Gegenseite
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Op|po|si|ti|on [ɔpozi'ts̮i̯o:n], die, -, -en:1. entschiedener, sich in Worten und Handlungen äußernder Widerstand:
eine offene Opposition; in vielen Teilen der Bevölkerung regte sich Opposition; seine Opposition gegen jmdn. aufgeben; in Opposition gegen jmdn., etwas, zu jmdm., etwas stehen; Opposition treiben, machen; nach den Wahlen ging die Regierungspartei in die Opposition (wurde sie zur Gegenpartei).
Syn.: ↑ Widerstand.
2. Partei[en], Gruppe[n], deren Angehörige die Politik der herrschenden Partei[en], Gruppe[n] ablehnen:
die politische, [außer]parlamentarische Opposition; eine innerparteiliche Opposition; aus den Reihen der Opposition kam Widerspruch; die Opposition griff den Minister heftig an.
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Op|po|si|ti|on 〈f. 20〉
1. 〈allg.〉 Gegensatz, Widerstand
2. 〈Pol.〉 zur Regierung bzw. zu den Regierungsparteien im Gegensatz stehende Partei(en)
3. 〈Astron.〉 entgegengesetzte Konstellation
● ein Mitglied der \Opposition 〈Pol.〉; \Opposition machen 〈umg.〉 widersprechen, eine gegenteilige Meinung verfechten [<lat. oppositio „Widerstand, Widerspruch“]
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Op|po|si|ti|on , die; -, -en [spätlat. oppositio = das Entgegensetzen, zu: oppositum, 2. Part. von: opponere, ↑ opponieren]:
1. (bildungsspr.) sich in einem entsprechenden Verhalten o. Ä. äußernde gegensätzliche Einstellung zu jmdm., etw.; gegen jmdn., etw. empfundener, sich äußernder Widerstand:
eine aktive O.;
in vielen Kreisen der Bevölkerung regte sich O.;
O. betreiben, machen (opponieren);
etw. aus bloßer O. tun;
zu jmdm., einem System in O. stehen;
nach den Wahlen ging die Regierungspartei in die O. (wurde sie zur Gegenpartei).
2. [nach engl., frz. opposition] Partei[en], Gruppe[n], deren Angehörige die Politik der herrschenden Partei[en], Gruppe[n] ablehnen:
die [außer]parlamentarische O.;
aus den Reihen der O.
3. (Astron.) Konstellation, in der, von der Erde aus gesehen, der Längenunterschied zwischen Sonne u. Gestirn 180° beträgt:
Uranus steht jetzt in O. zur Sonne.
4. (Sprachwiss.)
a) Gegensatz, gegensätzliche Relation sprachlicher Gebilde (z. B. warm – kalt);
b) paradigmatische Beziehungen sprachlicher Einheiten, die in gleicher Umgebung auftreten können u. sich dann gegenseitig ausschließen (z. B. grünes Tuch/rotes Tuch).
5. (Anat.) Gegenstellung des Daumens zu den anderen Fingern.
6. (Schach) Stellung, bei der sich die beiden Könige auf derselben Linie od. Reihe so gegenüberstehen, dass nur ein Feld dazwischenliegt.
7. (Fechten) auf die gegnerische Klinge ausgeübter Gegendruck.
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Opposition
[lateinisch »das Entgegensetzen«] die, -/-en,
2) Astronomie: eine Konstellation.
3) Politik und Gesellschaft: im weiteren Sinn Bezeichnung für den Widerspruch gegen eine herrschende Autorität sowie für die Personen oder sozialen Gruppen, die diesen Widerspruch tragen; im engeren Sinn der Teil des Parlaments, der den die Regierung tragenden Abgeordneten gegenübersteht (parlamentarische Opposition; Parlamentarismus).
Erscheinungsformen
Oppositionelles Verhalten ist eine universelle Erscheinung der menschlichen Gesellschaft und ist oft Motor geschichtlicher Fortentwicklungen. Für das Kleinkind stellt eine Auflehnung gegen die elterliche Autorität einen wichtigen Schritt bei der Entwicklung selbstständigen Denkens und Handelns dar. Jugendlicher Protest gegen überkommene Werte und Ordnungen dient der Ausbildung eigener Identität und bewirkt kulturellen Wandel.
