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Belgien
Königreich Belgien

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Bẹl|gi|en; -s:
Staat in Westeuropa.

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Bẹlgi|en,
 
 
Kurzinformation:
 
Fläche: 30 528 km2
 
Einwohner: (2000) 10,24 Mio.
 
Hauptstadt: Brüssel
 
Amtssprachen: Französisch, Niederländisch, Deutsch
 
Nationalfeiertag: 21. 7.
 
Währung: 1 Euro (EUR, ) = 100 Cents
 
Zeitzone: MEZ
 
amtlich französisch Royaume de Belgique [rwa'joːm də bɛl'ʒik], niederländisch Koninkrijk België ['koːniȖkrɛi̯k 'bɛlxiːə], deutsch Königreich Belgien, konstitutionelle Monarchie in Westeuropa, grenzt im Nordwesten an die Nordsee, im Norden an die Niederlande, im Osten an Deutschland, im Südosten an Luxemburg, im Süden und Westen an Frankreich; mit 30 528 km2 etwas kleiner als Nordrhein-Westfalen, (2000) 10,24 Mio. Einwohner; Hauptstadt ist Brüssel. Es gibt drei Amtssprachen: Französisch, Niederländisch und Deutsch. Währung: 1 Euro (EUR, ) = 100 Cents. Zeitzone: MEZ.
 
 Staat und Recht:
 
Verfassung:
 
Nach der Verfassung vom 7. 2. 1831 (mehrfach geändert) ist Belgien eine konstitutionelle Monarchie mit Erstgeburtsrecht (Primogenitur) in der männlichen Linie, erblich im Hause Sachsen-Coburg. Mit der Billigung der letzten beiden der insgesamt 34 Verfassungsänderungen durch das Parlament am 23. 4. 1993 wurde der Übergang vom Zentral- zum Bundesstaat vollzogen; am 8. 5. 1993 wurde die Staatsreform rechtskräftig. Staatsoberhaupt und Oberbefehlshaber der Streitkräfte ist der König. Er ernennt die Mitglieder des Kabinetts und verfügt formal über ein absolutes Vetorecht. Seine Befugnisse wurden mit der Staatsreform eingeschränkt. An der Spitze des Ministerrats steht der Premierminister, der zwar vom König ernannt wird, aber dem Parlament verantwortlich ist. Die Legislative liegt beim Zweikammerparlament, das vom König einberufen, vertagt und aufgelöst werden kann. Es besteht aus dem Senat (Sénat, Senaat) und dem Abgeordnetenhaus (Chambre des Représentants, Kamer van Volksvertegenwoordigers); beide Kammern sind gleichberechtigt. Der aus 71 Mitglieder und dem Thronfolger bestehende Senat vertritt als eine Art Länderkammer die Interessen der Regionen. 40 Senatoren werden direkt auf 4 Jahre gewählt, 10 werden kooptiert, je 10 entsenden der Flämische Rat und der Rat der französischen Gemeinschaft und einen die deutschsprachige Gemeinschaft. Das Abgeordnetenhaus umfasst 150 unmittelbar auf 4 Jahre im modifizierten Verhältniswahlsystem gewählte Mitglieder. Es besteht Wahlpflicht (aktives und passives Wahlrecht ab dem 18. Lebensjahr).
 
Mit der Staatsreform von 1993 wurden die Befugnisse der Zentralregierung zugunsten einer größeren Autonomie der Regionen beschnitten. Das Bundeskabinett wird sich künftig auf klassische Staatsaufgaben wie Außen-, Sicherheits-, Verteidigungs-, Rechts- und Finanzpolitik konzentrieren. Die Verantwortung für die anderen Politikfelder (Kultur-, Gesundheits-, Sozialpolitik, Raumordnung, Umwelt, Naturschutz, Handels- und Wissenschaftspolitik, Recht auf Abschluss internationaler Verträge u. a.) und damit auch rd. 40 % der Haushaltsmittel gingen nach dem Subsidiaritätsprinzip auf die Regionen über, die über direkt gewählte Parlamente und eigene Exekutivorgane (die Wahl der Regierung erfolgt über die jeweiligen Regionalparlamente) verfügen. Doppelmandate für das Bundes- und ein Regionalparlament wurden abgeschafft.
 
Parteien:
 
Im Rahmen des parlamentarisch-demokratischen Verfassungssystems bestehen zahlreiche, meist nach dem Sprachgruppenprinzip organisierte selbstständige Parteien. Die Christlichen Demokraten gliedern sich in Christelijke Volkspartij (CVP; deutsch »Christliche Volkspartei«) und Parti Social Chrétien (PSC; deutsch »Christlich-Soziale Partei«), die Sozialisten in Socialistische Partij (SP; deutsch »Sozialistische Partei«) und Parti Socialiste (PS; deutsch »Sozialistische Partei«), die Liberalen in Vlaamse Liberalen en Democraten - Partij van de Burger (VLD, deutsch »Flämische Liberale und Demokraten - Bürgerpartei«) und Parti Réformateur Libéral (PRL; deutsch »Liberale Reformpartei«), die Grünen in Anders Gaan Leven (AGALEV) und Écologistes Confédérés pour l'Organisation de Luttes Originales (ÉCOLO). Neben den an gesamtstaatliche Interessen ausgerichteten Parteien bestehen sprachlich-regional bestimmte Gruppierungen: die flämische Volksunie (VU; deutsch »Volksunion«) sowie der wallonische Parti Wallon (PW, deutsch »Wallonische Partei«) und der (nur in Brüssel tätige) Front Démocratique des Francophones (FDF; deutsch »Demokratische Front der Französischsprachigen«). Im östlichen Belgien arbeitet die Partei der Deutschsprachigen Belgier (PDB). Zunehmend gewinnen auch rechtsextreme Parteien wie Vlaams Blok (VB) und Front National (FN) an Bedeutung.
 
Gewerkschaften:
 
Mit etwa 75 % Mitglieden unter den Arbeitnehmern haben die belgischen Gewerkschaften einen der höchsten Organisationsgrade. Die einflussreichsten sind die sozialistische Fédération Générale du Travail de Belgique (FGTB) und die christliche Confédération des Syndicats Chrétiens (CSC) mit rd. 1,12 Mio. beziehungsweise 1,55 Mio. Mitgliedern sowie die liberale Centrale Générale des Syndicats Libéraux de Belgique (CGSLB) mit rd. 220 000 Mitgliedern.
 
Wappen:
 
Das Staatswappen ist das Wappen des alten Herzogtums Brabant, bereichert um die Embleme des Königtums. Bereits 1831 war der Löwe zum Staatssymbol erklärt worden. Neben dem kleinen Staatswappen mit Wappenschild (goldener Löwe auf schwarzem Feld), Krone, Wahlspruch »Einigkeit macht stark« (in Französisch und Niederländisch), zwei gekreuzten Zeptern und Leopoldsorden gibt es noch das Königswappen, auch als großes Staatswappen bezeichnet, bei dem der von einem Löwen gestützte Wappenschild in einem Zelt steht, über dem die Fahnen der belgischen Provinzen wehen. Das Wappen wurde 1930 angenommen.
 
Nationalfeiertage:
 
Der 21. 7. erinnert an die Eidesleistung König Leopolds I. auf die Verfassung 1831.
 
Verwaltung:
 
Nach dem Föderalisierungsgesetz von 1980 gibt es drei Regionen (flämische, wallonische, Brüsseler Region), drei Gemeinschaften (die flämisch-, die französisch- und die deutschsprachige) sowie vier Sprachgebiete (das niederländische, das französische, das deutsche und das zweisprachige Brüsseler Sprachgebiet). Belgien ist in zehn Provinzen mit je einem Provinziallandtag (Provinzialrat, Amtsperiode sechs Jahre) sowie 589 Gemeinden gegliedert; Provinzen und Gemeinden verfügen über autonome Rechtsetzungsbefugnis in eigenen Angelegenheiten.
 
