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Orden
Ordensgemeinschaft; religiöse Gemeinschaft; Ehrenzeichen

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Or|den ['ɔrdn̩], der; -s, -:
1. [klösterliche] Gemeinschaft von Männern oder Frauen, die nach bestimmten Regeln leben:
einen Orden stiften, gründen; in einen Orden eintreten; einem Orden angehören, beitreten; aus einem Orden austreten.
Zus.: Frauenorden, Männerorden, Mönchsorden.
2. als Auszeichnung für besondere Verdienste verliehenes Ehrenzeichen (in Form einer Medaille o. Ä.), das an der Kleidung getragen wird:
einen Orden bekommen, anlegen, tragen; jmdm. einen Orden verleihen, anheften; er war mit vielen Orden geschmückt, dekoriert.
Syn.: Auszeichnung.
Zus.: Verdienstorden.

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Ọr|den 〈m. 4
1. relig. od. weltl. Gemeinschaft, die nach bestimmten Regeln lebt u. (bei geistlichen Orden) bestimmte Gelübde abgelegt hat (Nonnen\Orden, Mönchs\Orden, Ritter\Orden)
2. Ehrenzeichen, Auszeichnung (Verdienst\Orden)
● einem \Orden angehören; einen \Orden bekommen, tragen; jmdm. einen \Orden verleihen [<mhd. orden „Regel, Ordnung, Reihenfolge“ <ahd. ordena „Reihe, Reihenfolge“ <lat. ordo, Gen. ordinis „Reihe, Ordnung; Rang, Stand“] Siehe auch Info-Eintrag: Orden - info!

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Ọr|den , der; -s, -:
1. [mhd. orden < lat. ordo (Gen.: ordinis) = Reihe; Ordnung; Rang, Stand] [klösterliche] Gemeinschaft, deren Mitglieder nach Leistung bestimmter Gelübde unter einem gemeinsamen Oberen bzw. einer gemeinsamen Oberin u. nach bestimmten Vorschriften leben:
der Deutsche O.;
einen O. stiften, gründen;
einem O. angehören, beitreten.
2. [nach den (Ab)zeichen, die bes. die Zugehörigkeit zu einem Orden (1) kennzeichneten] Ehrenzeichen, Abzeichen für besondere militärische, künstlerische, wissenschaftliche u. a. Verdienste:
einen O. stiften, tragen;
jmdm. einen O. verleihen.

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Orden
 
[von lateinisch ordo »Reihe«, »Ordnung«; »Stand«, »Rang«],
 
 1) Ordensgemeinschaft, Zusammenschluss von Personen, die sich bestimmten Regeln unterworfen und gewisse Verpflichtungen übernommen haben; auch die Abzeichen solcher Gemeinschaften.
 
Christliche Ordensgemeinschaften:
 
In der katholischen Kirche werden im deutschen Sprachgebrauch solche religiöse Gemeinschaften als Orden bezeichnet, deren Mitglieder die Gelübde der Keuschheit, des Gehorsams und der Armut abgelegt und sich zu einem gemeinschaftlichen Leben unter einem Oberen, oft in einem Kloster, und nach einer bestimmten Lebensordnung (Regel, Konstitutionen) verpflichtet haben; kirchenrechtliche Bezeichnung: Institute des geweihten Lebens. Nach ihrer Tätigkeit werden kontemplative (beschauliche Orden) und aktive (v. a. in der Seelsorge, der Krankenpflege und im Unterricht tätige) Orden unterschieden. Die Ordensangehörigen (Religiosen) heißen, wenn sie Priester sind, Pater, sonst Ordensbruder, auch Frater, und Ordensschwester oder Ordensfrau. Die meisten Orden besitzen einen männlichen und einen weiblichen Zweig, häufig ist ihnen ein Dritter Orden angeschlossen.
 
