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Jointventure
Jointventure
 
[dʒɔɪnt'ventʃə; englisch etwa »Unternehmensverbindung«] das, -(s)/-s, Joint Venture, im weiteren Sinn grenzüberschreitende vorübergehende Kooperation von selbstständigen Unternehmen (Jointventuring); im engeren Sinn die Bildung internationaler Gemeinschaftsunternehmen (Joint-Ownership-Ventures), d. h. grenzüberschreitende, auf Kapitalbeteiligung (mit anteiliger Risikoverteilung und Entscheidungsbefugnis) basierende, vertraglich geregelte, längerfristige beziehungsweise dauerhafte Zusammenarbeit zwischen zwei oder mehr Partnern, von denen mindestens einer seinen Sitz im Gründungsland des Jointventure haben soll. Jointventures können für Produktion, Vertrieb oder Forschung und Entwicklung vereinbart werden.
 
Mit Jointventures werden oft langfristige strategische Unternehmensziele verfolgt (Direktinvestitionen), zum Teil ist die Vertragsdauer begrenzt. Jointventures zwischen Unternehmen aus Industriestaaten und Partnern in Entwicklungsländern können ein Instrument der Entwicklungspolitik sein, wobei je nach den geltenden Investitionsgesetzen Beteiligungsverhältnisse, Struktur, Zweck und Handlungsspielräume für das Gemeinschaftsunternehmen vorgegeben sein können. Jointventures zwischen Partnern aus Industrieländern dienen v. a. der grenzüberschreitenden Arbeitsteilung und ermöglichen z. B. Rationalisierung, wechselseitige Nutzung von technischem und Marketing-Know-how, Größenvorteile bei der Produktion, Erschließung und Ausweitung internationaler Märkte. Jointventures in bisherigen Staatshandelsländern (»Transformationsstaaten«) unterliegen in der Regel strengeren Reglementierungen als solche zwischen westlichen Industriestaaten, wobei nicht mehr in jedem Falle eine staatliche Beteiligung zwingend ist. Eigentumsrechte und Beteiligungsverhältnisse des ausländischen Investors sind durch unterschiedliche Gesetze geregelt. — Vorteile von Jointventures sind u. a.: Überwindung von Importbeschränkungen, Erschließung und Erweiterung von ausländischen Märkten bei geringerem Kapitaleinsatz und Risiko, Synergieeffekte (z. B. durch technisches, Management- beziehungsweise Marketing-Know-how des ausländischen Unternehmens sowie spezifisches Wissen über Märkte, mögliche Kunden und staatliche Rahmenbedingungen beim inländischen Partner), Nutzung von staatlichen Förderprogrammen des Gastlandes durch den ausländischen Investor. Als Nachteile von Jointventures werden v. a. genannt: Einschränkungen des Handlungsspielraums des ausländischen Partners, Gastlanddominanz im Management beim Regelfall der Minderheitsbeteiligung, unterschiedliche Auffassungen der Partner (z. B. über Unternehmensziele, Investitionsprojekte, Gewinnverwendung).
 
Literatur:
 
K. Rumer: Internat. Kooperation u. Joint-Ventures (1994);
 J. Eisele: Erfolgsfaktoren des Joint-Venture-Management (1995);
 G. Rose u. C. Glorius-Rose: Unternehmensformen u. -verbindungen (21995).

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Joint Ven|ture ['dʒɔɪnt 'vɛntʃə], das; --[s], --s, (auch:) Jointventure, das; -[s], -s [engl. joint venture = Gemeinschaftsunternehmen, aus: joint = gemeinsam, Gemeinschafts-; Gemeinschaft (< afrz. joint[e] < lat. iunctum, 2. Part. von: iungere, ↑Junktim) u. venture = Unternehmen, Unternehmung] (Wirtsch.): Zusammenschluss von Unternehmen zum Zweck der gemeinsamen Durchführung von Projekten.

Universal-Lexikon. 2012.