(1431-49), am 1. 2. 1431 von Papst Martin V. einberufen, unter Eugen IV. am 23. 7. desselben Jahres in Basel eröffnet, von Kardinal Giuliano Cesarini geleitet. Ein erster Konflikt mit dem Papst führte Ende 1431 zur Auflösung, doch tagte das Konzil in Basel weiter, erneuerte die Konstanzer Dekrete bezüglich der Oberhoheit des Konzils über den Papst und löste die Hussitenfrage mit den Prager Kompaktaten (Vereinbarung mit der gemäßigten Gruppe der Utraquisten). Am 15. 12. 1433 wieder von Eugen IV. anerkannt, wandte es sich verschiedenen Reformdekreten zu (gegen Konkubinat der Kleriker und Simonie, Abschaffung der Annaten und Kurientaxen). Der Streit, an welchem Ort die Union mit den Griechen verhandelt werden sollte, führte dazu, dass Eugen IV. das Konzil am 18. 9. 1437 nach Ferrara verlegte, wo es am 8. 1. 1438 wieder eröffnet wurde. Die in Basel verbliebenen Anhänger des Konziliarismus definierten die Superiorität des Konzils als Dogma, setzten Eugen IV. ab und wählten Amadeus VIII. von Savoyen als Felix V. zum Papst. Die Fürsten blieben in diesem Konflikt zunächst neutral, doch konnte Eugen IV. sie allmählich für sich gewinnen. 1448 zwang Friedrich III. das Konzil, Basel zu verlassen; 1449 löste es sich in Lausanne auf, Felix V. dankte ab. - In der katholischen Kirchen-, Rechts- und Dogmengeschichte gelten die ersten 25 Sitzungen des Basler Konzils bis zur Verlegung nach Ferrara als Teil des 17. Ökumenischen Konzils (Florenz, Konzil von).
Concilium Basiliense. Studien u. Quellen zur Gesch. des Concils v. Basel, hg. v. J. Haller u. a., 8 Bde. (Basel 1896-1936);
J. Gill: Konstanz u. Basel-Florenz (a. d. Frz., 1967);
D. Papandreou: Die Konzilien von Basel u. Ferrara - Florenz. Orthodoxe Kirche - Unionsbestrebungen (1992).
Universal-Lexikon. 2012.