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Handelsklauseln
Handelsklauseln,
 
Abreden in Kaufverträgen, die die Willensentscheide der Vertragsparteien festlegen und die Angebots-, Liefer- und Zahlungsbedingungen zwischen Käufern und Verkäufern bei nationalen und internationalen Handelsgeschäften regeln. Die internationalen üblichen Lieferbedingungen sind in den Incoterms (Abkürzung für: International commercial terms) geregelt. Incoterms wurden 1936 von der Internationalen Handelskammer Paris aufgestellt und seither fünfmal (zuletzt 1990) revidiert. Sie regeln detailliert Liefer- und Abnahmeverpflichtungen, Verteilung der Kosten, Gefahrenübergang, Transportversicherung, Beförderungspflichten, Zuständigkeit für Ein- und Ausfuhrmodalitäten. Für den nationalen Geltungsbereich sind die Handelsklauseln in den Tradeterms (Termes commerciaux) geregelt, die für jedes Land eine einheitliche Auslegung internationaler gebräuchlicher Lieferbedingungen enthalten.
 
Weitere übliche Handelsklauseln sind u. a.: circa, Abkürzung circa, Erfüllung des Vertrages kann mit einem gewissen Spielraum in Bezug auf Menge, Zeit und Preis erfolgen, entsprechend dem Handelsbrauch; frei Bahnhof, Verkäufer trägt die Verladungskosten; frei Grenze, Verkäufer trägt alle Kosten (Fracht, Versicherung) bis zur Grenze; frei Haus, im Haus-Haus-Verkehr trägt Verkäufer sämtliche Kosten und Gefahren bis zum Haus des Käufers (gilt auch für zwischenstaatlichen Warenverkehr). Die wichtigsten Handelsklauseln, die sich auf internationale Zahlungsbedingungen beziehen, sind: cash before delivery, Abkürzung cbd, Bezahlung vor Übergabe der Ware; cash on delivery, Abkürzung cod, Bezahlung bei Übergabe der Ware; documents against payment, Abkürzung d/p, D/P, oder cash against documents, Abkürzung cad, Ware wird bei Übergabe der Dokumente (z. B. Konnossement, Versicherungspolice) bezahlt; documents against acceptance, Abkürzung d/a, D/A, Auslieferung der Warendokumente gegen Akzept. (Übersicht)

Universal-Lexikon. 2012.