Soziale Gruppen sind auch dadurch charakterisiert, wie sie mit Opposition in den eigenen Reihen umgehen. Die Möglichkeiten reichen von der physischen Vernichtung über die Bekämpfung, den Ausschluss aus der Gruppe, die Konfliktaustragung durch Diskussion bis zur Integration. Die zahlreichen Verbände und Interessengruppen, die in ihrer Summe zur Pluralität der modernen Industriegesellschaften gehören, sind in der Regel auf organisatorische Geschlossenheit bedacht. Doch findet auch in diesen Großorganisationen Opposition statt; es hängt vom Grad innerorganisatorischer Demokratie ab, welche Entfaltungsmöglichkeiten und welche Chancen, selbst die Führung der Organisation zu übernehmen, eine Opposition hat. Innerhalb der politischen Parteien bildet der Umgang mit innenparteilicher Opposition einen besonderen Gradmesser für die innenparteiliche Demokratie. Die Balance zwischen politischer Geschlossenheit und lebendiger innenparteilicher Diskussion ist für die Parteien eine ständige Herausforderung und letztlich eine Überlebensfrage.
Aktionsmöglichkeiten der Opposition auf der staatlich-politischen Ebene hängen jeweils vom Stand der Demokratie ab. In Staaten, deren innere Ordnung auf einer Einparteien- und/oder Militärherrschaft aufgebaut ist, gibt es keine Möglichkeiten legaler Opposition. Diese agiert in der Illegalität oder vom Ausland aus (z. B. im Ostblock: Dissidenten, Bürgerbewegung. Nicht selten bilden sich in der Staatsführung selbst oder innerhalb des Militärs geheime oppositionelle Gruppen, die auf einen Umsturz hinarbeiten. Die Institutionalisierung einer Opposition in einem politischen System scheint dem politischen Denken in Gesellschaften, die - wie z. B. im Islam - auf anderen als den abendländischen Traditionen fußen, eher fremd zu sein.
Geschichte des Oppositionsbegriffs
Der Gebrauch des Begriffs Opposition zur Charakterisierung oppositionellen Verhaltens in der Politik, aber auch bereits einer Institution, die einer anderen zur Machtkontrolle entgegengesetzt ist, geht auf das 16. Jahrhundert zurück. J. Bodin z. B. bezeichnet in den »Six livres de la république« (1576) den Einspruch der römischen Volkstribunen gegen Maßnahmen des Senats als Opposition.
Das heutige Verständnis von politischer Opposition als legale Gegenmacht zur Regierung im Rahmen einer Verfassungsordnung bildete sich in der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts in Großbritannien heraus. Seit Georg I. überließen die englischen Könige, in Konsequenz der Ergebnisse der Revolutionen des 17. Jahrhunderts, die politische Führung weitgehend dem Ersten Minister (Prime Minister), der hierfür jedoch auf die Unterstützung des Parlaments angewiesen war, in dem er sich so die Mehrheit der Abgeordneten verpflichten musste. Die Abgeordneten des Unterhauses, die die Regierung nicht unterstützten, saßen den regierungstreuen Abgeordneten seit der Mitte des 18. Jahrhunderts gegenüber (englisch opposite) und wurden auch deswegen als Opposition bezeichnet.
Lord Bolingbroke, der politische Gegenspieler des Premierministers Georgs I., R. Walpole, gab in seiner Schrift »Spirit of patriotism« (1749) eine theoretische Begründung der Legitimität der parlamentarischen Opposition. Wie die Regierung verfolge auch die Opposition und die sie tragende Partei das Ziel, dem Gemeinwohl zu dienen. Da jedoch jede Regierung zum Machtmissbrauch neige, bilde die Opposition die Gegenmacht, die im Rahmen der Verfassung diesen Missbrauch unter Aufrechterhaltung des öffentlichen Friedens bekämpfen könne. So bilde sie ein alternatives System der politischen Führung. In Großbritannien führte diese Theorie 1830 zum ersten parlamentarischen Regierungswechsel moderner Art. Typisch für die Institutionalisierung der Opposition im britischen Zweiparteiensystem wurde die Einrichtung des Schattenkabinetts.
