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Bahnhof
Station; Halt; Haltestelle; Haltepunkt; Verkehrsstation

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Bahn|hof ['ba:nho:f], der; -[e]s, Bahnhöfe ['ba:nhø:fə]:
Gesamtkomplex einer Bahnstation mit Gleisanlagen u. zugehörigen Gebäuden:
jmdn. zum Bahnhof bringen; im Bahnhof auf jmdn. warten.
Syn.: Station.
Zus.: Zielbahnhof.

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Bahn|hof 〈m. 1u; Abk.: Bhf., Bf.〉
1. Haltestelle der Eisenbahn
2. das zu einer Haltestelle der Eisenbahn gehörende Gebäude mit Wartehalle, Schaltern, Geschäften usw.
● einen großen \Bahnhof veranstalten 〈fig.〉 einen großen, feierlichen Empfang veranstalten; jmdn. am, auf dem \Bahnhof treffen; im \Bahnhof einfahren; ich verstehe nur \Bahnhof 〈fig.; umg.〉 ich verstehe nichts; jmdn. vom \Bahnhof abholen; jmdn. zum \Bahnhof begleiten

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Bahn|hof , der:
1. Gesamtkomplex einer Bahnstation mit Gleisanlagen u. zugehörigen Gebäuden (Abk.: Bf., Bhf.):
der Zug hält nicht an diesem B.;
jmdn. am B. abholen.
2. zum Bahnhof (1) gehörendes Gebäude mit [großer] Halle, in der sich die Schalter für Fahrkarten u. Gepäck, Wartesäle, Geschäfte o. Ä. befinden (Abk.: Bf., Bhf.):
im B. gibt es einen Friseur;
[immer] nur B. verstehen (ugs.; nicht richtig, überhaupt nichts verstehen; nicht verstehen wollen; H. u., viell. urspr. von Soldaten zu Ende des 1. Weltkriegs gesagt, die nur noch »Bahnhof«, d. h. Entlassung u. Heimfahrt, hören wollten);
großer B. (ugs.; festlicher Empfang, bei dem viele Personen zur Begrüßung auf dem Bahnsteig od. Flugplatz anwesend sind).

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Bahnhof,
 
Anlage zur Abwicklung des Personen- und Güterverkehrs der Eisenbahn, in der Züge beginnen, enden, halten, sich kreuzen, sich überholen oder mit Gleiswechsel wenden können.
 
Nach der Grundrissform sind zu unterscheiden Kopf- und Durchgangsbahnhöfe. In Kopfbahnhöfen enden die Gleise, sodass ein Richtungswechsel der Züge - meist verbunden mit Lokwechsel - nötig ist. Bei Triebwagen- und Wendezügen entfällt der Lokwechsel. Große Kopfbahnhöfe haben in Deutschland z. B. Leipzig, Frankfurt am Main, Stuttgart und München. In Durchgangsbahnhöfen führen die Hauptgleise durch den Bahnhof hindurch. Große Durchgangsbahnhöfe gibt es z. B. in Hamburg, Hannover und Köln. Als Mischformen kommen vereinigte Kopf- und Durchgangsbahnhöfe vor (z. B. in Dresden und Salzburg). Nach der Lage im Eisenbahnnetz unterscheidet man Endbahnhöfe als Endpunkt des Zugbetriebes, Zwischenbahnhöfe für den Durchgangsbetrieb, Anschlussbahnhöfe für den Anschluss einer Bahnlinie ohne unmittelbaren Zugübergang, Trennungsbahnhöfe für die Abzweigung einer Bahnlinie und Kreuzungsbahnhöfe als Kreuzungspunkt von Bahnlinien, wobei nach Linien- und Richtungsbetrieb unterschieden wird. Beim Turmbahnhof kreuzen sich zwei oder mehrere Linien im Bahnsteigbereich in verschiedenen Ebenen (z. B. Osnabrück). Nach dem Standort der Empfangsgebäude zu den Gleisen unterscheidet man Durchgangsbahnhöfe mit seitlich gelegenem Empfangsgebäude, Keilbahnhöfe mit Empfangsgebäude am Vereinigungspunkt zweier Bahnlinien aus verschiedenen Richtungen und Inselbahnhöfe bei Umschließung des Empfangsgebäudes von Gleisen.
 