Recht:
 
Der Gerichtsaufbau ist vierstufig: Die unterste Stufe bilden die 222 Friedensgerichte und 20 Polizeitribunale, denen 27 Bezirksgerichte folgen; auf dieser Ebene existieren ferner Handels- und Arbeitsgerichte. Auf der nächsthöheren Stufe gibt es fünf regionale Appellationsgerichte, fünf Arbeitsgerichtshöfe und je Provinz ein Assisen-(Geschworenen-)Gericht. Auf der obersten Stufe sind fünf Zivil- und Strafappellationsgerichtshöfe, fünf Arbeitsgerichte und der oberste Kassationsgerichtshof installiert.
 
Das Zivilrecht beruht auf dem französischen Code Napoléon. Dieser wurde durch Einzelgesetze ergänzt und geändert. 1973 wurde das Recht der Handelsgesellschaften den Verhältnissen der Europäischen Gemeinschaft angepasst. Im Code judiciaire von 1967 (in Kraft seit 1970) ist erstmals das in Einzelvorschriften verstreute Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht zusammengefasst.
 
Streitkräfte:
 
Die Gesamtstärke der Freiwilligenarmee (Abschaffung der Wehrpflicht zum 1. 3. 1995) beträgt etwa 42 000 Mann (einschließlich Zivilangestellten). Das Heer (22 000 Soldaten) ist in eine Division mit drei mechanisierten Brigaden sowie eine Fallschirmjägerbrigade gegliedert. Die Luftwaffe hat 11 000, die Marine 2 500 Soldaten; die Marinekräfte von Belgien und den Niederlanden stehen seit 1. 1. 1996 unter einem gemeinsamen Oberkommando (Sitz: Den Helder). Die Ausrüstung umfasst im Wesentlichen 130 Kampfpanzer Leopard 1, 70 Kampfflugzeuge F-16, drei Fregatten und elf Minensuchschiffe. Nach einem Beschluss der belgischen Regierung vom Mai 2000 sollen die belgischen Streitkräfte im Rahmen einer Reform bis 2015 umstrukturiert werden, um v. a. internationalen Erfordernissen besser gerecht werden zu können. - Belgien ist Mitglied der NATO sowie der WEU und beteiligt sich seit 1993 mit einer Panzergrenadierdivision am Eurokorps.
 
 Landesnatur und Bevölkerung:
 
Landschaft:
 
Belgien lässt sich in drei natürlichen Landschaftseinheiten gliedern. Das flandrische Tiefland, Niederbelgien, besteht aus dem bis zu 30 m hohen Dünenzug entlang der nur 65,5 km langen Nordseeküste, einem bis 15 km breiten eingepolderten Marschensaum sowie Decksand- und Schotterplatten. Dieses leicht wellige, durchschnittlich 10-30 m hohe Gelände, das größtenteils sandige, stellenweise auch sandig-lehmige Böden besitzt, erreicht zur Maas hin Höhen bis 100 m über dem Meeresspiegel. Mittelbelgien ist ein vorwiegend von Tertiär-, im Haspengau auch von Kreideschichten aufgebautes Hügelland, das von Norden nach Süden von 80 m über dem Meeresspiegel auf 200 m über dem Meeresspiegel ansteigt. Durch die fruchtbaren Lösslehmplateaus (Haspengau, Hennegau, Brabanter Plateau) verläuft die Wasserscheide zwischen Schelde und Maas. Südlich der Maas-Sambre-Furche mit ihren Steinkohle führenden Flözen beginnt Hochbelgien. Es besteht aus dem breiten Ardennenvorland (Herver Land, Condroz, Famenne, Fagne), den von tiefen Tälern zerschnittenen, waldreichen Ardennen mit ihren ausgedehnten Hochplateaus und dem im Süden gelegenen Schichtstufenland von Belgisch-Lothringen, das zum Pariser Becken überleitet. Im Hohen Venn befindet sich mit 694 m über dem Meeresspiegel die höchste Erhebung Belgiens, die Botrange. Die paläozoischen Schichten der Ardennen, von Teilen des Vorlandes und der Maas-Sambre-Furche wurden in der variskischen Gebirgsbildung stark gefaltet. Die steilen Schichtstufen von Belgisch-Lothringen erreichen Höhen zwischen 300 und 450 m über dem Meeresspiegel
 
Hauptflüsse sind die Maas, die Schelde und die Sambre, die durch ein weit verzweigtes Kanalnetz miteinander verbunden sind. Der Albertkanal verbindet die Maas bei Lüttich mit Antwerpen und der Schelde, der Charleroi-Brüssel-Kanal und der Brüssel-Rupel-Kanal die Schelde mit der Sambre.
 
Klima:
 
Das Klima ist ozeanisch mit milden Wintern und kühlen Sommern; in Niederbelgien gemäßigt mit Temperaturjahresmitteln von 10 ºC und Jahresniederschlagsmengen von 600-800 mm. In den Ardennen fallen die Jahresmittel der Temperatur auf 6-7 ºC, die Niederschläge steigen auf 1 100-1 400 mm an.
 
Vegetation:
 
Während man für das Mittelalter noch im gesamten Raum Belgiens reine Laubwälder annehmen kann, überwiegen heute in etlichen Regionen Nadelbäume. Die vielfach in den Ardennen bestandsbildende Fichte ist von der Forstwirtschaft eingeführt worden ebenso wie die Kiefer im Kempenland, die in ehemals ausgedehnten Heidegebieten angepflanzt wurde. Im Hohen Venn treten auf undurchlässigen Tonböden Hochmoore auf. Dieser höchste Teil der Ardennen gehört zum Deutsch-Belgischen Naturpark.
 
Bevölkerung:
 
Die belgische Bevölkerungsstruktur wird entscheidend geprägt von den Gegensätzen zwischen Niederländisch sprechenden Flamen rd. (rd. 60 % der belgischen Bevölkerung) und Französisch sprechenden Wallonen beziehungsweise Frankophonen in der Brüsseler Region (rd. 39 %). Im Zuge der 1970 begonnenen und 2006 vorläufig abgeschlossenen Verfassungsreformen wird den kulturellen und zum Teil auch wirtschaftlichen Unterschieden Belgiens durch die Bildung von drei Regionen und von drei Gemeinschaften Rechnung getragen (siehe Abschnitt Staat · Recht, Verwaltung). In Flandern wohnen (2000) 58 % der Belgier, in Wallonien 33 %, in der Region Brüssel 9 %. Auf die deutschsprachige Bevölkerung, die im Gebiet von Eupen und Sankt Vith wohnt, entfällt ein Anteil von nur 0,7 %. Die flämisch-wallonische Sprachgrenze, seit dem Mittelalter kaum verändert, verläuft etwa südlich der Städtelinie (im Westen) Menen-Ronse-Geraadsbergen-Halle-Overijsse-Tienen-Tongern-Voeren. Brüssel, schon seit burgundischer Zeit unter französischem Einfluss, ist eine zweisprachige Insel im flämischen Sprachgebiet. Obwohl die Flamen seit Gründung des belgischen Staates die Bevölkerungsmehrheit stellen, waren die Schlüsselpositionen in Staat und Wirtschaft lange Zeit überwiegend von Wallonen besetzt. Da der Anteil der wallonischen Bevölkerung in Relation zur flämischen in den letzten Jahrzehnten gesunken ist, die alten wallonischen Industriegebiete in der Krise stecken und sich der wirtschaftliche Schwerpunkt in den flämischen Landesteil verlagert hat, haben die Flamen beträchtlich an Einfluss gewonnen. Der Anteil der ausländischen Arbeitskräfte in Belgien ist mit rd. 9 % sehr hoch (v. a. aus Italien, Frankreich, Marokko, den Niederlanden, Spanien, der Türkei, Deutschland, Großbritannien und Griechenland).
 
