankfurter Nationalversammlung Robert Blum standrechtlich erschossen (9. November 1848).
 
Während die Parlamentarier in der Nationalversammlung noch über die Grundrechte, die schließlich am 27. Dezember 1848 verabschiedet wurden, diskutierten und bei der Ausarbeitung der Reichsverfassung lange über die zukünftige Gestalt des Deutschen Reiches (großdeutsch oder kleindeutsch?) stritten, hatten die Bundesstaaten, vor allem die beiden Großmächte Österreich und Preußen, ihr Selbstbewusstsein wiedergewonnen, war auch die euphorische Stimmung des Frühjahrs 1848 im Lande einer Ernüchterung gewichen, nicht zuletzt wegen der Radikalisierung der Revolution und der blutigen Ausschreitungen in Frankreich.
 
Die Nationalversammlung entschied sich endlich mit Mehrheit für die kleindeutsche Reichslösung und für die Wahl des preußischen Königs zum Kaiser in dem neuen Reich. Als dieser aber am 3. April 1849 den Abgeordneten der Nationalversammlung, die ihm seine Wahl zum »Kaiser der Deutschen« mitteilten, eine Absage gab und es ablehnte, die Kaiserkrone aus der Hand der Revolutionäre entgegenzunehmen, war die Nationalversammlung endgültig gescheitert. In den Maiaufständen in Sachsen, Baden und der Pfalz versuchten radikaldemokratische Kräfte die Annahme der Reichsverfassung doch noch zu erzwingen. Sie wurden mithilfe preußischer Truppen rasch und endgültig niedergeworfen.
 
Etwa hundert, vornehmlich radikal-demokratische Abgeordnete bildeten in Stuttgart ein Rumpfparlament, das freilich am 18. Juni 1849 von württembergischem Militär gewaltsam aufgelöst wurde.
II
Frạnkfurter Nationalversammlung,
 
das vom 18. 5. 1848 bis zum Verlegungsbeschluss vom 30. 5. 1849 in Frankfurt am Main tagende verfassunggebende Parlament; nach seinem Versammlungsort auch Paulskirche genannt.
 
Gestützt auf das in den Befreiungskriegen 1813-15 entstandene gesamtnationale Ideengut, das unter dem Einfluss der revolutionären Ereignisse von 1830 v. a. in den südwestdeutschen Staaten merklich an politischer Bedeutung gewonnen hatte, forderte das liberale Bürgertum in den einzelnen deutschen Staaten seit 1847 nachdrücklich die Schaffung einer gesamtnationalen Volksvertretung. In den revolutionären Ereignissen vom März 1848 scheiterten die Versuche Preußens und Österreichs, die frei werdenden Kräfte durch eine Bundesreform von oben zu kanalisieren und in ihrem Sinn zu nutzen. Die Februarrevolution in Paris hatte den Anstoß zu einer Österreich, die deutschen Mittelstaaten und schließlich auch Preußen erfassenden Aufstandsbewegung gegeben, in der das System des Deutschen Bundes letztlich unterging (Märzrevolution).
 
