Europäische Verteidigungsgemeinschaft,
Abkürzung EVG, 1952 beschlossene, in der Folgezeit jedoch nicht verwirklichte supranationale Gemeinschaft von europäischen Staaten (Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande) zur Aufstellung einer gemeinsamen Verteidigungsorganisation.
Der am 27. 5. 1952 in Paris unterzeichnete Vertrag sah die Verschmelzung der nationalen Streitkräfte der sechs Staaten vor; die militärischen Grundeinheiten sollten bis hin zur Divisionsstärke national geschlossen bleiben, die höheren Einheiten hingegen, das Kommando und die Versorgungsorganisation sollten übernational zusammengesetzt, Ausrüstung, Uniformierung, Bewaffnung, Ausbildung und Dienstzeit vereinheitlicht werden; ein einheitliches Militärstrafrecht sollte geschaffen werden. Die finanziellen Lasten der Gemeinschaft sollten unter Rücksichtnahme auf die wirtschaftlichen und finanziellen Möglichkeiten jedes Mitgliedes verteilt werden. - Die Streitkräfte der EVG sollten 43 Divisionen, taktische Luftwaffe und Marinestreitkräfte für die Küstenverteidigung umfassen.
Der EVG-Vertrag fußte auf einem Plan des französischen Verteidigungsministers R. Pleven (Plevenplan), der die besonders von den USA gewünschte Beteiligung deutscher Streitkräfte an der Verteidigung Westeuropas mit den v. a. von französischer Seite gehegten Befürchtungen vor einer deutschen Wiederbewaffnung abzustimmen suchte. Mit der Verwerfung des Vertrages durch die französische Nationalversammlung am 30. 8. 1954 scheiterte der Plan v. a. am Widerstand der Parlamentsmehrheit gegen einen Verzicht auf französische Souveränitätsrechte. Der deutsche Verteidigungsbeitrag wurde anschließend im Rahmen der neu geschaffenen, der NATO integrierten Westeuropäischen Union verwirklicht (Pariser Verträge).
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Europa: Integration als Antwort auf die östliche Herausforderung
Universal-Lexikon. 2012.