Mi|li|tär|seel|sor|ge 〈f. 19; unz.〉 Seelsorge für das Heer in Krieg u. Frieden
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Mi|li|tär|seel|sor|ge, die; -, -n:
Betreuung der Angehörigen des Militärs durch Geistliche.
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Militärseelsorge,
die auf die besonderen Bedingungen des Militärs bezogene geistliche und seelsorgerliche Betreuung von Militärangehörigen.
In der Bundesrepublik Deutschland erfolgt die Organisation der Militärseelsorge unter Leitung eines katholischen und eines evangelischen Militärbischofs durch das Katholische Militär-Bischofsamt (Sitz: Berlin [bis Oktober 2000 Bonn]) und das Evangelische Kirchenamt für die Bundeswehr (Sitz: Bonn), beide 1957 gegründet. Die hauptamtlichen Militärgeistlichen werden in der Regel für 6-12 Jahre dafür freigestellt (Beamte auf Zeit). Rechtsgrundlagen der Militärseelsorge sind für die katholische Kirche das Reichskonkordat von 1933 und die Statuten für die Seelsorge in der deutschen Bundeswehr von 1989, die die Statuten von 1965 seit dem 1. 1. 1990 ablösen; für die evangelischen Kirchen der Vertrag der Bundesrepublik Deutschland mit der EKD von 1957. - Die evangelischen Kirchen in den neuen Ländern hielten nach ihrer Rückkehr in die EKD (1991) an dem in der DDR praktizierten Seelsorgemodell fest, in dessen Rahmen die geistliche Betreuung von Militärangehörigen, wenn diese eine solche wünschten, durch die Gemeindepfarrer in den Militärstandorten erfolgte. Seit 1996 bildet eine zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) geschlossene Rahmenvereinbarung die Grundlage der evangelischen Militärseelsorge in den neuen Ländern. Nach der bis zum Jahr 2003 befristeten Vereinbarung bleiben die in der Regel hauptamtlichen Soldatenseelsorger Kirchenbeamte, ihre Bezahlung erfolgt jedoch aus dem Bundeshaushalt.
Grundlage der Militärseelsorge in Österreich bildet staatlicherseits der Erlass des Bundesministers für Landesverteidigung vom 20. 4. 1970. Die katholische Militärseelsorge erfolgt unter Leitung eines Militärbischofs und ist in Art. VIII des Konkordats von 1933 geregelt. Die Militärseelsorge in der Schweiz erfolgt in Verantwortung der Kirchen. Die Feldprediger üben ihr Amt im Rahmen ihrer ordentlichen Wehrpflicht aus, bekleiden den Rang eines Hauptmanns und werden auf kirchliche Empfehlung hin vom Bundesrat ernannt.
Schon im Mittelalter und in der Landsknechtszeit zogen Feldgeistliche in den Heeren mit. Neben ihren geistlichen Funktionen (Feier der Messe, Spendung der Sakramente) waren sie meist auch Berater der Heerführer. Seit der Reformation entsprach die Konfession der Feldgeistlichen der der Landesfürsten. Mit der Aufstellung stehender Heere wurde die Militärseelsorge institutionalisiert, in Deutschland erstmals in Brandenburg-Preußen.
I. Barth: M. in der Bundesrep. Dtl. (1987);
J. Güsgen: Die kath. M. in Dtl. zw. 1920 u. 1945 (1989);
Warten in Geduld. Momentaufnahmen, hg. v. P. H. Plaschke (1991);
G. Mehrle: Trennung vom Staat - Mitarbeit in staatl. Institutionen. M. u. Religionsunterricht in den neuen Bundesländern 1998);
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Mi|li|tär|seel|sor|ge, die: Betreuung der Angehörigen des Militärs durch Geistliche.
Universal-Lexikon. 2012.