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Gewerbepolitik
Gewerbepolitik,
 
die Gesamtheit aller Maßnahmen von Staat, Wirtschaftsverbänden und Selbstverwaltungskörperschaften (Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern) zur planmäßigen Förderung der gewerblichen Wirtschaft (Gewerbeförderung). Die Gewerbepolitik als Teilgebiet der sektoralen Wirtschaftspolitik erstreckt sich v. a. auf das Handwerk und kleingewerbliche Betriebe. Zu ihren Hauptaufgaben zählen Ordnungssicherung, Leistungssteigerung, Kapitalbeschaffung, Anpassung an Strukturwandlungen, Umweltschutz und Durchsetzung sozialpolitischer Ziele. Ordnungspolitische Maßnahmen richten sich insbesondere auf die Existenzerhaltung (Gewerbeaufsicht, Gewerbefreiheit, Gewerberecht) und auf die Funktionssicherung des Wettbewerbs (Bekämpfung von Marktbeschränkungen, Diskriminierung und unlauterem Wettbewerb). Zu den wirtschaftspolitischen Maßnahmen zählt v. a. die Unterstützung der wirtschaftlichen Selbstständigkeit der gewerblichen Klein- und Mittelbetriebe (Mittelstandspolitik), einerseits durch Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit (z. B. Unterstützung bei der Rationalisierung in Produktion und Organisation, technische und betriebswirtschaftliche Beratung, Gemeinschaftswerbung, Aus- und Weiterbildung, Förderung von Markttransparenz und Marktbeziehungen durch Ausstellungen und Messen, Investitionsförderung, Eigenkapitalhilfeprogramme, Finanzierungshilfen sowie Steuervergünstigungen), andererseits durch Erleichterung des Zugangs zur Selbstständigkeit (Existenzgründungspolitik).
 
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
 
Handwerk · Industriepolitik · Strukturpolitik · Wirtschaftsförderung

Universal-Lexikon. 2012.