Bereits am 27. 2. 1848 war in der Zweiten Kammer Badens, am 28. 2. in der Zweiten Kammer von Hessen-Darmstadt (H. von Gagern) die Forderung nach Errichtung einer deutschen Zentralgewalt samt Volksvertretung erhoben worden. Am 5. 3. versammelten sich in Heidelberg 51 süd- und westdeutsche Liberale beziehungsweise demokratische Radikale und forderten von den Regierungen der deutschen Staaten eine »Vertretung der deutschen Nation«. Die Heidelberger Versammlung berief am 12. 3. 1848 durch einen von ihr begründeten Siebenerausschuss zum 31. 3. ein Vorparlament nach Frankfurt am Main ein. Gleichzeitig setzte der in Frankfurt tagende Bundestag am 10. 3. einen Ausschuss von 17 Vertrauensmännern (Siebzehnerausschuss) ein, der den Entwurf zu einer deutschen Verfassung ausarbeiten sollte, und beschloss (30. 3.), die einzelstaatlichen Regierungen zur Abhaltung von Volkswahlen für eine deutsche verfassunggebende Versammlung aufzufordern. Unabhängig davon versammelten sich am 31. 3. 1848 in Frankfurt die Mitglieder des Vorparlaments, eine Reihe führender, dem liberalen Ideengut verpflichteter Persönlichkeiten. Mit Bundestag, Siebzehnerausschuss und dem von den Vertretern der südwestdeutschen Staaten majorisierten Vorparlament (500 Mitglieder) fungierten in Frankfurt drei Organe nebeneinander. Durch Kompromissentscheide wurde der Weg zur Einberufung einer Nationalversammlung geebnet. Nach der Einigung auf die Wahlgrundsätze löste sich das Vorparlament am 3. 4. auf unter Einberufung eines Fünfzigerausschusses, der die Wahl einer Nationalversammlung beschloss (Gesetz vom 7. 4. 1848). Nachdem sich der Bundestag diesen Beschluss zu Eigen gemacht hatte, fanden Anfang Mai die Wahlen auf der Grundlage entsprechender Gesetze nach allgemeinem und gleichem Wahlrecht (Frauen, in 4 Ländern auch Tagelöhner und Gesellen, waren nicht wahlberechtigt) im Gebiet des Deutschen Bundes und in den nicht zum Bundesgebiet zählenden östlichen Provinzen Preußens und in Schleswig statt.
 
Am 18. 5. 1848 wurde die Deutsche Nationalversammlung in der Paulskirche in Frankfurt am Main eröffnet. Ihr gehörten etwa 600 (mit Vertretern über 800) Mitglieder an, von denen etwa 400 ständig an den Sitzungen teilnahmen. Die durch eine Persönlichkeitswahl nach Frankfurt delegierten Abgeordneten wählten H. von Gagern am 19. 5. zum Präsidenten der Nationalversammlung. Die Mehrheit der Abgeordneten zählte zu den Liberalen, wobei die Demokraten auf der Linken, deren Mitglieder sich wegen ihres revolutionären Engagements auch als »Achtundvierziger« bezeichneten, sich in einen gemäßigten und einen radikal-demokratischen Flügel teilten.
 
Die Aufgabe der Deutschen Nationalversammlung war die Schaffung einer Verfassung, die an die Stelle des Deutschen Bundes einen gesamtdeutschen Bundesstaat setzen sollte. Da hierfür eine Einigung der einzelstaatlichen Regierungen nicht zustande kam, musste die Frankfurter Nationalversammlung aus eigener Kraft handeln. Es galt, die innerhalb des Parlaments unterschiedlichen staatstheoretischen Auffassungen ebenso zu überwinden wie den Widerstand der Einzelstaaten. Die Frankfurter Nationalversammlung begann am 28./29. 6. 1848 mit der Einsetzung einer vorläufigen Zentralgewalt und der Wahl des Erzherzogs Johann von Österreich zum Reichsverweser; nachdem ihm der Deutsche Bundestag mit seiner Auflösung (12. 7.) seine Befugnisse übertragen hatte, berief dieser ein Reichsministerium (15. 7.), dem aber jeder verwaltungsmäßige Unterbau fehlte, sodass sich die Zentralgewalt gegenüber den partikularistischen Interessen der größeren Einzelstaaten aufgrund der fehlenden Exekutivgewalt nicht durchzusetzen vermochte.
 