Das der englischen Verfassungs-Praxis entsprechende Verständnis von Opposition gelangte um die Mitte des 18. Jahrhunderts in den europäischen Sprachgebrauch, wenngleich sowohl in Frankreich als auch in Deutschland die an J.-J. Rousseaus Lehre von der Volonté générale orientierten Politiker und Theoretiker dieses noch lange als den einheitlichen Volkswillen verfälschend bekämpften. In Deutschland wurde die Herausbildung einer Opposition zusätzlich dadurch erschwert, dass zum Teil bis weit ins 19. Jahrhundert keine politisch maßgeblichen Parlamente bestanden oder selbst in den konstitutionellen Staaten die Regierung nicht dem Parlament, sondern allein dem Landesherrn verantwortlich war. Deshalb konnte sich auch in der konstitutionellen Monarchie des deutschen Kaiserreichs das Wechselspiel zwischen mehrheitsgestützter Regierung und Opposition nur ansatzweise herausbilden. Die Weimarer Republik schuf dann erstmals die institutionellen Voraussetzungen für eine Opposition im modernen Sinn, indem sie die parlamentarische Regierungs-Form einführte. Es gelang jedoch nicht, in der Bevölkerung und in weiten Teilen der politischen Eliten Verständnis für Parteiwesen, Parlamentarismus und damit für die Nützlichkeit des Bestehens einer parlamentarischen Opposition zu wecken. Daher dauerte es bis zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland, bis das Recht zur freien Betätigung einer parlamentarischen Opposition als konstitutiver Bestandteil einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Deutschland allgemein anerkannt wurde.
Typologie der politischen Opposition
Die Politikwissenschaft hat eine Typologie der politischen Opposition entwickelt, die der genaueren Erkenntnis unterschiedlicher Verhaltensweisen dient, die durch Parteiprogrammatik, Struktur des Regierungssystems oder verschiedene politische Kulturen bedingt sind. Unterschieden wird hierbei nach Systemintention, Aktionskonsistenz und Wirkungsebene (W. Steffani). Systemintention bezieht sich auf die Stellung der Opposition zu den Grundprinzipien der Verfassung. Eine loyale Opposition bekennt sich dazu, während eine systemkonträre Opposition diese durch ein anderes politisches System ersetzen will (Fundamentalopposition). Aktionskonsistenz fragt danach, ob eine Opposition programmatische Gesichtspunkte konsequent kämpferisch verwirklichen will (kompetitive Opposition), ob sie sich eher von Fall zu Fall an Sachfragen (englisch issues) orientiert (issue-orientierte Ad-hoc-Opposition) oder ob sie sich prinzipiell kompromissbereit gibt (kooperative Opposition). Das Kriterium der Wirkungsebene stellt darauf ab, ob Opposition innerhalb der parlamentarischen Institutionen (parlamentarische Opposition) oder v. a. im außerparlamentarischen Raum (außerparlamentarische Opposition) betrieben wird, wobei in der politikwissenschaftlichen Literatur häufig die Auffassung vertreten wird, dass die Verwendung des Begriffs Opposition auf die parlamentarische Opposition beschränkt bleiben sollte. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass Parteien wegen des Bestehens von Sperrklauseln mitunter nicht ins Parlament gelangen, aber dennoch ihre Rolle als Opposition nicht aufgeben. Umgekehrt wird eine im Parlament vertretene Opposition auch im außerparlamentarischen Raum tätig, z. B. durch Beeinflussung von Bevölkerungsgruppen und Massenmedien. Übereinstimmung besteht in der Politikwissenschaft darin, dass oppositionelles Verhalten von Widerstand gegen ein Unrechtssystem, von gewaltsamen Revolutionsversuchen und terroristischen Aktionen unterschieden werden muss.