Mit einer Bevölkerungsdichte von (2000) 336 Einwohner je km2 gehört Belgien zu den am dichtesten besiedelten Staaten der Erde. In der Agglomeration Brüssel, zu der außer der Hauptstadt noch 18 weitere Gemeinden gehören, wohnen 9,2 % der Gesamtbevölkerung Dichtezentren sind auch die Gebiete um Antwerpen, Gent, Mons-Charleroi und Lüttich. Dünn besiedelt sind die Ardennen (weniger als 50 Einwohner je km2). Insgesamt leben 96,6 % der belgischen Bevölkerung in Gemeinden mit mehr als 5 000 Einwohner (1991) und 15,6 % in Gemeinden mit mehr als 100 000 Einwohner. Die natürliche Zuwachsrate ist wie in allen europäischen Industrieländern gering; sie betrug im Mittel der Jahre 1985-93 nur 0,3 %. 1991 waren 18,2 % der Bevölkerung unter 15 Jahre, 66,5 % zwischen 15 und 65 Jahre, 15,3 % über 65 Jahre alt.
 
Das heutige Belgien ist seit alters ein städtereiches Land; mittelalterliches Städtewesen blühte hier stärker und früher auf als in anderen Teilen Mittel- und Westeuropas, v. a. in Flandern und Brabant (Gent, Brügge, Ypern, Antwerpen, Mechelen, Löwen und Brüssel). Die Industrialisierung des 19. und 20. Jahrhunderts hat die Tendenz zur Verstädterung beträchtlich verstärkt. Bei der Gemeindereform von 1977 ging die Zahl der selbstständigen Gemeinden von 2 359 auf 596 bis 1984 auf 589 zurück. Die ländlichen Siedlungen sind in Nordbelgien v. a. Einzelhöfe oder Reihensiedlungen. Die Ackerbaulandschaften des Haspen- und des Hennegaus haben große Haufendörfer, während in den Ardennen kleine, dicht geschlossene Dörfer vorherrschen.
 
Religion:
 
Die Verfassung verpflichtet den Staat zu religiöser Neutralität und Parität. Rechtlich sind das katholische, evangelische, anglikanische und jüdische Bekenntnis als gleichrangig anerkannt; der Staat trägt die Gehälter und Pensionen der Geistlichen, nach der Anerkennung der islamischen Religionsgemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts (1974) auch der Imame. Offizielle Zählungen der Religionszugehörigkeit finden nicht statt. Nach kirchlichen Angaben (1993) gehören rd. 84 % der Bevölkerung der katholischen Kirche an. Innerhalb der rd. 50 000 Protestanten ist die 1978 als Zusammenschluss mehrerer protestantischer Kirchen gebildete »Vereinigte Protestantische Kirche Belgiens« die größte Kirche (rd. 35 000 Mitglieder). Daneben besteht die anglikanische Kirche mit sechs Gemeinden. Die Zahl der orthodoxen Christen (u. a. Nachfahren russischer Emigranten) wird auf über 30 000 geschätzt. Größte religiöse Minderheit sind die Muslime (rd. 250 000). Ein großer Teil der rd. 35 000 belgischen Juden gehört einer der 14 jüdischen Gemeinden an. Rd. 10 % der Bevölkerung gehören keiner Religion an.
 
Bildungswesen:
 
Zwischen dem 6. und 16. Lebensjahr besteht allgemeine Schulpflicht, danach zumindest eine zweijährige Teilzeitschulpflicht. Die Ausbildung erfolgt auf Kosten der Gemeinden mit Zuschüssen von Staat und Gemeinschaften. Jede Gemeinde muss mindestens eine Grundschule unterhalten. Neben staatlichen Schulen besteht ein hoher Anteil privater, v. a. katholischer Schulen (im flämischen Bereich besuchen 67,3 % der Schüler solche Schulen, im frankophonen und deutschsprachigen Bereich 43,6 %). Die Alphabetisierungsquote beträgt 99 %. Das Privatschulwesen erhält, wie Schulen der Provinzen und Gemeinden, von jeher Staatszuschüsse (zuletzt durch Gesetz von 1955). Die Unterrichtssprache ist diejenige des Sprachgebiets, in der Region Brüssel die von Eltern gewünschte (Schulen beider Sprachen). Es besteht freie Wahl zwischen drei gleichrangigen Hochschultypen: sechs Staatsuniversitäten, acht konfessionellen katholischen Universitäten und vier »laizistischen« Freien Universitäten mit staatlicher Beteiligung. Diplome werden allerdings nur im selben Sprachgebiet beziehungsweise bei gleichsprachigen Institutionen (z. B. Brüssel) anerkannt. Die ministerielle Oberaufsicht ist in je ein niederländisches und französisches Unterrichtsministerium aufgeteilt, die auch die Fachaufsicht über die jeweiligen Universitäten ausüben. Universitätsrang hat ferner die »École Royale Militaire« (ERM) in Brüssel. Nach gewalttätigen Demonstrationen um die Universitätszentren Brüssel und Löwen wurden 1970 frühere doppelsprachige Universität durch Verfassungsgesetz (Art. 132) und Universitätsgesetz (Mai 1970) getrennt. Seitdem entstanden schrittweise mehrere einsprachige (teils neue) Hochschulen.
 
Publizistik:
 
Die Presse ist frei, und es ist keine Form der Zensur erlaubt. Es erscheinen 30 Tageszeitungen - davon zwei Drittel in französischer Sprache - mit einer Gesamtauflage von 1,62 Mio. Exemplaren; die größten sind »De Standaard« mit »Het Nieuwsblad« und »De Gentenaar« (Auflage 372 000; Standaard-Gruppe), »Het Laatste Nieuws« mit »De Nieuwe Gazet« (306 300; Hoste-Gruppe), »Le Soir« (178 600; Rosselgruppe), »Vers l'Avenir« mit »L'Avenir du Luxembourg« (140 000), ferner »La Meuse« mit »La Lanterne« (129 800), »De Gazet van Antwerpen« (123 000), »Het Volk« (114 500) und »Het Belang van Limburg« (101 000). Eine deutschsprachige Zeitung ist das 1927 gegründete »Grenz-Echo« (10 000). - Die Nachrichtenagentur »Belga - Agence Télégraphique Belge de Presse/Belgisch Pers-telegraafagentschap« (gegründet 1920) gehört zum größten Teil den Tageszeitungen. »Agence Europe« gibt ein tägliches EG-Bulletin heraus. - Rundfunk: 1960 wurden die öffentlichen Rundfunkanstalten »Vlaamse Radio- en Televisieomroep« (VRT) und »Radio-Télévision Belge de la Communauté Culturelle Française« (RTBF) errichtet, 1977 das »Belgische Rundfunk- und Fernsehzentrum der deutschsprachigen Gemeinschaft« (BRF) in Eupen. Sie verbreiten Hörfunkprogramme, Auslandsdienste und Fernsehprogramme. Ihre Haushaltsmittel erhalten die Selbstverwaltungskörperschaften vom Staat. Seit 1978 sind zahlreiche freie Hörfunkanstalten (»Radios libres«) entstanden. Über 400 private lokale Rundfunkgesellschaften verbreiten überwiegend Unterhaltungsprogramme ohne Werbung. Seit 1989 gibt es Privatfernsehen, u. a. die Sender »Canal plus Belgique«, »RTL-TVI«, »Vlaamse Televisie Maatschappij« (VTM), »Kanaal 2« sowie verschiedene Kabelgesellschaften. 92,7 % der Fernsehhaushalte verfügen über Kabelanschluss, nur 3,5 % haben Satellitendirektempfang und 3,8 % terrestrischer Empfang.
 