Eine Wurzel der Orden bildet das frühchristliche Mönchtum, eine zweite das im Mittelalter vielfach übliche gemeinsame Leben der Kleriker, auf dessen Grundlage die Chorherrengemeinschaften (Chorherren) entstanden, später die Augustiner und Prämonstratenser. Während der Kreuzzüge gründeten Kreuzfahrer (Ritter) die geistlichen Ritterorden, dem Papst unterstellte und von einem Großmeister geleitete Gemeinschaften (z. B. Deutscher Orden, Johanniter-Orden, Templer), deren Hauptziel der Kampf für den christlichen Glauben und der Schutz von Pilgern und Kranken war. In Spanien wurden im Zusammenhang mit den Kämpfen gegen die Mauren in der 2. Hälfte des 12. Jahrhunderts weitere Ritterorden (z. B. die Orden von Alcántara, Calatrava, Santiago) gegründet. Im 13. Jahrhundert entstanden die Bettelorden (u. a. Franziskaner, Dominikaner) mit starker Betonung der Armut, einer zentralistischen Verfassung und Ausrichtung auf die Seelsorge und Mission. Mit dem Einsetzen der katholischen Reform im 16. Jahrhundert kam es zur Gründung mehrerer Orden (z. B. Barnabiten, Jesuiten, Oratorianer, Theatiner, Ursulinen), die in der Folge wesentliche Träger der Reform waren. Seit der katholischen Reform besteht in der katholischen Kirche die Unterscheidung zwischen eigentlichen Orden mit öffentlichen (lebenslang bindenden) Gelübden und Kongregationen, deren Mitglieder nur »einfache« Gelübde ablegten. Besonders im 19. Jahrhundert entstanden zahlreiche neue, meist in der Krankenpflege und im Erziehungswesen tätige, v. a. weibliche Kongregationen. 1947 wurden die weltlichen Institute (Säkularinstitute) neben den eigentlichen Orden und den Kongregationen kirchenrechtlich als Institute des geweihten Lebens anerkannt. Ihre Konstitutionen richten sich wie die Ordensregeln an den Evangelischen Räten aus; die Mitglieder leben jedoch in der Regel »in der Welt« und gehen ihren bürgerlichen Berufen nach. Von ihnen unterschieden werden die »Gesellschaften des apostolischen Lebens«, seelsorglich ausgerichtete Gemeinschaften ohne Gelübde wie z. B. die Pallottiner. Den weltlichen Ritterorden vergleichbar sind die im 19. Jahrhundert gegründeten und Anfang des 20. Jahrhunderts reformierten päpstlichen Ritterorden (Militärorden, italienisch »Milizia«).
 
Die Stellung der Orden, Säkularinstitute und Gesellschaften des apostolischen Lebens in der heutigen Kirche bildete das Thema der neunten ordentlichen Bischofssynode 1994, deren Ergebnisse 1996 in dem päpstlichen Pastoralschreiben »Vita consecrata« (»Das geweihte Leben «) veröffentlicht wurden. In ihm betont Johannes Paul II. die große Bedeutung des Ordenslebens für die Kirche, hebt dieses jedoch auch als notwendigen Dienst an der Welt hervor.
 
Das katholische Ordensrecht ist Teil des im Corpus Iuris Canonici geregelten Kirchenrechts (cc. 573-746 CIC) und bildet das Rahmenrecht für die verschiedenen Orden, die eine Satzungsautonomie unter der Aufsicht der Kurienkongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute haben. Gemeinschaften mit überregionaler Bedeutung sind päpstlichen Rechts, wenn sie als solche anerkannt sind, die übrigen diözesanen Rechts, wenn sie nur vom Bischof errichtet sind. Die Verfassung der Ordensgemeinschaften kennt zwei Formen: die ursprüngliche Abtsverfassung, in der jedes Kloster unter Leitung eines Abtes oder einer Äbtissin rechtlich selbstständig ist, und die spätere, zentralisierte Verfassung mit meist drei Leitungsebenen: Generaloberer, Provinzialoberer, Hausoberer (mit unterschiedlicher Bezeichnung). Ein wichtiges Element der Mitbestimmung sind Kapitel; dem Generalkapitel sind die Wahl des höchsten Oberen (oder der Oberin) und eventuelle Satzungsänderungen vorbehalten. Eine besondere Ordenstracht soll v. a. beim Chorgebet getragen werden, ist jedoch bei Tätigkeit außerhalb des Klosters oft nicht (mehr) verpflichtend. V. a. für weibliche beschauliche Orden gilt eine strenge Klausur.
 
Voraussetzung für die Aufnahme in einen Orden ist ein ein- bis zweijähriges Noviziat. Der Austritt kann durch päpstlich genehmigten Übertritt in eine andere Gemeinschaft, durch Exklaustration (zeitweilige Aussonderung des Ordensangehörigen, wobei er an seine Gelübde gebunden bleibt, soweit dies mit seinen neuen Lebensbedingungen vereinbar ist) oder Säkularisation (dauerndes Ausscheiden aus dem Orden mit Dispens von den Gelübden) erfolgen. Die Entlassung von Ordensleuten ist nur wegen kirchlicher Delikte möglich, wobei förmliche Verfahren mit Rechtsmitteln vorgesehen sind.
 
Innerhalb der Ostkirchen bestehen Orden nur in den unierten Kirchen (Basilianer; Mechitharisten). Träger des Mönchtums in der orthodoxen Kirche und in den orientalischen Kirchen sind dagegen die selbstständigen Klöster.
 
