Kunstsammlungen,
Sammlungen von Kunstwerken in privatem und öffentlichem Besitz. Kunstsammlungen haben ihre Anfänge dort, wo im Kultraum oder in Grabstätten bestimmte Gegenstände nicht aus Gründen der Nützlichkeit aufbewahrt wurden, sondern wegen ihres magischen oder symbolischen Gehalts. In griechischen Tempeln wurden Kunstwerke, Beutewaffen u. a. Kostbarkeiten ohne besondere Unterscheidung nebeneinander aufgehoben, ebenso wie auch der mittelalterliche Kirchenschatz Reliquien, Kultgeräte, Kuriosa und Kunstwerke umfasste; ähnlich waren auch die fürstlichen Sammlungen des Mittelalters zusammengestellt. Die Geschichte des modernen Kunstsammelns begann in Italien zur Zeit der Frührenaissance, als das aufstrebende Bürgertum anfing, Sammlungen von Antiken, Münzen, Medaillen, Gemmen und Werken zeitgenössischer Kunst anzulegen. An den deutschen Fürstenhöfen entstanden im 16. Jahrhundert die Kunst- und Wunderkammern; die erste Sammlung dieser Art ist die des Erzherzogs Ferdinand II. von Tirol auf Schloss Ambras, ihr folgten die Kunstkammern von Kaiser Rudolf II. in Prag, die Sammlungen der Herzöge Albrecht V. und Wilhelm V. in München und der sächsischen Kurfürsten in Dresden (Grünes Gewölbe) sowie die Kunstkabinette wohlhabender bürgerlicher Sammler. Die Antikensammlungen der Medici waren auch den studierenden Künstlern zugänglich, in Rom fanden unter Papst Leo X. Kunstausstellungen statt. Wo sich das Interesse weniger auf die Eigentümlichkeit als auf die Vorbildlichkeit des Kunstwerks richtete, wurden Normen zur Unterscheidung der hohen Kunst von den angewandten Künsten ausgebildet und die Kunstwerke, nach Gattungen getrennt, gesammelt und ausgestellt (Antikensammlung, Münzkabinett, Gemäldegalerie). Dem Vorbild Italiens folgend, entstanden im 17. Jahrhundert die großen Gemäldegalerien an den europäischen Höfen, unter König Philipp II. von Spanien, Erzherzog Leopold Wilhelm, König Karl I. von England und Ludwig XIV. Um die Mitte des 18. Jahrhunderts wurden erste Initiativen ergriffen, die großen Kunstsammlungen einem breiteren Publikum zugänglich zu machen; 1739 gingen die Sammlungen der Medici in Staatsbesitz über, 1769 wurden die Vatikanischen Sammlungen zum Besitz des Kirchenstaates erklärt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, 1753 fand mit der Übernahme der Privatsammlung von Sir H. Sloane die Gründung des Britischen Museums als erstes von Anfang an öffentliches Museum statt. Auch in der Folgezeit bildeten bedeutende Privatsammlungen (u. a. von G. Cini, H. C. Frick, J. P. Getty, S. R. und P. Guggenheim, C. S. Gulbenkian, J. H. Hirshhorn, S. H. Kress, Helene und A. G. Kröller-Müller, P. und Irene Ludwig, O. Reinhart, B. Sprengel, H. H. Thyssen-Bornemisza, E. von der Heiydt, R. Wallace) den Grundstock oder wesentlicher Bestandteil öffentlicher Museen oder wurden in von den Sammlern selbst eingerichteten Museen öffentlich ausgestellt.
Universal-Lexikon. 2012.