 Wirtschaft und Verkehr:
 
Wirtschaft:
 
Das Wirtschaftssystem Belgiens ist marktwirtschaftlich ausgerichtet. Belgien ist Gründungsmitglied der EG und Mitglied von GATT, Internationale Währungsfonds, Weltbank und OECD. Innerhalb der Belgisch-Luxemburg. Wirtschaftsunion wird eine gemeinsame Währungspolitik betrieben. Mit Ausnahme von (heute nicht mehr geförderter) Kohle verfügt Belgien über keinerlei bedeutende Bodenschätze. Rohstoffarmut und der relativ enge heimische Markt haben zur Folge, dass der Außenhandel in der belgischen Wirtschaft eine überragende Rolle spielt. Belgien (zusammen mit Luxemburg) nimmt unter den Welthandelsnationen bei den Ausfuhren den 10. Rang ein (Anteil am Welthandel (1993: 3,4 %) und zählt trotz seiner geringen Größe zu den bedeutendsten Industriestaaten Europas. Mit einem Bruttosozialprodukt (BSP) je Einwohner von (1994) 22 920 US-$ liegt Belgien zwischen den Niederlanden (21 970 US-$) und Frankreich (23 470 US-$).
 
In beiden Weltkriegen litt die Volkswirtschaft unter der deutschen Besatzung (z. B. Deportation von Arbeitskräften). V. a. nach dem Zweiten Weltkrieg gelang der Wiederaufbau relativ schnell dank amerikanischer und kanadischer Hilfe und der Möglichkeit Belgiens, vielerlei Rohstoffe (u. a. Uranerz) aus Belgisch-Kongo zu verkaufen. Die wirtschaftliche Gesundung der belgischen Volkswirtschaft wurde darüber hinaus stark durch die europäischen Einigungsbemühungen gefördert. Eine ökonomische Krise brachte die Loslösung Belgisch-Kongos im Jahre 1960. Diese Kolonie war aufgrund ihrer Bodenschätze eine Quelle großen Reichtums für Belgien und speziell für einige Unternehmen (v. a. für die Union Minière d'Haut-Katanga). Um dieser Krise zu begegnen, begann die christlich-sozial-liberale Koalition mit einem (umstrittenen) ökonomischen Hilfsprogramm.
 
In den einzelnen Regionen verlief die wirtschaftliche Entwicklung seit 1945 sehr unterschiedlich. Während zunächst Wallonien auf dem Industriesektor Flandern überlegen war, gerieten seit den 70er-Jahren die altindustrialisierten Gebiete Walloniens in eine Krise. Sämtliche Steinkohlenzechen Belgiens sind geschlossen worden, zunächst in der Wallonie, dann auch im flämischen Kempenland. Seit dem Beginn der 70er-Jahre betreibt Belgien verstärkt eine teilweise durch EU-Mittel unterstützte regionale Wirtschaftsförderungspolitik, u. a. mit dem Ziel der Ansiedlung junger Betriebe in zahlreichen neuen Gewerbeparks.
 
Die belgische Geld- und Währungspolitik wird gesteuert von der Banque Nationale de Belgique als zentraler Notenbank, die auch für die luxemburgische Geldpolitik zuständig ist. Eine der größeren strukturellen Initiativen der letzten Jahre in Belgien war die Reform der Finanzmärkte, die 1989 begann, u. a. mit dem Ziel der Harmonisierung der Geldpolitik mit der anderer EU-Zentralbanken und der Stärkung Brüssels als internationales Finanzzentrum. Belgien ist Mitglied im Europäischen Währungssystem (EWS).
 
Die Staatsverschuldung in Belgien in Relation zum Bruttoinlandsprodukt ist mit 110,9 % (2000) die zweithöchste in der EU (nach Italien; Deutschland 1999: 61 % - Maastricht-Kriterium für die Währungsunion: 60 %). Der Anteil der Zinsen am Bruttoinlandsprodukt betrug 2000 6,9 % (Deutschland: 3,5 %). Die Staatsquote Belgiens belief sich 1999 47,9 %, (Deutschland 45,6 %). Das belgische Steuersystem entspricht weitgehend demjenigen Deutschlands.
 
Seit den 80er-Jahren betreibt Belgien konsequent eine wirtschaftliche Stabilisierungs- und Konsolidierungspolitik. Zu den jüngeren Maßnahmen gehörten der Konvergenzplan von 1992 mit dem Ziel, den Kriterien von Maastricht für die Währungsunion näher zu kommen und der Globalplan von 1993 zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Verbesserung der Beschäftigungssituation. Erfolge wurden vorübergehend erreicht bei der Senkung der Inflationsrate (1995: 2,2 %; 2000: 2,7 %), der Erzielung einer positiven Leistungsbilanz, der Eindämmung von Lohnkostensteigerungen sowie bei der Reduzierung der immer noch hohen Staatsverschuldung. Die Sozialbeiträge der Unternehmen wurden gesenkt. Die Arbeitslosenquote konnte zwar reduziert werden, ist aber mit 7,1 % (2000) bei großer regionaler Streuung immer noch hoch.
 
Landwirtschaft:
 
Die stark mechanisierte, in Mittelbelgien großbetrieblich, ansonsten klein- bis mittelbetrieblich strukturierte Landwirtschaft deckt in etwa vier Fünftel des Nahrungsmittelbedarfs. Besonders intensive Anbaumethoden werden seit langem in Flandern praktiziert. Gute Böden gibt es vor allem in Mittelbelgien und in den Poldern, schlechte in den flandrischen Sandgebieten, im Kempenland und in den Ardennen. Die Erträge liegen bei etlichen Feldfrüchten über dem EU-Durchschnitt. Der Selbstversorgungsgrad liegt bei pflanzlichen Erzeugnissen mit Ausnahme von Kartoffeln, Zucker und Gemüse deutlich unter 100 %, bei tierischen Erzeugnissen mit Ausnahme von Käse und Geflügelfleisch deutlich über 100 %. Von der landwirtschaftlichen Nutzfläche (2000: 1,4 Mio. ha) sind 38,4 % Dauergrünland und 55,1 % Ackerland, 4,2 % Sonderkulturen (Obstbau, kommerzieller Gartenbau), 1,7 % sind stillgelegt. Hauptanbauprodukte sind Getreide (v. a. Weizen, Gerste), Hackfrüchte (v. a. Zuckerrüben, Kartoffeln), Gemüse (v. a. die Glashaus- und Freilandkulturen im Dreieck Mecheln-Löwen-Brüssel) und Obst (v. a. im nördlichen Haspengau und im Hageland) sowie die Industriepflanzen Hopfen, Tabak und Flachs. Die Gegend um Gent ist berühmt für die Blumenzucht. Die Rinderhaltung ist annähernd gleichmäßig auf die Agrarräume verteilt (mit einem Intensitätsschwerpunkt im Herver Land), während die Schweinehaltung besonders intensiv in West- und Ostflandern sowie im nördlichen Kempenland betrieben wird. Die pflanzliche Erzeugung macht wertmäßig rd. 42 %, die tierische 58% an der Gesamterzeugung aus.
 
Bodenschätze:
 
Einziger bedeutsamer Rohstoff war die Kohle. Vor 1955 wurden jährlich etwa 30 Mio. t Kohle gefördert. Mittlerweile sind sämtliche Zechen geschlossen. Ein Nachfragerückgang u. a. durch die Probleme der Eisen- und Stahlindustrie (Stahlkrise) sowie die Konkurrenz billiger Importkohle u. a. Energieträger waren Ursache des Niederganges. 1999 hat Steinkohle einen Anteil von 12,8 %, Rohöl von 40,6 %, Naturgas von 24,5 % und die Kernenergie (sieben Kernkraftwerke) von 21,5 % am Bruttoinlandsenergieverbrauch. Der Energieverbrauch pro Einwohner liegt mit (1999) 5,6 t Rohöleinheiten (Deutschland 4,1 t) mit an der Spitze in der EU.
 