In den evangelischen und den anglikanischen Kirchen sind den Orden die Kommunitäten vergleichbar.
 
Die Ordensgemeinschaften in nichtchristlichen Religionen entstanden ebenfalls auf dem Boden des Mönchtums. Vorformen sind Zusammenschlüsse von Asketen (z. B. altorientalische Ekstatikergruppen) und kultische Sonderbünde. Der von Buddha gegründete Orden (Sangha) setzt sich, ebenso wie der Jaina-Orden, aus vier »Versammlungen« zusammen: den Mönchen, Nonnen und Laienanhängern beiderlei Geschlechts. Der buddhistische Mönch gibt allen Besitz auf, darf keinen Beruf ausüben und lebt nur von den Spenden der Laienanhänger. Sein Ziel ist die Suche nach Heiligkeit, die persönliche Erlösung oder im Mahayana-Buddhismus das Bodhisattva-Ideal, das ihn verpflichtet, alle Wesen zur Erlösung zu führen. Wie der buddhistische, so verpflichtet sich auch der jainistische Mönch, die fünf großen Gelübde (Schonung alles Lebenden, Wahrhaftigkeit, Achtung fremden Besitzes, Keuschheit, Besitzlosigkeit) einzuhalten. Im Hinduismus tritt die Ordensbildung hinter das individuelle Asketentum zurück, jedoch gibt es auch das Zusammenleben der Mönche in Klöstern (Ashramas). Im Islam bildeten sich die Derwischorden. Zum Teil auf metaphysisch-philosophischen Lehren stützten sich in Antike und Hellenismus kleine Ordensgemeinschaften, die keine weitere Verbreitung erfuhren (Pythagoreer, Kyniker). Die jüdischen Gemeinschaften der Essener und der Therapeuten führten ein streng asketisches Leben in Gütergemeinschaft. - Gemeinsame Kennzeichen der Ordensgemeinschaften in allen Religionen sind ein ausschließlich religiös ausgerichtetes Leben, die Beachtung von Gelübden und Ordensregeln (Askese, Ordensdisziplin) und die Pflege der geistlichen Übung (Exerzitien) durch Meditation, Studium der religiösen Wahrheiten und Gebet.
 
Weltliche Ritterorden:
 
Im Verlauf des Spätmittelalters wurden überall in Europa von regierenden Fürsten neue Ritterorden gestiftet. Deren Aufgabe war nicht mehr der Kampf gegen die »Ungläubigen«, sondern der Einsatz für die Stärkung des Ansehens und der Macht des jeweiligen Fürsten, der selbst das Großmeisteramt innehatte. Die Zahl der Mitglieder in den weltlichen Ritterorden (z. B. Annunziatenorden, Hosenbandorden, Orden vom Goldenen Vlies) war in der Regel begrenzt, die Mitgliedschaft in einem Orden schloss ursprünglich die in einem anderen aus. Bedingung für die Aufnahme war ein Adelstitel. Äußerer Ausdruck der Exklusivität der Orden waren die Ordenstracht und die Ordensinsignien (um den Hals getragene Ordenskette, Ordenszeichen, Ordensstern), Zeichen der gesellschaftlichen Homogenität und der Ebenbürtigkeit die Einklassigkeit.
 
Seit dem Beginn der Neuzeit wurde die Bezeichnung Orden auch für nichtreligiöse und nichtritterliche Gemeinschaften verwendet, z. B. für Sprachgesellschaften im 17. Jahrhundert (z. B. Elbschwanenorden), für die weltanschaulichen Orden der Freimaurer und Rosenkreuzer sowie für die im letzten Drittel des 18. Jahrhunderts entstandenen Studentenorden, die als Geheimbünde innerhalb der Landsmannschaften existierten und sich bis zur Zeit der Befreiungskriege (1813-15) hielten.
 
Literatur:
 
M. Heimbucher: Die O. u. Kongregationen der kath. Kirche, 3 Bde. (2-51908-87);
 R. Henseler: O.-Recht (1987);
 
Die großen O.-Gründer. Benedikt - Dominikus - Franziskus - Ignatius, Beitrr. v. J. Lang u. a. (1990);
 R. Sebott: O.-Recht (1995);
 
Kulturgesch. der christl. O., hg. v. P. Dinzelbacher u. J. L. Hoog (1997).
 
Weitere Literatur: Mönchtum.
 
 2) Verdienstorden, Ehrenzeichen, Abzeichen für besondere militärische, künstlerische, wissenschaftliche u. a. Verdienste.
 