Personenbahnhöfe besitzen u. a. Empfangsgebäude in Hoch-, Tief- oder Gleichlage bezüglich der Gleise und Bahnsteige mit oder ohne Überdachung für den Zu- und Abgang der Reisenden zu beziehungsweise von den Zügen. In großen Personenbahnhöfen sind Kundendienstzentren für Reiseberatung, Fahrausweisverkauf, Gepäckbetreuung und Kassendienst eingerichtet und mit Computern ausgerüstet. Für den Nahverkehr (in der Regel bis 50 km Entfernung) werden Fahrausweise über Automaten verkauft. Serviceeinrichtungen verschiedener Art (z. B. Läden für Reisebedarf, Warteräume, Gaststätten, Hotels) ergänzen den Kundendienst auf großen Bahnhöfen. International einheitlich gestaltete Piktogramme erleichtern die Orientierung. Die Bildung der Personenzüge sowie die Pflege und Reinigung der Personenzugwagen geschieht in Abstellbahnhöfen.
 
Dem städtischen Schienenschnellverkehr dienen S-Bahnhöfe; in Ballungsräumen sind diese zum Teil Verknüpfungspunkte mehrerer, im Verbund zusammengeschlossener Verkehrsmittel (z. B. Düsseldorf, Frankfurt am Main).
 
Zu einem Güterbahnhof gehören Güterhallen sowie Ladestraßen und -rampen mit Straßenanschluss zum Be- und Entladen der Güterwagen. Güterzüge über große Entfernungen werden in Rangierbahnhöfen (früher: »Verschiebebahnhöfe«) zusammengestellt, aufgelöst und umgeordnet und meist über den angeschlossenen Knotenbahnhof im Netz weiter verteilt. Von hier aus gelangen die Güterwagen bei der Deutschen Bahn AG über Satellitenbahnhöfe unmittelbar zu den Ladestellen und umgekehrt. Das Gleissystem der Rangierbahnhöfe ist in Einfahr-, Richtungs-, (Nach-)Ordnungs- und Ausfahrgruppen zu unterteilen. Für bis zu etwa 5 000 Wagen je Tag Ausgangsleistung genügen einseitige Rangierbahnhöfe, in denen die Gleisgruppen nur einmal vorhanden sind. In den fast horizontal angelegten Flachbahnhöfen werden die Güterwagen mit zum Teil ferngesteuerten Rangierlokomotiven oder Seilzugeinrichtungen - durch zwischen den Gleisen geführte Verschubwagen oder Mitnehmer - über Ablaufberge gedrückt und in Richtungsgleise nach Ausgangsrichtungen zusammengestellt; in den Gefällebahnhöfen rollen die Güterwagen durch die Schwerkraft selbstständig ab. Die einander folgenden Wagen oder -gruppen werden - wenn nötig - durch zum Teil automatisch arbeitende Gleisbremsen auf Abstand oder Zielpunkt gebremst.
 
Sonderformen:
 
Für spezielle Aufgaben im Eisenbahnnetz gibt es Fährbahnhöfe für den Übergang von Eisenbahnfahrzeugen auf Binnen- oder Hochseefährschiffe und umgekehrt, wobei die Eisenbahnfährschiffe (Trajekte) mit Gleisen und eventuell Hebebühnen zur Aufnahme von Personen- und Güterwagen ausgerüstet sind, z. B. in Puttgarden; Autoverladebahnhöfe für Autoreisezüge, z. B. in Neu-Isenburg; Hafenbahnhöfe zur Bedienung der zahlreichen Umschlagstellen an den Kaianlagen und Lagerhallen; Containerbahnhöfe für den Containerumschlag auf Containerzüge; Stückgutbahnhöfe für den Versand und Empfang von Stückgütern oder deren Umladung und Sortierung; Werksbahnhöfe für den Güterumschlag in Industrie- und Bergwerksanlagen und Grenzbahnhöfe für die Abfertigung von Reisenden und Gütern an den Staatsgrenzen mit Zollgebäuden und Umladehallen. Grenzbahnhöfe sind, wenn nötig, mit Übergangseinrichtungen verschiedener Fahrleitungssysteme und Spurwechseleinrichtungen zum Umspuren auf die unterschiedlichen Spurweiten der Eisenbahnen ausgerüstet. Systemwechselbahnhöfe besitzen Trennstellen für zwei verschiedene Bahnenergiesysteme zur elektrischen Zugförderung und sind meist an der Staatsgrenze, aber auch innerhalb eines Landes anzutreffen.
 