Industrie:
 
Die Industrie hat eine lange Tradition. Wolle und Leinen werden seit dem Mittelalter v. a. in Flandern produziert. Die wallonische Steinkohleförderung begann im Mittelalter und wurde bereits im 18. Jahrhundert stark ausgeweitet. Ebenfalls sehr alt sind die wallonische Glasindustrie und Metallverarbeitung. Im Maas-Sambre-Becken zwischen Lüttich und Mons entstand im 19. Jahrhundert ein dichtes Schwerindustrierevier. Die Bedeutung der wallonischen Schwerindustrie ist in den letzten Jahrzehnten sowohl in Relation zur flämischen Stahl- und Buntmetallproduktion als auch innerhalb des wirtschaftlichen Gesamtrahmens von Belgien beträchtlich zurückgegangen. Wichtige Industriestandorte in Belgien sind die Seehäfen Antwerpen und Gent sowie die Regionen von Brüssel, Lüttich und Charleroi. Antwerpen gehört zu den bedeutendsten Chemieindustriezentren der Welt. Die Autoindustrie ist in Antwerpen, Genk und Gent vertreten. Nach der Zahl der Beschäftigten besteht die folgende Rangordnung unter den wichtigsten Industriezweigen: Metallurgie und Metallverarbeitung, Nahrungsmittel und Getränke, Fahrzeuge, Chemie, Textilien und Bekleidung, Maschinen sowie elektrische und elektronische Geräte. Beim Produktionswert steht die Chemieindustrie an erster Stelle, gefolgt von der Nahrungsmittelindustrie, dem Fahrzeugbau und dem Maschinenbau. Flandern hat mehr als doppelt so viele Industriebeschäftigte als die Wallonie. Namentlich die die alten Wirtschaftsräume Walloniens leiden unter Entindustrialisierungsprozessen, von denen außer der Stahlindustrie auch andere Branchen betroffen sind.
 
Dienstleistungssektor:
 
Die Größe des Dienstleistungssektors ist bedingt durch den Sitz der EU in Brüssel und durch die Transitfunktion Belgiens in der Mitte Westeuropas. Hauptanziehungspunkte des Tourismus sind die Nordseeküste, die Ardennen und die Kulturzentren (z. B. Gent, Brügge, Brüssel und Antwerpen).
 
Außenwirtschaft:
 
Belgien hat neben Luxemburg die größte Außenhandelsabhängigkeit unter den europäischen Industriestaaten. Die Einfuhr belief sich 1999 auf 64,1 % des BIP, die Ausfuhr auf 70,4 % (Deutschland: 40,4 % beziehungsweise 46,6 %). Sowohl bei der Einfuhr als auch bei der Ausfuhr erreichen Fahrzeuge und Fahrzeugteile, Maschinen, Metalle und Metallwaren, Chemikalien, Plastik- und Gummiwaren sowie Textilien hohe Werte. Einen großen Umfang besitzt die Einfuhr von Erzen, Kohle, Öl und Erdgas. Haupthandelspartner sind die Länder der EU (v. a. Frankreich, die Niederlande und Deutschland) sowie die USA. Die belgische Leistungsbilanz weist einen Überschuss auf.
 
Verkehr:
 
Neben dem Eisenbahnnetz der belgischen Staatsbahnen (Societé Nationale des Chemins de Fer Belges, SNCB), neben dem deutschen und niederländischen das dichteste der Erde (2000: 3 471 km), und den gut ausgebauten Straßen (2000: 15 601 km Autobahnen, Regional- und Provinzialstraßen) gibt es ein bedeutendes Binnenwasserstraßensystem (1991: 1 949 km) von Kanälen und kanalisierten Flüssen, die Belgien mit Frankreich und den Niederlanden verbinden. Bezogen auf Tonnenkilometer ergibt sich beim Binnenschifffahrtsverkehr die folgende Rangordnung der wichtigsten Wasserstraßen: Albertkanal, Schelde-Rhein-Kanal, Seeschelde, Oberschelde, Maas, Kanal Gent-Terneuzen, Kanal Brüssel-Rupel, Genter Ringkanal, Sambre, Leie.
 
Unter den Seehäfen (Handels- und Industriehäfen) ist der von Antwerpen der größte (2000: 130,5 Mio. t Umschlag, weltweit 9. Rang, in Europa 2. Rang). Weitere wichtige Häfen haben Gent, Zeebrugge und Ostende (Fährverkehr). Bedeutendster internationaler Flughafen ist der von Brüssel (2000: 21,6 Mio. Fluggäste). Weitere Flughäfen befinden sich bei Antwerpen, Ostende, Charleroi und Lüttich. Nationale Luftfahrtgesellschaft war bis zum Konkurs 2001 die SABENA. Wichtig für die Energieversorgung sind die Rohrfernleitungen für Erdgas und Erdöl aus den Niederlanden und von den belgischen Häfen ins Landesinnere.
 
 
Staatliche Selbstständigkeit erlangte Belgien erst 1830, doch reicht seine politische und kulturelle Vorgeschichte bis ins Mittelalter zurück (Niederlande, Geschichte). Der Name Belgien hat noch ältere Wurzeln; er verweist auf die Bezeichnung der römischen Provinz (Gallia) Belgica (Belgen). Der alte Name für das Land zwischen Seine und Rhein war nicht nur durch das antike Schrifttum lebendig geblieben, sondern auch durch die Zugehörigkeit der flandrischen Bistümer und des Stifts Cambrai zum Erzbistum Reims, dessen Gebiet mit dem der einstigen Provinz Belgica II übereinstimmte. Entscheidend für die Ausbildung der noch heute bestehenden germanisch-romanischen Sprachgrenze war die Einwanderung fränkischer Gruppen (v. a. der salischen Franken) in den Norden der Provinz Belgica II zur Zeit der Völkerwanderung (seit dem 4. Jahrhundert). Seit dem 5. Jahrhundert Teil des Fränkischen Reiches, kamen die Gebiete des heutigen Belgien - bis auf Flandern - bei den Reichsteilungen zu Lothringen und mit diesem 880/925 an das Ostfränkische Reich, seit 1384 nach und nach (einschließlich Flandern) an das Herzogtum Burgund und 1477 mit diesem an die Habsburger; nach der Abdankung Kaiser Karls V. (1556) fielen die mit den übrigen Niederlanden und der Freigrafschaft Burgund im Burgundischen Kreis zusammengefassten Gebiete an die spanischen Habsburger.
 
Die südlichen Niederlande (1648-1815):
 
Als die nördlichen Niederlande nach langem Kampf endgültig die Unabhängigkeit erlangten (1648), verblieben die südlichen Niederlande, das spätere Belgien, bei Spanien. So entstand in Grundzügen die heutige belgisch-niederländische Grenze. In der Zeit danach verfielen die südlichen Provinzen in einen Zustand völliger Erschöpfung; Antwerpen wurde wirtschaftlich durch die Sperrung der Schelde und die Abwanderung führender Kreise schwer geschädigt. Frankreich erstrebte bald die Neutralisierung des Gebiets (Richelieu 1635), bald seine Aufteilung zwischen sich und den nördlichen Niederlanden, bald seine völlige Einverleibung (Eroberungskriege Ludwigs XIV.) und erreichte tatsächlich wichtige Abtrennungen, v. a. die von Dünkirchen, Lille, Arras, Valenciennes und Cambrai. Im Spanischen Erbfolgekrieg (1701-13/14) als Kriegsschauplatz besonders hart betroffen, kamen die südlichen Niederlande nach den Friedensschlüssen von Utrecht (1713) und Rastatt (1714) an die österreichischen Habsburger (Österreichische Niederlande). Aus dieser Zeit resultiert im Wesentlichen die heutige belgisch-französische Grenze. Deren Sicherung durch eine Festungsbarriere war damals das Ziel der (nördlichen) Vereinigten Niederlande, das diese in mehreren Verträgen erreichten (1709-15, Barrieretraktate).
 
