Prẹs|se|kon|zen|tra|ti|on, die:
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Pressekonzentration,
ein in Ländern mit freier Marktwirtschaft stattfindender Prozess, in dessen Verlauf die Zahl der publizistischen Einheiten (Vollredaktionen; Redaktionen, die den »Mantel«, d. h. den aktuellen politischen Teil einer Tageszeitung, selbst herstellen) durch Aufkäufe, Fusionen oder Beteiligungen kontinuierlich abnimmt. Die Gefahr der Pressekonzentration besteht in der Verringerung des wirtschaftlichen Wettbewerbs und einer vergrößerten Marktmacht, die sich im publizistischen Sektor als Meinungsmacht manifestiert. Folgen sind die Beeinträchtigung von Meinungsvielfalt und Pressefreiheit sowie die Erschwerung des Marktzutritts für neue oder kleinere Unternehmen. Die Vorteile der Pressekonzentration liegen in der Rationalisierung von Herstellung und Vertrieb sowie in der Qualitätsverbesserung der Produkte durch journalistische Leistungssteigerung. Von Einstellungen und Zusammenschlüssen sind im Konzentrationsprozess in erster Linie Zeitungen mit geringen Auflagen (unter 50 000) betroffen. Eine Konzentration zugunsten der größeren, in der Regel qualitätvolleren Zeitung gilt im Hinblick auf die politische Berichterstattung und Kommentierung als weniger bedrohlich, da hier Hörfunk, Fernsehen, Wochenzeitungen und Nachrichtenmagazine als publizistische Konkurrenz auftreten; hingegen führt Pressekonzentration im lokalen Bereich zu einem Meinungs- und Informationsmonopol und zu Ein-Zeitungs-Kreisen (Landkreise und kreisfreie Städte, in denen nur noch eine Zeitung die lokale Berichterstattung wahrnimmt).
Das Problem der Pressekonzentration wurde in der Bundesrepublik Deutschland bereits in den 1960er-Jahren diskutiert, nicht zuletzt angeregt durch die Studentenunruhen (»Enteignet Springer«). 1967 setzte die Bundesregierung die »Günther-Kommission« zur Untersuchung der Pressekonzentration und ihrer Folgen für die Meinungsfreiheit ein. Die Kommission entwickelte quantitative Kriterien zur Beurteilung der Pressekonzentration: Eine »Gefährdung der Pressefreiheit« sah sie als gegeben an, wenn ein Verlag einen Anteil von 20 % und mehr am Gesamtmarkt der Zeitungen oder Zeitschriften hat; ein Anteil ab 40 % wurde als »Beeinträchtigung der Pressefreiheit« angesehen. 1976 wurden besondere Bestimmungen in das Kartellgesetz aufgenommen, um die Pressekonzentration einzudämmen. Danach kann der Zusammenschluss von Presseunternehmen bereits untersagt werden, wenn sie zusammen einen Umsatz von 25 Mio. DM erreichen und eine marktbeherrschende Stellung auf einem regionalen Markt innehaben.
Der Prozess der Pressekonzentration setzte sich jedoch fort. Während sich in der Bundesrepublik Deutschland die Zahl der Ein-Zeitungs-Kreise zwischen 1954 (85) und 1989 (160) nahezu verdoppelte, ging die der publizistischen Einheiten von 225 auf 119, die der Zeitungsverlage von 624 auf 358 zurück. Nach der deutschen Vereinigung setzte in den neuen Ländern eine Welle von Zeitungsneugründungen ein; die Zahl der publizistischen Einheiten in Deutschland stieg auf (1991) 157 an, sank aber bis 1995 auf 135. Die vorübergehende ostdeutsche Pressevielfalt wurde bald von einem verstärkten Konzentrationsprozess abgelöst, in dessen Verlauf die meisten regionalen Zeitungen der DDR-Blockparteien sowie die Neugründungen vom Markt verschwanden. Von den ehemaligen 37 publizistischen Einheiten existierte 1997 nur noch die Hälfte, darunter alle 15 ehemalige SED-Bezirkszeitungen, die, auf Initiative der Treuhandanstalt und durch Expansion westdeutscher Großverlage privatisiert, nun wiederum eine Monopolstellung einnehmen. (Medienkonzentration, Zeitung)
U. Pätzold u. H. Röper: Medienkonzentration in Dtl. Medienverflechtungen u. Branchenvernetzungen (1993);
W. Schütz: Dt. Tagespresse 1995. Ergebnisse der dritten gesamtdt. Zeitungsstatistik, in: Media Perspektiven, H. 6 (1996);
H. Röper: Daten zur Konzentration der Tagespresse in der Bundesrep. Dtl. im 1. Quartal 1997, in: Media Perspektiven, H. 7 (1997).
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Prẹs|se|kon|zen|tra|ti|on, die: Konzentration der ↑Presse (2 a) in wenigen, großen Verlagen.
Universal-Lexikon. 2012.