Für den Einsatz und die Pflege der Fahrzeuge stehen Betriebswerke (Bw), für die Untersuchung in Verbindung mit Erneuerungsarbeiten Ausbesserungswerke (Aw) zur Verfügung. Die Lok-Bw haben Abstell- und Untersuchungshallen, Werkstätten, Drehscheiben oder Schiebebühnen und Anlagen zur Versorgung mit Betriebsstoffen. Die Pflege und Unterhaltung der Personenzugwagen geschieht in Betriebswagenwerken (Bww).
 
Geschichtliches:
 
Die ersten Bahnhofsempfangsgebäude entstanden in den 20er-Jahren des 19. Jahrhunderts in England nach dem Vorbild der Posthöfe. Ihnen folgte ein klassizistischer Bahnhofstyp, oft in Form einer Villa oder eines Landschlosses, der von großvolumigen Anlagen, die dem gestiegenen Verkehrsaufwand Rechnung trugen, abgelöst wurde. Anstelle einer Halle traten mehrschiffige, oft basilikale Anlagen. Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts war ein Spannungsverhältnis zwischen der Architektur der repräsentativen, dem Burgen- und Schlossbau verpflichteten Empfangsgebäude und den nüchternen Eisenkonstruktionen der Hallen festzustellen. Heute werden unter Verwendung von Stahl und Spannbeton Baulösungen angestrebt, die funktionellen, gestalterischen und städtebaulichen Anforderungen gerecht werden (Rom, Stazione Termini).
 
Literatur:
 
R. Spröggel: Hochbauten der Eisenbahn (1954);
 B. Grau: Bahnhofsgestaltung, 2 Bde. (Berlin-Ost 1968);
 M. Kubinsky: Bahnhöfe Europas (1971);
 
Bauten des Verkehrswesens, hg. v. S. Nagel u. S. Linke (1973);
 M. Berger: Historische Bahnhofsbauten, 3 Bde. (31991).
 

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Bahn|hof, der: 1. Gesamtkomplex einer Bahnstation mit Gleisanlagen u. zugehörigen Gebäuden: der Zug hält nicht an diesem B.; jmdn. am B. abholen. 2. zum ↑Bahnhof (1) gehörendes Gebäude mit [großer] Halle, in der sich die Schalter für Fahrkarten u. Gepäck, Wartesäle, Geschäfte für bestimmten Reisebedarf o. Ä. befinden: im B. gibt es einen Friseur; In einem großen B. wie in Delhi oder Calcutta war er völlig hilflos (Fichte, Wolli 491); *[immer] nur B. verstehen (ugs.; nicht richtig, überhaupt nichts verstehen; nicht verstehen wollen; H. u., viell. urspr. von Soldaten zu Ende des 1. Weltkriegs gesagt, die nur noch „Bahnhof“, d. h. Entlassung u. Heimfahrt, hören wollten, od. viell. nach der Vorstellung, dass jemand, der den Bahnhof als Ausgangspunkt der Urlaubsreise im Sinn hat, an nichts anderes mehr denken kann und nicht aufmerksam zuhört): Das erste Vierteljahr habe ich aber nur B. verstanden (Spiegel 32, 1978, 80); Doch da verstehen die stolzen Bauherren nur noch B. (Hörzu 41, 1977, 10); [ein] großer B. (ugs.; festlicher Empfang, bei dem viele Personen zur Begrüßung auf dem Bahnsteig od. Flugplatz anwesend sind): Auch die junge Französischlehrerin Adelaide ... bekam keinen großen B. (Muschg, Gegenzauber 283); Dann taucht die Frage auf: Machen wir den großen B., oder lassen wir es bleiben (Spiegel 47, 1975, 178); Abk.: Bf., Bhf.

Universal-Lexikon. 2012.