Die erste große Krise der Frankfurter Nationalversammlung entstand aus der schleswig-holsteinischen Frage. Preußen, von der Frankfurter Nationalversammlung beauftragt, das von Dänemark annektierte Schleswig zurückzuerobern (Deutsch-Dänische Kriege), überschritt mit dem Abschluss des auf britischem und russischem Druck zustande gekommenen Waffenstillstands von Malmö (26. 8.) seine vom Reichsverweser erhaltenen Vollmachten. Die nach diplomatischen Interventionen Russlands, Frankreichs und Großbritanniens erfolgte Annahme des Waffenstillstands (am 16. 9. durch die Frankfurter Nationalversammlung) zeigte nicht nur die Schwäche der provisorischen Regierung, sondern offenbarte auch das Misstrauen, das die Großmächte einem deutschen Einheitsstaat entgegenbrachten, von dem sie eine nachhaltige Gefährdung des Gleichgewichts im Sinne der Staatenordnung des Wiener Kongresses von 1814/15 befürchteten. Im Innern war die Regierung bemüht, das Übergewicht v. a. der größeren Einzelstaaten zu brechen, war jedoch auf deren militärische Unterstützung angewiesen, wie die Niederschlagung eines Aufstands der radikalen Linken durch preußische und österreichische Truppen zeigte (Frankfurt, 18. 9. 1848; Septemberunruhen). Die seither unter militärischem Schutz tagende Frankfurter Nationalversammlung verlor durch diese Maßnahmen erheblich an moralischem Ansehen. Zudem ließ der Rückgriff auf die alten Ordnungsmächte die gegenrevolutionären Kräfte in Preußen und Österreich so entscheidend erstarken, dass die Nationalversammlung an der Aufgabe der Schaffung eines deutschen Gesamtstaates letztlich scheiterte.
 
Am 20./21. 12. 1848 wurde das »Gesetz über die Grundrechte des Deutschen Volkes« (Grundrechte der Reichsverfassung) verabschiedet (Inkraftsetzung am 27. 12. 1848). Im Spätherbst trat die Frankfurter Nationalversammlung in die Debatte um die deutsche Frage ein, d. h. um Umfang und Organisation des zu schaffenden Deutschen Reiches (am 27. 10. Verbot der staatlichen Vereinigung von deutschen und nichtdeutschen Ländern). Die Diskussion in der Paulskirche stand im Schatten der gegenrevolutionären Ereignisse in Preußen und Österreich. Besonders die österreichische Regierung unter Felix Fürst zu Schwarzenberg, die bei der Niederwerfung der Revolution in Wien (Oktober/November 1848) unter Bruch des Völkerrechts den dort weilenden Vertreter der Linken in der Frankfurter Nationalversammlung, R. Blum, hatte standrechtlich erschießen lassen, betonte immer schärfer, dass Österreich, entgegen Art. 2 des Verfassungs-Entwurfs, nur als Ganzes, einschließlich seiner nichtdeutschen Landesteile, in den deutschen Gesamtstaat eingehen könne (Reichstag von Kremsier, 27. 11.). Daraufhin vollzog sich in der Frankfurter Nationalversammlung eine Neugruppierung der politischen Kräfte. Die Linke wandte sich entschieden gegen die monarch. Lösung, die Mehrheit der gemäßigten Abgeordneten teilte sich auf in die Anhänger der so genannten »kleindeutschen« und die der »großdeutschen« Lösung. Während die Kleindeutschen, die sich selbst »Erbkaiserliche« nannten, eine Aufnahme Österreichs samt seiner nichtdeutschen Landesteile aus nationalen Beweggründen ablehnten und an die Gründung eines Bundesstaates mit dem preußischen König als Kaiser dachten, widersetzten sich die Großdeutschen aus innenpolitischen wie auch partikularistischen Gründen einem preußisch geführten deutschen Staat.
 