Innenpolitisch trat in der österreichischen Zeit der Partikularismus stärker hervor. Die einzelnen Provinzen waren praktisch autonome Länder, das Ganze ein selbstständiges Staatswesen, durch Personalunion mit dem österreichischen Länderkomplex verbunden. Die Statthalterschaft Karl Alexanders von Lothringen (1741-80, mit Unterbrechung 1744-48 während der französischen Besetzung des Landes im Österreichischen Erbfolgekrieg) brachte den Österreichischen Niederlanden liberale Reformen sowie eine wirtschaftliche und kulturelle Blüte. Dagegen stieß die »Revolution von oben« (im Sinne des aufgeklärten Absolutismus) durch Kaiser Joseph II. (Alleinherrscher 1780-90) bald auf Widerstand: Das religiöse Toleranzedikt von 1781 und die Ersetzung einer Anzahl kirchlicher durch staatliche Institutionen verärgerten die Geistlichkeit, die Versuche zur Durchsetzung einer zentralisierten bürokratischen Verwaltung verletzten die Mitbestimmungsrechte der Provinzen. Die Reformpolitik Josephs II. löste 1789 die »Brabanter Revolution« aus, in deren Verlauf die Aufständischen Brabant und Flandern unter ihre Kontrolle brachten und (nach einer Erhebung in Brüssel am 10. 12. 1789) den Abzug der österreichischen Truppen erreichten. Im Januar 1790 folgte die Unabhängigkeitserklärung der »Vereinigten Belgischen Staaten« (»États belgiques unis«). Die politische Uneinigkeit der Unabhängigkeitsbewegung (Gegensatz zwischen den konservativ-ständischen Vertretern, den »Statisten«, unter Führung von Hendrik van der Noots und der liberalen Strömung unter Jan-Frans Vonck, den »Vonckisten«, deren Einfluss schnell zurückgedrängt wurde) ermöglichte es Österreich, durch den Einsatz von Truppen (im Dezember 1790 Einmarsch in Brüssel) noch einmal die Herrschaft zu gewinnen. Bereits 1792-93 unter französischer Besatzung, wurde das Gebiet nach erneuter Eroberung durch Frankreich (1794) am 1. 10. 1795 der Französischen Republik einverleibt, in neun Départements aufgeteilt und in der Folge französischer Rechts- und Verwaltungsnormen unterworfen.
 
 
Durch den Wiener Kongress (1814-15) wurden die nördlichen und die südlichen Niederlande mit dem Fürstbistum Lüttich zu einem Königreich unter dem Haus Oranien-Nassau zusammengefasst. Das in der französischen Zeit geförderte belgische Bewusstsein, v. a. aber die ständig wachsende Verstimmung gegen König Wilhelm I. wegen dessen starrer Einigungspolitik, durch die sich der stärker bevölkerte katholische Süden trotz formell paritätischer Repräsentation beider Landesteile benachteiligt fühlte, führten 1828 zur Verbindung der katholischen und liberalen Opposition und 1830 zur belgischen Revolution, durch die sich die südniederländischen Gebiete vom Königreich losrissen.
 
Der unabhängige Staat Belgien (seit 1830/31):
 
Die Revolution begann als Fernwirkung der Pariser Julirevolution mit dem Aufstand in Brüssel am 25. 8. 1830 und endete mit der Abwehr des nordniederländischen Rückeroberungsversuches (23.-26./27. 9. 1830). In Brüssel bildete sich eine provisorische Regierung, die am 4. 10. 1830 die Unabhängigkeit Belgiens ausrief (durch den Nationalkongress am 18. 11. 1830 bestätigt).
 
Die Grundlagen des belgischen Staates wurden 1830-31 in der Londoner Konferenz (Londoner Konferenzen und Vereinbarungen) von den Großmächten festgelegt, die die dauernde Neutralität des Landes verbürgten. Außenpolitisch war seine Selbstständigkeit ein Kompromiss zwischen den französischen Wünschen, die Vereinigung der südlichen und der nördlichen Niederlande rückgängig zu machen, und den britischen und deutschen Bemühungen, die Einverleibung von Belgien durch Frankreich zu verhindern. Der am 4. 6. 1831 zum »König der Belgier« gewählte Leopold (I.) von Sachsen-Coburg (1831-65) legte am 21. 7. 1831 (Nationalfeiertag) den Eid auf die Verfassung ab, die zum Muster vieler liberaler Verfassungen in Europa wurde. Erst am 19. 4. 1839 erkannten die Niederlande, die 1831 versucht hatten, Belgien gewaltsam zurückzugewinnen, dessen Unabhängigkeit an. Jetzt kam es auch zur endgültigen Festlegung der belgisch-niederländischen Grenze: Teile von Luxemburg und Limburg wurden mit Belgien vereinigt.
 
Der belgische Staat festigte sich rasch; Handel und Industrie nahmen eine bedeutende Entwicklung, die schon während der französischen Zeit, begünstigt durch die Kontinentalsperre, begonnen hatte. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts avancierte Belgien zum am stärksten industrialisierten Staat nach Großbritannien. Eine äußere Gefahr erwuchs vorübergehend durch die Annexionspläne Napoleons III. Innenpolitisch war bis zum Auftreten der Sozialisten (1885 Gründung der Belgischen Arbeiterpartei) der liberal-klerikale Gegensatz beherrschend. Auseinandersetzungen gab es v. a. um die Schule (liberales Schulgesetz von 1879, katholisches von 1895). Einen quer durch die Parteien hindurchgehenden Gegensatz brachte allmählich die Sprachenfrage. Die Revolution hatte zunächst das Französische zur alleinigen Amtssprache erhoben. Doch seit den 1840er-Jahren entstand eine Flämische Bewegung. 1873, 1878 und 1888 wurde das Niederländische als Schul-, Amts- und Gerichtssprache in Flandern neben dem Französischen anerkannt, 1898 in der Verkündung der Gesetze und Verordnungen dem Französischen gleichgestellt. Allerdings wurden diese Sprachgesetze vielfach von den Beamten missachtet. In den 80er-Jahren trat die soziale Frage und als ihre politische Seite die Frage des Wahlrechts in den Vordergrund. Nach heftigen Kämpfen brachte die Verfassungsrevision von 1893 das allgemeine Wahlrecht für Männer.
 
Unterstützt von einigen Publizisten wie É. Banning betrieb König Leopold II. (1865-1909) auf eigene Faust eine aktive Kolonialpolitik. Der mithilfe des Afrikaforschers H. M. Stanley vom König bis 1884/85 als faktischer Privatbesitz erworbene Kongostaat wurde durch das Gesetz vom 15. 11. 1908 vom belgischen Staat als Kolonie übernommen. Nachfolger Leopolds II. war sein Neffe Albert I. (1909-34).
 
Belgien hatte bereits 1906, nach dem Bekanntwerden des Schlieffenplans, für den Fall eines deutschen Einmarsches militärischen Rückhalt an Großbritannien zu gewinnen versucht (»Conventions anglo-belges« zwischen den beiden Generalstäben). Zu Beginn des Ersten Weltkriegs forderte Deutschland am 2. 8. 1914 in einem Ultimatum von Belgien den freien Durchmarsch; dessen Verweigerung folgten die deutsche Kriegserklärung und am 4. 8. 1914 der Angriff deutscher Truppen. Belgien wurde nach erbitterter Gegenwehr bis auf das kleine Gebiet im Nordwesten zwischen Iser und französischer Grenze besetzt; König Albert I. blieb bei seinem Heer als Oberbefehlshaber. Die belgische Regierung verlegte am 17. 10. 1914 ihren Sitz nach Le Havre. Belgien wurde unter die Verwaltung deutscher Generalgouverneur gestellt; Aktivisten der Flämischen Bewegung arbeiteten mit den deutschen Besatzungsbehörden zusammen (1917 Gründung des »Rats von Flandern« und zeitweilige Trennung des Landes in eine flämische und eine wallonische Verwaltungseinheit). Nach dem Rückzug der deutschen Truppen zog König Albert I. am 22. 11. 1918 wieder in die Hauptstadt Brüssel ein.
 