Ende des 17., Anfang des 18. Jahrhunderts wurden in den absolutistischen Staaten Auszeichnungen geschaffen, die in Form äußerer Abzeichen (abgeleitet aus den Insignien der alten Ritterorden) für geleistete Dienste »verliehen« wurden und mit denen der Gedanke einer besonderen (Ordens-)Gemeinschaft und Gemeinschaftsidee nicht mehr oder nur noch in Ansätzen verbunden war. Auf diese Weise verlagerte sich der Bedeutungsinhalt des Wortes Orden von »Gemeinschaft« auf »Abzeichen«. Nach dem Vorbild der Rangstufen im Heer wurden die zunächst nur militärischen Verdienstorden in Klassen eingeteilt, anfangs - beginnend mit dem französischen Sankt-Ludwigs-Orden (1693) - meist in drei, später (beginnend mit dem 1802 gestifteten Orden der Ehrenlegion) in fünf Klassen: 1. Großkreuz, 2. Großoffizier, 3. Kommandeur oder Komtur (ursprünglich die 2. Klasse), 4. Offizier, 5. Ritter (ursprünglich die 3. Klasse). Getragen werden die Orden an der etwa 10 cm breiten Schärpe (Kordon) mit Bruststern für die oberste Klasse, am schmalen Band für die unterste Klasse. Nichtoffiziere und gleichrangige Zivilisten erhielten keine Orden, sondern durch Namen, Form oder Bandfarbe mit einem Orden zusammenhängende (»affiliierte«) und nicht als Orden geltende Medaillen (z. B. Tapferkeitsmedaille) oder metallene Verdienstkreuze (Ehrenzeichen) in Gestalt der Ordenskreuze. Das 1813 in Preußen gestiftete Eiserne Kreuz ließ die Rangunterschiede erstmals außer Acht, seine Inhaber hießen daher auch nicht »Ritter«. Auch Feldzugserinnerungsmedaillen berücksichtigen den Dienstgrad nicht.
 
Den im 18. Jahrhundert gestifteten ersten Verdienstorden (z. B. sächsischer Militär-Sankt-Heinrich-Orden, 1736; preußischer Pour le Mérite, 1740, der den alten Gemeinschaftsgedanken fortführte; österreichischer Militär-Maria-Theresien-Orden, 1757; württembergischer Militär-Verdienstorden, 1759; russischer Orden des Heiligen Georg, 1769) folgten zu Beginn des 19. Jahrhunderts zahlreiche weitere, z. B. der bayerische Militär-Max-Joseph-Orden (1797, 1806), der badische Militär-Karl-Friedrich-Verdienstorden (1807) und der preußische Luisen-Orden (1814).
 
Neben den militärischen und zivilen Verdienstorden gab und gibt es spezielle »Damen-Orden«, »Orden für Wissenschaft und Künste« sowie von Fürstenhäusern gestiftete »Hausorden«, die für Verdienste um das jeweilige Haus, als Zeichen gegenseitiger Verbundenheit anderen Souveränen und deren Angehörigen oder Mitglieder des eigenen Hauses verliehen werden. Heute noch bestehende Hausorden sind z. B. der britische Viktoria-Orden und der niederländische Oranien-Hausorden. In beiden Weltkriegen wurden zahlreiche Auszeichnungen für Frontverdienste (Kriegskreuze) geschaffen; seitdem werden statt der vollen Dekoration meist nur Stücke der satzungsmäßigen Bänder oder Kleinausführungen (Miniaturen) getragen.
 
Fast alle Staaten der Welt verleihen Orden; Ausnahmen bilden u. a. die Schweiz und Israel. Das Deutsche Reich hatte bis 1918 keine eigenen Orden, es gab nur die Orden der einzelnen Bundesstaaten. Während die Weimarer Republik keine Orden verlieh, spielten sie in der Zeit des Nationalsozialismus sowie in der DDR eine große Rolle.
 
Orden und andere Auszeichnungen werden in der Regel durch Gesetze oder Verordnungen geschaffen und erhalten Statuten und Verleihungsbedingungen. In einzelnen Fällen bestanden beziehungsweise bestehen materielle und ideelle Vorteile bei Ordensverleihungen wie z. B. Nobilitierungen, Ehrensold, Freifahrten. Annahme- und Trageerlaubnis ausländischer Orden werden in allen Staaten der Erde besonders geregelt. Die Bearbeitung aller Ordensgeschäfte erfolgt durch eine Ordenskanzlei, die z. B. die Verleihungsurkunden ausstellt und gegebenenfalls die Rückgabe verliehener Orden regelt.
 
