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Pragmatische Sanktion
Pragmatische Sanktion,
 
1) Pragmatische Sanktion von Bourges [-burʒ], der am 7. 7. 1438 durch Karl VII. von Frankreich in Bourges verkündete Erlass mit Gesetzeskraft, der den Einfluss des Papstes auf Stellenbesetzung und Gerichtsbarkeit in der französischen Kirche zugunsten des Königtums beschränkte und u. a. das Wahlrecht der Kapitel und Konvente wiederherstellte. Die Pragmatische Sanktion von Bourges, die auf den von einer französischen Synode abgeänderten Reformdekreten des Basler Konzils beruhte, wurde 1461 und 1467 von Ludwig XI. aufgehoben und 1516 durch ein dem Papst günstigeres Konkordat ersetzt; sie blieb aber Grundlage des Gallikanismus.
 
Literatur:
 
N. Valois: Histoire de la Pragmatique sanction de Bourges sous Charles VII (Paris 1906).
 
 2) von Kaiser Karl VI. in seiner Eigenschaft als Familienvorstand des Hauses Habsburg am 19. 4. 1713 verkündetes grundlegendes Hausgesetz, das die Unteilbarkeit des habsburgischen Hausbesitzes bestimmte und die Erbfolge nach dem Erstgeburtsrecht im männlichen und weiblichen Stamm festlegte. Für den Fall des Aussterbens der männlichen Linie sollten die Töchter Karls VI. und nicht die seines Vorgängers Josephs I. (verheiratet mit den Kurprinzen von Sachsen und Bayern) erbberechtigt sein. 1720-23 nahmen die Landstände der einzelnen Erbländer die Pragmatische Sanktion an; der ungarische Reichsrat erkannte 1722 den künftigen Erben in Österreich als König in Ungarn an. 1724 wurde die Pragmatische Sanktion zum Staatsgrundgesetz erhoben. Vorbehalte aufgrund eigener Erbmöglichkeiten erhoben Sachsen und Bayern. Die Zustimmung der europäischen Mächte konnte Karl VI. nur mit Mühe und unter großen politischen Zugeständnissen gewinnen. Trotz des scheinbar allgemeinen Konsenses musste Maria Theresia ihr Erbe ab 1740 im Österreichen Erbfolgekrieg verteidigen.
 
Literatur:
 
G. Turba: Die Grundl. der P. S., 2 Bde. (1911-12);
 J. Kunisch: Staatsverf. u. Mächtepolitik (1979);
 J. Kunisch: Hausgesetzgebung u. Mächtesystem, in: Der dynast. Fürstenstaat, hg. v. J. Kunisch: (1982).
 
 3) das Gesetz zur Regelung der spanischen Thronfolge; bereits 1789 von den Cortes unter Aufhebung des 1713 von Philipp V. erlassenen Erbfolgegesetzes (salische Erbfolge) beschlossen, aber erst 1830 von Ferdinand VII. verkündet, um die Thronbesteigung seiner Tochter Isabella (II.) zu sichern. Die Nichtanerkennung der Pragmatischen Sanktion durch die Karlisten führte zu den Karlistenkriegen.
 

Universal-Lexikon. 2012.