Mandatsgebiete,
die seit 1919 im Namen des Völkerbundes treuhänderisch (kraft Mandats) von einzelnen Staaten (Mandataren) verwalteten ehemaligen deutschen Kolonien und die ehemaligen türkischen Gebiete Vorderasiens. Entsprechend dem Entwicklungsstand der Gebiete und der Zielsetzung der Mandatsverwaltung gab es: A-Mandate mit einer durch den Mandatar beaufsichtigten Selbstverwaltung: Irak, Palästina, Transjordanien (Mandatar jeweils Großbritannien), Syrien, Libanon (Frankreich). Die A-Mandate erloschen mit dem Entstehen unabhängiger Staaten; das Mandat über Palästina endete am 15. 5. 1948. B-Mandate mit einer besonderen Verwaltung des Mandatars: Kamerun (zu 5/6 Frankreich, der Westen Großbritannien), Togo (der O Frankreich, der Westen Großbritannien), Deutsch-Ostafrika (Tanganjika an Großbritannien, Ruanda-Urundi an Belgien). C-Mandate, die der Mandatar als Teil seines Hoheitsgebiets verwaltete: Deutsch-Südwestafrika (Südafrikanische Union, Namibia), Westsamoa (Neuseeland), Karolinen, Marianen, Palau- und Marshallinseln (Japan), Neuguinea mit den übrigen deutschen Inseln im Pazifik südlich des Äquators (Australien), Nauru (Großbritannien, Australien).
Das Mandatssystem des Völkerbundes endete am 18. 4. 1946. Die noch vorhandenen Mandatsgebiete wurden durch neue Vereinbarungen zu Treuhandgebieten der Vereinten Nationen (Art. 75-96 der UN-Charta), für die der UN-Treuhandschaftsrat verantwortlich war. Nachdem Palau als letztes Treuhandgebiet am 1. 10. 1994 unabhängig geworden war, löste sich der Treuhandschaftsrat am 1. 11. 1994 formell auf.
D. F. W. van Rees: Les mandats internationaux, 2 Bde. (1927-28);
W. Schümperli: Die Vereinten Nationen u. die Dekolonisation (Bern 1970);
M. Silagi: Von Dt.-Südwest zu Namibia (1977);
Die Palästina-Frage 1917-1948, hg. v. H. Mejcher (21993).
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Zionismus: Palästina und der Zionismus
Universal-Lexikon. 2012.