In Deutschland ist das Ordenswesen durch das Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. 7. 1957, zuletzt geändert durch Einigungsvertrag vom 31. 8. 1990 (Ordensgesetz), geregelt. Es verleiht dem Bundespräsidenten die Befugnis, für besondere Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland durch Erlass Orden und Ehrenzeichen zu stiften und zu verleihen oder andere hierzu zu ermächtigen (Deutschland, Abschnitt Orden und Ehrenzeichen). Die Bundesländer haben - neben dem Bund - gleiche Befugnisse, sie haben aber nur teilweise eigene Verdienstorden (z. B. Bayern), in der Regel aber eigene Ehrenzeichen gestiftet. Das Ordensgesetz regelt die Voraussetzungen der Verleihung und der möglichen Entziehung wegen Unwürdigkeit, die Besitznachweise, die Genehmigungspflicht für die Annahme ausländischer Orden und Ehrenzeichen, den Vertrieb und die Trageweise und enthält Straf- und Bußgeldbestimmungen bei Missbrauch. Für die vor Erlass dieses Gesetzes verliehenen Orden gilt: Die Führung ist zugelassen für alle vor 1933 gestifteten Orden und Ehrenzeichen; von 1933 bis zum Beginn des Zweiten Weltkriegs verliehene oder gestiftete Orden und Ehrenzeichen mit nationalsozialistischen Emblemen dürfen nur nach Entfernung der Embleme geführt werden; das Tragen sonstiger nationalsozialistischer Auszeichnungen ist verboten.
 
In Österreich steht die Schaffung von Ehrenzeichen (Orden) für Verdienste um die Republik Österreich und für Verdienste auf Sachgebieten, die in der Vollziehung Bundessache sind, der Bundesgesetzgebung, auf Landesebene entsprechend der Landesgesetzgebung zu.
 
Die Schweiz verleiht keine Orden und Ehrenzeichen. Nach Art. 12 BV dürfen die Mitglieder der Bundesbehörden, die eidgenössischen Zivil- oder Militärbeamten und die eidgenössischen Repräsentanten sowie die Mitglieder kantonaler Regierungen und gesetzgebender Behörden von auswärtigen Regierungen keine Orden annehmen. Den Angehörigen der schweizerischen Armee ist die Annahme von Orden untersagt.
 
Literatur:
 
P. O. Hieronymussen: Hb. europ. O. in Farben (a. d. Dän., 1966);
 R. Werlich: Orders and decorations of all nations (Washington, D. C., 21974);
 J. Ottinger: O. u. Ehrenzeichen in der Bundesrep. Dtl., begr. v. H.-U. Krantz (21977);
 
Europ. O. ab 1700. Kat.; ohne Dtl., hg. v. A. Graf Klenau (1978);
 R. Freiherr von Procházka: Österr. O.-Hb., 4 Bde. (21979);
 J. Nimmergut: Dt. O. (1979);
 
O. Europas, bearb. v. J. Nimmergut: (21991);
 
Katalog dt. O. u. Ehrenzeichen. 1871 bis zur Gegenwart, bearb. v. J. Nimmergut: u. a. (21995);
 F. G. Illing: O. u. Ehrenzeichen der Staaten Thüringens 1590-1935 (1994).
 

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Ọr|den, der; -s, - [1: mhd. orden < lat. ordo (Gen.: ordinis) = Reihe; Ordnung; Rang, Stand; 2: nach den (Ab)zeichen, die bes. die Zugehörigkeit zu einem ↑Orden (1) kennzeichneten]: 1. [klösterliche] Gemeinschaft, deren Mitglieder nach Leistung bestimmter Gelübde unter einem gemeinsamen Oberen bzw. einer gemeinsamen Oberin u. nach bestimmten Vorschriften leben: der Deutsche O.; der O. der Benediktiner; einen O. stiften, gründen; Ein Fuhrunternehmer betrieb hier (= in einem Nonnenkloster) sein Geschäft, seit der Minister Montgelas die O. säkularisiert hatte (Kühn, Zeit 24); einem O. angehören, beitreten; aus einem O. austreten; in einen O. eintreten; Ich ... beglückwünsche Sie, auch im Namen meiner Mutter, zur Aufnahme in den O. (Bieler, Mädchenkrieg 394); *Dritter O. (kath. Kirche; Tertiarierorden). 2. Ehrenzeichen, Abzeichen für besondere militärische, künstlerische, wissenschaftliche u. a. Verdienste: einen O. stiften, erhalten, tragen, anlegen; jmdm. einen O. verleihen, anheften; der Träger, Inhaber des -s; er war mit vielen O. geschmückt, dekoriert; das verdient einen O. (ist sehr zu loben).

Universal-Lexikon. 2012.