Befruchtung
* * *
In|se|mi|na|ti|on 〈f. 20; Biol.; Med.〉
1. Eindringen des Samens in das Ei
2. künstl. Befruchtung
* * *
1. das Eindringen der Samenfäden in das reife Ei bei der Befruchtung.
2. künstliche Besamung, Befruchtung.
* * *
Insemination
[zu lateinisch inseminare »einsäen«, »befruchten«] die, -/-en,
1) Humanmedizin: das instrumentelle Einbringen von Sperma in den weiblichen Genitaltrakt zum wahrscheinlichen Termin der Ovulation, um es einer Anzahl befruchtungsfähiger Spermien zu ermöglichen, in die unmittelbare Nähe der Eizelle zu gelangen. Dabei können die Spermien in die Scheide (intravaginale Insemination), in den Gebärmutterhalskanal (intrazervikale Insemination), in die Gebärmutter (intrauterine Insemination), in die Eileiter (intratubare Insemination) oder in den Douglas-Raum (direkte intraperitoneale Insemination) eingebracht werden. Die intrauterine Insemination ist die derzeit dominierende Methode. Das durch Masturbation gewonnene Sperma wird aufbereitet, d. h. mit einer eiweißhaltigen Nährlösung gewaschen, zentrifugiert und für ein bis zwei Stunden kultiviert. Es ist möglich, kryokonserviertes Sperma zu verwenden. Die eingeschränkte Zeugungsfähigkeit des Ehemannes stellt die vorherrschende Indikation für die Anwendung der homologen Insemination (auch artifizielle maritogene I., Abkürzung AMI) dar, d. h., im Ejakulat des Mannes werden zu wenige, zu wenig motile oder zu wenig normal geformte Spermien gefunden. Im Unterschied dazu kann eine nichttherapierbare Zeugungsunfähigkeit eine Indikation für die Verwendung von Spendersperma (heterologe Insemination, artifizielle donogene I., Abkürzung ADI) darstellen. Einige Aspekte dieser Therapie gelten als nicht unproblematisch. Eheleute, Samenspender und Ärzte sollten über alle medizinischen, juristischen und psychologischen Folgen ausreichend informiert sein. Es ist davon auszugehen, dass die Entwicklung anderer Methoden wie die der intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (In-vitro-Fertilisation) die Anwendung der heterologen Insemination zurückdrängen, wenn auch nicht überflüssig machen wird.
Rechtliche Situation:
Für die homologe Insemination gilt das Einverständnis beider Ehepartner als Voraussetzung. Nach dem Tod des Ehemanns darf sein Sperma nicht mehr zur Insemination verwendet werden, selbst dann nicht, wenn er dies ausdrücklich wünscht. Für die standesrechtliche und berufsethische Akzeptanz der heterologen Insemination haben sich der 73. Deutsche Ärztetag 1970 und der 65. Deutsche Juristentag 1986 mehrheitlich ausgesprochen. Obwohl es sich um eine international etablierte Therapieform handelt, gelten einige Fragen der heterologen Insemination im deutschen Rechtssystem als kompliziert. Das betrifft u. a. die Stellung des Ehemannes als nichtgenetischer Vater, die Arzthaftung, das Informationsrecht des Kindes auf seine genetische Herkunft sowie mögliche Unterhalts- und Erbersatzansprüche des Kindes gegen den Samenspender, falls das Kind oder der Ehemann die Ehelichkeit des Kindes anficht. Homologe und heterologe Insemination dürfen nur in ärztlicher Obhut vorgenommen werden (Arztvorbehalt).
Donogene I. Medizin., jurist. u. soziolog. Aspekte der Übertragung von Fremdsperma, hg. v. W. Meyhöfer u. W. Künzel (1988);
D. Coester-Waltjen: Künstl. Fortpflanzung u. Zivilrecht, in: Ztschr. für das gesamte Familienrecht (1992), 369-373; Andrologie. Grundlagen u. Klinik der reproduktiven Gesundheit des Mannes, hg. v. E. Nieschlag u. H. M. Behre (1996).
2) Tierzucht: künstliche Besamung.
* * *
In|se|mi|na|ti|on, die; -, -en [zu ↑inseminieren] (Med., Zool.): 1. das Eindringen der Samenfäden in das reife Ei bei der Befruchtung. 2. künstliche Besamung, Befruchtung: homologe (mit dem vom Lebenspartner stammenden Samen durchgeführte) I.; heterologe (mit nicht vom Lebenspartner stammendem Samen durchgeführte) I.
Universal-Lexikon. 2012.