Wọ̈llner,
Johann Christoph von (seit 1786), preußischer Minister, * Döberitz (Landkreis Havelland) 19. 5. 1732, ✝ Groß Rietz (Landkreis Oder-Spree) 10. 9. 1800; war 1755-59 evangelischer Pfarrer, wurde 1762 Pächter und 1766 Gutsbesitzer. Als Freimaurer kam Wöllner in Kontakt mit dem Prinzen Heinrich und wurde 1770 Rat bei dessen Domänenkammer, sagte sich jedoch später von der Freimaurerei los und trat 1779 dem Orden der Rosenkreuzer bei. Hier knüpfte er enge Beziehungen zum späteren König Friedrich Wilhelm II., der ihn 1788 zum Minister des Geistlichen Departements ernannte. Am 9. 7. 1788 erging das auf eine frühere Abhandlung Wöllners zurückgehende »Edikt, die Religionsverfassung in den preußischen Staaten betreffend« (wöllnersches Religionsedikt). Es sollte die drei Hauptkonfessionen (lutherischen, reformierten, katholischen) schützen und gegen die angeblichen schädlichen Folgen der Aufklärung (Unglauben, Aberglauben, Zügellosigkeit der Sitten) sichern; Liturgie, Predigt und Unterricht wurden an die Bekenntnisschriften gebunden. 1791 wurde zur Überwachung die Immediatexamenskommission eingesetzt, die jedoch, ebenso wie andere kirchenpolitischen Maßnahmen, scheiterte. Entschiedenen Widerstand leisteten z. B. die Theologische Fakultät in Halle (Saale) und das Berliner Oberkonsistorium. Friedrich Wilhelm III. hob nach seinem Regierungsantritt 1797 das Edikt auf und entließ Wöllner 1798 ohne Pensionsanspruch.
Universal-Lexikon. 2012.