Akademik

Vikar
Kaplan; Pastor; Pfarrer; Pfaffe (umgangssprachlich); Geistlicher; Seelsorger; Priester; Kleriker

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Vi|kar 〈[ vi-] m. 1
1. 〈kath. Kirche〉 Geistlicher ohne selbstständiges Amt
2. 〈ev. Kirche〉 Theologe im Vikariat
3. 〈schweiz. a.〉 stellvertretender Lehrer
[<mhd. vikar(i) „Stellvertreter“; <lat. vicarius „stellvertretend, Statthalter, Stellvertreter“; zu vicis „Wechsel, Wechselseitigkeit, Platz, Stelle“; → Vize...]

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Vi|kar, der; -s, -e [mhd. vicār(i) < lat. vicarius = stellvertretend; Stellvertreter; Statthalter, zu: vicis (Gen.) = Wechsel, Platz, Stelle (im Sinne von »anstelle«)]:
1. (kath. Kirche) ständiger od. zeitweiliger Vertreter einer geistlichen Amtsperson.
2. (ev. Kirche)
a) Pfarrvikar (b);
b) in ein Praktikum übernommener Theologe mit Universitätsausbildung.
3. (schweiz.) Stellvertreter eines Lehrers.

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Vikar
 
[v-; lateinisch vicarius »stellvertretend«, »Stellvertreter«] der, -s/-e,  
 1) evangelischer Kirchen: der Pfarrvikar.
 
 2) Geschichte: der Reichsvikar. (Reichsverweser)
 
 3) katholische Kirche: der (ständige oder zeitweilige) Stellvertreter oder Gehilfe des Inhabers eines Kirchenamts. Das Amt des Papstes wird seitens des Kirchenrechts als »Vicarius Christi« (»Stellvertreter Christi«) beschrieben (c. 331 CIC); der Kardinalvikar leitet in seinem Auftrag das Bistum Rom, der Vicarius castrensis (Feldbischof) ist in seinem Auftrag als Militärbischof für die Militärseelsorge eines bestimmten Gebiets verantwortlich, der Apostolische Vikar für ein ihm übertragenes Missionsgebiet. Auf der Diözesanebene gibt es den Generalvikar, den Bischofsvikar, den Dekan sowie (als Gehilfen des Domkapitels) den Domvikar, auf der Pfarreiebene die Pfarrvikare.
 
 4) russisch-orthodoxe Kirche: Titel eines dem Diözesanbischof zur Unterstützung beigegebenen Geistlichen im Bischofsrang, aber ohne eigenständige Jurisdiktion (Vikarbischof); vergleichbar dem katholischen Weihbischof.
 

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Vi|kar, der; -s, -e [mhd. vicār(i) < lat. vicarius = stellvertretend; Stellvertreter; Statthalter, zu: vicis (Gen.) = Wechsel, Platz, Stelle (im Sinne von „anstelle“)]: 1. (kath. Kirche) ständiger od. zeitweiliger Vertreter einer geistlichen Amtsperson. 2. (ev. Kirche) a) Pfarrvikar (b); b) in ein Praktikum übernommener Theologe mit Universitätsausbildung. 3. (schweiz.) Stellvertreter eines Lehrers.

Universal-Lexikon. 2012.