Zwischen den Weltkriegen:
 
Der Versailler Vertrag (1919), der den Ersten Weltkrieg völkerrechtlich beendete, gab Belgien die deutschen Kreise Eupen und Malmedy (Eupen-Malmedy); zugleich erhielt es das Mandat des Völkerbundes über Ruanda und Urundi. Mit der Aufhebung der gebundenen Neutralität von 1839 durch den Versailler Vertrag veränderte sich die internationale Stellung Belgiens grundlegend. 1920 schloss es eine Militärkonvention mit Frankreich und 1922 ein Defensivbündnis mit Großbritannien. In seiner Deutschlandpolitik folgte es den Grundlinien der französischen Außenpolitik: es beteiligte sich an der Besetzung des Ruhrgebiets und des Rheinlands und unterzeichnete im Zuge der deutsch-französischen Annäherung 1925 die Locarnoverträge, die ein gegenseitiges Sicherheitssystem in Westeuropa begründeten.
 
Innenpolitisch setzten Katholiken (d. h. die in der Katholischen Partei organisierten katholisch-konfessionell bestimmten politische Kräfte), Liberale und Sozialisten ihre während des Ersten Weltkriegs unter dem Premierminister C. de Broqueville (katholisch; 1911-18) begonnene Zusammenarbeit fort, v. a. um den Wiederaufbau des Landes durchzuführen sowie Reformen in Staat und Gesellschaft auf möglichst breiter politischer Grundlage durchzusetzen. Das von Premierminister L. Delacroix (parteilos; 1918-20) geleitete Kabinett ergänzte 1919 das allgemeine durch das gleiche Wahlrecht und führte im selben Jahr den Achtstundentag und die Altersversicherung ein. Nach dem Rücktritt der Regierung H. Carton de Wiart (katholisch; 1920-21) gingen die Sozialisten 1921 in die Opposition und beteiligten sich in den folgenden Jahren nur noch 1925-27 an der Regierung; ihr langjähriger Vorsitzender, E. Vandervelde, unterzeichnete als Außenminister 1925 die Locarnoverträge. Zwischen 1921 und 1935 beruhten die Regierungen des Landes im Wesentlichen auf Koalitionen von Katholiken und Liberalen, u. a. unter den Premierministern G. Theunis (katholisch; 1921-25, 1934-35) und H. Jaspar (katholisch, 1926-31). Nach dem Tod König Alberts I. (1934) bestieg sein Sohn Leopold III. den Thron. 1935-37 führte P. van Zeeland (katholisch) ein Kabinett der »nationalen Konzentration« (Katholiken, Liberale, Sozialisten) zur Sanierung der Staatsfinanzen; dieses Regierungsbündnis wurde 1938-39 unter dem sozialistischen Premierminister P. H. Spaak fortgesetzt.
 
Zwischen den Weltkriegen verschärfte sich der flämisch-wallonische Sprachenstreit und belastete die innenpolitische Entwicklung stark. Mit der »Flamisierung« der Universität Gent (Einführung des Niederländischen als Unterrichtssprache, 1930) und den Sprachengesetzen der Jahre 1932 bis 1938, die für Flandern und Wallonien in Verwaltung, Unterricht, Rechtsprechung und Armee den Grundsatz der jeweiligen Einsprachigkeit festlegten und nur für Groß-Brüssel und die Sprachgrenzzone an der Zweisprachigkeit festhielten, suchten die Regierung den Konflikt zu entschärfen.
 
Unter dem wachsenden Einfluss v. a. des deutschen Nationalsozialismus und des italienischen Faschismus erstarkte in den 30er-Jahren v. a. die Rexbewegung.
 
In seiner Außenpolitik suchte sich Belgien nach der Thronbesteigung Leopolds III. von den engen militärischen Bindungen an Frankreich zu lösen, kündigte 1936 die Militärkonvention mit ihm und schlug einen neutralitätsorientierten Kurs ein. Nach Ausbruch des Zweiten Weltkriegs (September 1939) richtete es im November 1939 gemeinsam mit den Niederlanden ohne Erfolg einen Friedensappell an die Krieg führenden Mächte.
 
Im Zweiten Weltkrieg:
 
Unter Verletzung der belgischen Neutralität marschierten im Mai 1940 deutsche Truppen im Zuge ihres Angriffs auf Frankreich in Belgien ein. Gegen den Willen der von Katholiken, Liberalen und Sozialisten getragenen Regierung unter Premierminister H. Pierlot (1939-40) unterzeichnete König Leopold III. als Oberbefehlshaber der belgischen Armee am 28. 5. 1940 die Kapitulation seiner Streitkräfte. Das Kabinett Pierlot ging nach London und konstituierte sich dort als Exilregierung (1940-44). König Leopold III. hingegen blieb in Belgien (zunächst im Brüsseler Schloss Laken, im Juni 1944 Internierung in Deutschland, später in Österreich).
 
Belgien unterstand mit Teilen Nordfrankreichs 1940-44 einer deutschen Militärverwaltung, zuletzt für kurze Zeit einer Zivilverwaltung. Die belgische Wirtschaft wurde den Erfordernissen der deutschen Kriegsführung unterworfen. Die faschistische Rexbewegung unter L. Degrelle arbeitete eng mit der deutschen Besatzungsmacht zusammen. Im Gefolge der alliierten Landung in der Normandie (seit dem 6. 6. 1944) gaben die deutschen Truppen Belgien auf (September 1944). Im Dezember 1944 war belgisches Territorium im Verlauf der deutschen Ardennenoffensive noch einmal Kriegsgebiet.
 
Wiederaufbau nach dem Krieg:
 
Mit der Rückkehr (1944) der Regierung Pierlot nach Belgien begann der Neuaufbau des parlamentarisch-demokratischen Lebens im Lande. Im Rahmen der 1945 gegründeten »Christlichen Volkspartei« (CVP) traten die katholisch-konfessionell bestimmten Kräfte seitdem programmatisch als »Christliche Demokraten« hervor; sie blieben die stärkste Partei, wechselten sich jedoch häufiger als vor dem Krieg mit den Sozialisten in der Regierungsführung ab und mussten im Gegensatz zur Vorkriegszeit mehrfach in die Opposition. Neben den Liberalen entstanden weitere kleinere Gruppierungen. Die Parteien gingen verschiedenen Koalitionen untereinander ein; 1945-47 waren die Kommunisten an der Regierung beteiligt. Premierminister waren (bis zum Beginn der 60er-Jahre): H. Pierlot (katholisch; bis 1945), A. van Acker (Sozialist; 1945-46; 1954-58), P. H. Spaak (Sozialist; 1946; 1947-49), C. Huysmans (Sozialist; 1946-47), G. Eyskens (CVP; 1949-50; 1958-61), J. Duvieusart (CVP; 1950), J. Pholien (CVP; 1950-52) und J. van Houtte (CVP; 1952-54).
 
