Willkürherrschaft; Tyrannis; Diktatur; Absolutismus; Despotie; Tyrannei; Zwangsherrschaft; Despotismus; Schreckensherrschaft; Gewaltherrschaft
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Ter|ror ['tɛro:ɐ̯], der; -s:1. gewalttätiges, rücksichtsloses Vorgehen, mit dessen Hilfe bestimmte Ziele erreicht werden sollen:
blutiger Terror; er kann sich nur durch Terror an der Macht halten.
Zus.: Bombenterror, Polizeiterror.
2. Zwang, Druck [durch Gewaltanwendung]:
Terror verbreiten; ihr Leben ist beherrscht vom Terror der Norm.
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Tẹr|ror 〈m.; -s; unz.〉
1. Schrecken
2. gewalttätiges, rücksichtsloses Vorgehen, das die Betroffenen in Angst u. Schrecken versetzen soll
3. Gewalt-, Schreckensherrschaft
5. 〈umg.〉 Aufregung, Unruhe, Zank
● Schrecken und \Terror des Krieges; mach doch nicht solchen \Terror! 〈umg.〉 [<lat. terror „Schrecken“; zu terrere „erschrecken“]
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Tẹr|ror , der; -s [(frz. terreur <) lat. terror = Schrecken (bereitendes Geschehen), zu: terrere = in Schrecken setzen]:
1. [systematische] Verbreitung von Angst u. Schrecken durch Gewaltaktionen (bes. zur Erreichung politischer Ziele):
blutiger T.
2. Zwang, Druck [durch Gewaltanwendung]:
die Geheimpolizei übte T. aus.
3. große Angst:
T. verbreiten.
4. (ugs.)
a) Zank u. Streit:
bei denen zu Hause ist, herrscht immer T.;
b) großes Aufheben um Geringfügigkeiten:
wegen jeder Kleinigkeit T. machen.
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Tẹrror
[lateinisch »Schrecken«] der, -s,
1) allgemein: 1) Zwang, Druck (durch Gewaltanwendung); 2) umgangssprachlich für: Zank und Streit.
2) Politik: gewalttätige Form des Machtkampfes, ausgeübt zum einen v. a. von diktatorischen Regierungen zur Aufrechterhaltung ihrer Herrschaft, zum anderen von oppositionellen extremistischen Kleingruppen oder Einzelpersonen zum Sturz der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung (Terrorismus). Im Gegensatz zum Terrorismus extremistischer Kleingruppen und Einzelpersonen ist beim Staatsterror die Exekutive eines Staates selbst Urheberin des Terrors, der sich innenpolitisch als Polizei- und Justizterror, außenpolitisch als Besatzungs- und Luftterror (Terrorkrieg) zeigt. Bezeichnend ist die Verletzung der Menschenrechte und der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit durch den Staat. Mittel des Staatsterrors sind u. a.: Zwangsarbeit, Folter (einschließlich Gehirnwäsche), Vertreibung von Bevölkerungsgruppen, »Liquidierung« des politischen Gegners (Säuberung, Schauprozesse), Massenexekutionen und Völkermord.
Geschichtliches:
In der Zeit der Französischen Revolution übten die Jakobiner 1793-94 eine Schreckensherrschaft aus (»La Terreur«, in der Endphase »La Grande Terreur«). Einen Höhepunkt erreichte der Terror im 20. Jahrhundert v. a. unter den Herrschaftssystemen des Faschismus und des Nationalsozialismus sowie des Kommunismus. Auch Regierungen der Dritten Welt bedienen sich des Terrors. - Nach Lenin ist die Anwendung von Gewalt (»Roter Terror«) in der Auseinandersetzung mit dem »Klassenfeind« gerechtfertigt, besonders dann, wenn dieser ebenfalls zu gewalttätigen Mitteln (»Weißer Terror«) greift.
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Tẹr|ror, der; -s [(frz. terreur <) lat. terror = Schrecken (bereitendes Geschehen), zu: terrere = in Schrecken setzen]: 1. [systematische] Verbreitung von Angst u. Schrecken durch Gewaltaktionen (bes. zur Erreichung politischer Ziele): blutiger T.; unter den Bedingungen des braunen -s (Schwamborn, Schwulenbuch 168); unter dem T. leiden. 2. Zwang; Druck [durch Gewaltanwendung]: Sexualität mit Liebe identifizieren zu wollen, wie es die christliche Ideologie tut, ist T. sowohl gegen das Geschlecht wie gegen die Person (Pilgrim, Mensch 156); die Geheimpolizei übte T. aus; Ihr Leben ist beherrscht von dem T. der Norm (Schwarzer, Unterschied 49). 3. große Angst: T. verbreiten. 4. (ugs.) a) Zank u. Streit: bei denen zu Hause ist, herrscht immer T.; b) großes Aufheben um Geringfügigkeiten: wenn sie ... mal ein bisschen später als zehn Uhr nach Hause kam, dann war da T. (Schreiber, Krise 182); wegen jeder Kleinigkeit T. machen.
Universal-Lexikon. 2012.