K. Kluxen: Das Problem der polit. O. Entwicklung u. Wesen der engl. Zweiparteienpolitik im 18. Jh. (1956);
I. Bode: Ursprung u. Begriff der parlamentar. O. (1962);
G. Ionescu u. I. de Madariaga: Die O. Ihre polit. Funktion in Vergangenheit u. Gegenwart (a. d. Engl., 1971);
N. Luhmann: Theorie der polit. O., in: Ztschr. für Politik, N. F., Jg. 36 (1989); Göttinger Sozialwiss. heute. Fragestellungen, Methoden, Inhalte, hg. v. P. Lösche (1990);
Polit. O. in Dtl. u. im internat. Vergleich, hg. v. W. Euchner (1993).
4) Sprachwissenschaft: Bezeichnung für das Verhältnis zweier durch ein oder mehrere distinktive Merkmale unterschiedener sprachlicher Einheiten, z. B. die phonologische Opposition (in »Dorf« und »Torf«), die grafische Opposition (in »Weise« und »Waise«), die morphologische Opposition (in »ehrbar« und »ehrlos«) und die lexematische Opposition (in »Vater« und »Mutter«).
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Op|po|si|ti|on, die; -, -en [spätlat. oppositio = das Entgegensetzen, zu: oppositum, 2. Part. von: opponere, ↑opponieren; 2: nach engl., frz. opposition]: 1. (bildungsspr.) sich in einem entsprechenden Verhalten o. Ä. äußernde gegensätzliche Einstellung zu jmdm., etw.; gegen jmdn., etw. empfundener, sich äußernder Widerstand: eine aktive, offene O.; in vielen Kreisen der Bevölkerung regte sich O.; seine O. gegen jmdn. aufgeben; O. betreiben, treiben, machen (opponieren); Selbst das unerhörte dialektische System Hegels entging nicht dem Schicksal, selbst wiederum zu einer bloßen Position zusammenzuschrumpfen, gegen die sich kraftvolle und erfolgreiche -en aufbauten (Sloterdijk, Kritik 678); etw. aus bloßer O. tun; zu jmdm., einem System in O. stehen; nach den Wahlen ging die Regierungspartei in die O. (wurde sie zur Gegenpartei). 2. Partei[en], Gruppe[n], deren Angehörige die Politik der herrschenden Partei[en], Gruppe[n] ablehnen: die politische, [außer]parlamentarische O.; eine innerparteiliche O.; aus den Reihen der O.; Als »Vater der russischen Privatisierung« wird er von der O. genauso inbrünstig gehasst wie von der Bevölkerung (Woche 14. 3. 97, 33); Obwohl der Verbannte weder zur gemäßigten O. noch zu den Staatsflüchtigen ... Kontakte unterhalten hatte (Ransmayr, Welt 127). 3. (Astron.) Konstellation, in der, von der Erde aus gesehen, der Längenunterschied zwischen Sonne u. Gestirn 180º beträgt: Uranus steht jetzt in O. zur Sonne; Kurz nach dem Dunkelwerden sind die Planeten Mars und Saturn im Süden sichtbar. Beide hatten im Mai ihre O. (Volksblatt 17. 6. 84, 9). 4. (Sprachw.) a) Gegensatz, gegensätzliche Relation sprachlicher Gebilde (z. B. warm - kalt); b) paradigmatische Beziehungen sprachlicher Einheiten, die in gleicher Umgebung auftreten können u. sich dann gegenseitig ausschließen (z. B. grünes Tuch/rotes Tuch). 5. (Anat.) Gegenstellung des Daumens zu den anderen Fingern. 6. (Schach) Stellung, bei der sich die beiden Könige auf derselben Linie od. Reihe so gegenüberstehen, dass nur ein Feld dazwischenliegt. 7. (Fechten) auf die gegnerische Klinge ausgeübter Gegendruck.
Universal-Lexikon. 2012.