Die ersten Nachkriegsjahre waren bestimmt durch Hunderttausende von Verfahren gegen belgische Bürger, die wegen Kollaboration mit der deutschen Besatzungsmacht angeklagt und verurteilt wurden. Darüber hinaus führte die Königsfrage, d. h. das Problem der Rückkehr König Leopolds III., der seit seiner Befreiung aus deutscher Gefangenschaft (1945) im Exil lebte, auf den belgischen Thron, zu schweren innenpolitischen Auseinandersetzungen. Umstritten blieb v. a. die Haltung des Königs im Zweiten Weltkrieg, die besonders von den Linksparteien scharf missbilligt wurde. 1944-50 war Karl von Flandern (* 1903, ✝ 1983), ein Bruder Leopolds, als Regent eingesetzt. Als die Regierung Eyskens 1950 den König zurückrief und sich eine Mehrheit der Bevölkerung in einer Abstimmung mit 57,6 % für seine Rückkehr auf den Thron aussprach, zwangen ihn Sozialisten und Kommunisten durch einen Generalstreik zum Thronverzicht zugunsten seines Sohnes Baudouin (Thronbesteigung 1951).
 
In den 50er-Jahren führte die Frage der staatlichen Subventionierung des katholischen Schulwesens zu einem Konflikt zwischen der sozialistisch-liberalen Regierung van Acker (1954-58) und der in Opposition stehenden CVP; der Streit wurde 1958 durch den »Schulpakt« geschlichtet.
 
In seiner Außenpolitik strebte Belgien zunächst eine enge wirtschaftliche Zusammenarbeit mit den Niederlanden und Luxemburg an (Benelux). In enger Fühlungnahme miteinander traten die drei Staaten, jetzt häufig Beneluxstaaten genannt, 1945 der UNO bei, schlossen sich 1948 dem Brüsseler Pakt und 1949 der NATO an. Sie förderten v. a. die europäischen Integrationsbestrebungen mit dem Beitritt zum Europarat (1949), zur Montanunion (1951), zur Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG, 1952; nicht verwirklicht), zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG, 1957) und zur Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM, 1957). Brüssel wurde Sitz der Europäischen Kommission und weiterer Institutionen der EWG/EG.
 
1960 entließ Belgien seine Kolonie Belgisch-Kongo in die Unabhängigkeit (Kongo); in dem nur unzureichend darauf vorbereiteten Land entbrannte ein mehrjähriger Bürgerkrieg, in den UNO-Truppen eingriffen. 1962 gewannen auch Ruanda und Urundi (Burundi) ihre staatliche Souveränität.
 
Die Föderalisierung des Staates:
 
Seit Beginn der 60er-Jahre stand das innenpolitische Leben des Landes ganz im Zeichen des Sprachenstreits. Er dominierte die Probleme der Regierungsbildung und verknüpfte sich oft mit ökonomischen und sozialen Fragen. Der wirtschaftliche Aufstieg der flämischen Region und die Krise der besonders in Wallonien ansässigen Kohle- und Stahlindustrie verschärften die Konflikte zwischen Flamen und Wallonen. Vor diesem Hintergrund konnten die sprachlich orientierten Parteien, v. a. die flämische »Volksunie« (gegründet 1954) und das wallonische »Rassemblement Wallon« (gegründet 1968; mit dem »Rassemblement Populaire Wallon« und der »Front Indépendantiste Wallon« 1985 zur Parti Wallon zusammengeschlossen), eine wachsende Bedeutung erlangen. Es kam darüber hinaus zur Trennung der großen Parteien in selbstständige flämische und wallonische Organisationen (z. B. 1968 der Christlichen Demokraten in Christelijke Volkspartij und Parti Social Chrétien und 1979 der Sozialisten in Socialistische Partij und Parti Socialiste).
 
Mit Ausnahme des sozialistisch geführten Kabinetts E. Leburton (1973-74) stellten die Christlichen Demokraten 1958-99 den Premierministern: 1961-65 T. Lefèvre, 1965-66 P. Harmel, 1966-68 sowie 1978-79 P. van den Boeynants, 1968-72 G. Eyskens, 1974-78 L. Tindemans, 1979-92 (mit Unterbrechung 1981) W. Martens, 1992-99 J.-L. Dehaene. Die Unzufriedenheit der Bevölkerung mit der christlich-sozialistische Regierungskoalition (seit 1988) ließ bei den Wahlen seit 1991 den rechtsextremen Vlaams Blok (gegründet 1979) erstarken, aber auch die Grünen wurden zu einer wichtigen politischen Kraft.
 
Über die gesetzliche Festlegung der Sprachgrenze zwischen dem Niederländischen und Französischen (1962), die Regionalisierung (1970) und die Föderalisierung (1980) führte der Umbau des ursprünglichen unitarischen belgischen Staates bis zur Bildung eines Bundesstaates durch die Verfassungsreformen von 1988 und 1993 (siehe Abschnitt Staat · Recht). Ende Juli 1993 starb König Baudouin I., Nachfolger wurde sein Bruder Albert II. 1993 trat Belgien dem Eurokorps bei; es beteiligte sich mit eigenen Truppen auch am UNO-Einsatz in Somalia und an den UNO-Friedensmissionen auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien sowie in Ruanda (im April 2000 offizielle Entschuldigung der belgischen Regierung dafür, als ehemalige Kolonialmacht 1994 zu wenig gegen den Genozid in diesem afrikanischen Land unternommen zu haben).
 
Europapolitisch gehörte Belgien zu den Unterzeichnern des ersten (1985) und zweiten Schengener Abkommens (1990, in Kraft seit 1995). Es billigte den Maastrichter Vertrag von 1992 und den Vertrag von Amsterdam 1997. Mit Wirkung vom 1. 1. 1999 wurde Belgien Mitglied der Euro-Zone.
 
In den 1990er-Jahren wurde Belgien immer wieder von innenpolitischen Krisen erschüttert, so von der bis in höchste politische Kreise reichenden Bestechungsaffäre des italienischen Agusta-Konzerns (»Agusta-Affäre«, daraufhin 1994/95 Amtsniederlegung mehrerer sozialistischer Minister und 1995 Rücktritt des belgischen NATO-Generalsekretärs W. Claes, der im Dezember 1998 wegen Korruption verurteilt wurde); dazu kamen mehrere Justiz- und Polizeiskandale (u. a. die »Dutroux-Affäre« 1996-98 um die Umstände für die Verhaftung und zeitweilige erneute Flucht des Kindermörders und Schwerverbrechers Marc Dutroux), die heftige Proteste der Bevölkerung (»Weißer Marsch« im Oktober 1996), mehrere Ministerrücktritte (1998) und die Vereinbarung einer Reform des Polizei- und Justizapparates nach sich zogen. In der Folge eines weiteren Skandals um dioxinverseuchte Lebensmittel verlor im Juni 1999 die christlich-soziale Regierungskoalition unter Premierminister Dehaene die Parlamentswahl. Im Juli 1999 trat eine »Regenbogenkoalition« aus Liberalen, Sozialisten und Grünen unter dem Führer der flämischen Liberalen Guy Verhofstadt ihre Nachfolge an. Diese beschloss im Oktober 1999 ein neues Asylrecht, dass u. a. den etwa 70 000 in Belgien illegal lebenden Ausländern die Möglichkeit gab, im Januar 2000 eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen (daraufhin 25 000 Antragstellungen).
 
 
H. Pirenne: Histoire de Belgique, 7 Bde. (Brüssel 1900-32; Neuausg. u. d. T.: Histoire de Belgique, des origines à nos jours, 5 Bde., ebd. 1972-76; dt. Gesch. B.s, 4 Bde., 1899-1913; nur bis 1648);
 J. Willequet: 1830. Naissance de l'état belge (Brüssel 1945, Neuausg. ebd. 1950);
 F. L. Ganshof: La Belgique carolingienne (Brüssel 1958);
 G. Faider-Feytmans: La Belgique à l'époque mérovingienne (Brüssel 1964);
 
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Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Belgien, Luxemburg und Niederlande: Die politische Neuordnung
 
Entkolonialisierung: Das Ende der Kolonialherrschaft und die Bewegung der Blockfreien
 

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Bẹl|gi|en; -s: Staat in Westeuropa.

Universal-Lexikon. 2012.