Im Dezember 1848 trat der Österreicher A. Ritter von Schmerling, seit September Leiter des Reichsministeriums, zurück. An seine Stelle trat am 18. 12. 1848 H. von Gagern. E. Simson wurde zum Präsidenten des Parlaments gewählt. Gagern versuchte unter dem Eindruck der am 5. 12. 1848 in Preußen oktroyierten Verfassung (in Kraft ab 31. 1. 1850) die deutsche Frage durch einen Kompromiss zu lösen. Er schlug die Bildung eines kleindeutschen Bundesstaates mit preußischer Spitze, den »Engeren Bund«, vor, der wiederum einen Bund mit der österreichischen Gesamtmonarchie, den »Weiteren Bund«, eingehen sollte. Die habsburgische Politik vereitelte mit ihrer (großösterreichischen Gesamtstaats-)Verfassung vom 4. 3. 1849 (»Märzverfassung«) diese Lösung. Nach zähen Verhandlungen, bei denen einer Gruppe der Linken erhebliche Zugeständnisse in innenpolitischen Fragen, u. a. in der des Wahlrechts, gemacht worden waren, konnte unter den Kleindeutschen ein Mehrheitsentscheid durchgesetzt werden. Am 28. 3. 1849 wurde König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen mit 290 Stimmen bei 248 Enthaltungen zum Kaiser gewählt. Mit dessen Ablehnung der Kaiserkrone (3. 4.; endgültig 28. 4.) scheiterte die von der Frankfurter Nationalversammlung am 27. 3. verkündete und am 28. 3. in Kraft gesetzte Reichsverfassung. Trotz einer zustimmenden Note von 28 deutschen Regierungen (14. 4.) lehnten die meisten deutschen Staaten die Verfassung ab und zogen ihre Abgeordneten aus der Frankfurter Nationalversammlung zurück, darunter Österreich (5. 4.) und Preußen (14. 5.). In Baden, Sachsen (Dresdner Maiaufstand) und der Rheinpfalz brachen im Mai/Juni 1849 Aufstände zur Durchsetzung der Frankfurter Reichsverfassung aus, wurden aber mit preußischer Hilfe niedergeschlagen (23. 7. Kapitulation in Rastatt). Die Errichtung einer deutschen Staatenunion unter preußischer Führung (Zirkularnote vom 4. 4.; Dreikönigsbündnis vom 26. 5.) schlug fehl. Das Rumpfparlament aus etwa 100 Radikalen verlegte mit Beschluss vom 30. 5. 1849 seinen Sitz nach Stuttgart (Eröffnung 6. 6.; Absetzung des Reichsverwesers am 16. 6.). Es wurde am 18. 6. 1849 von württembergischen Truppen aufgelöst.
 
Trotz ihres Scheiterns wirkten die von der Frankfurter Nationalversammlung ausgehenden Impulse auch nach der folgenden »Revolution von oben« und der Verwirklichung der kleindeutschen Lösung unter Preußens Vorherrschaft (Gründung des Deutschen Reiches 1870/71) nach. Ihre konstitutionellen Überlegungen fanden Eingang in spätere deutsche Verfassungen, v. a. in die Weimarer Reichsverfassung (1919) und in das Grundgesetz (1949). (deutsche Farben; Gothaer)
 
Literatur:
 
W. Mommsen: Größe u. Versagen des dt. Bürgertums (21964);
 V. Valentin: Gesch. der dt. Revolution 1848/49, 2 Bde. (Neuausg. 1970);
 F. Eyck: Dtl.s große Hoffnung (a. d. Engl., 1973);
 G. Wollstein: Das »Großdeutschland« der Paulskirche (1977);
 G. Wollstein: Die dt. Gesch. 1848/49 (1986);
 H. Best: Interessenpolitik u. nat. Integration 1848/49 (1980);
 
Die Grundrechtsdiskussion in der Paulskirche, hg. v. H. Scholler (21982);
 
Die Deutschen u. die Revolution, hg. v. M. Salewski (1984);
 E. R. Huber: Dt. Verfassungsgesch. seit 1789, Bd. 2: Der Kampf um Einheit u. Freiheit 1830 bis 1850 (31988);
 H. Best u. W. Weege: Biograph. Hb. der Abg. der F. N. 1848/49 (1996).
 
Quellen: Reden für die dt. Nation. 1848/1849. Stenograph. Bericht über die Verhh. der Dt. Constituirenden Nationalversammlung zu Frankfurt am Main, hg. v. F. Wigard, 9 Bde. (1848-49, Nachdr. 1988).
 
Die Verh. des Verfassungsausschusses der dt. Nationalversammlung, hg. v. J. G. Droysen (1849);
 J. G. Droysen: Aktenstücke u. Aufzeichnungen zur Gesch. der F. N.. .., hg. v. R. Hübner (1924);
 
Dokumente zur dt. Verfassungsgesch., hg. v. E. R. Huber, Bd. 1 (31978).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
 
Europa im Revolutionsjahr 1848/49: Bürger auf den Barrikaden
 

Universal-Lexikon. 2012.