ausschlagen; aufheben; annullieren; rückgängig machen; eine Verwerfung verursachen; (sich etwas) abschminken (umgangssprachlich); (sich etwas) aus dem Kopf schlagen (umgangssprachlich)
* * *
ver|wer|fen [fɛɐ̯'vɛrfn̩], verwirft, verwarf, verworfen <tr.; hat:als unbrauchbar, untauglich, unrealisierbar aufgeben, nicht weiter berücksichtigen, in Erwägung ziehen; als unannehmbar zurückweisen:
einen Gedanken, Plan verwerfen; sein Vorschlag wurde verworfen; eine Klage, Berufung verwerfen (als unberechtigt ablehnen); die Kirche hat diese Lehre verworfen (für verwerflich, böse erklärt).
* * *
ver|wẹr|fen 〈V. 281; hat〉
I 〈V. tr.〉 etwas \verwerfen
1. so werfen, so weglegen, dass man es nicht wiederfindet (Ball, Gegenstand)
3. für unannehmbar erklären (Urteil)
4. für unsittlich erklären (Handlungsweise)
II 〈V. intr.〉 eine Fehlgeburt haben (von Tieren) ● die Kuh hat verworfen
* * *
ver|wẹr|fen <st. V.; hat [mhd. verwerfen, ahd. farwerfan]:
1. (nach vorausgegangener Überlegung) als unbrauchbar, untauglich, unrealisierbar aufgeben, nicht weiter verfolgen:
einen Gedanken, Plan, eine Theorie, einen Vorschlag v.;
eine Formulierung v.
2. (Rechtsspr.) als unberechtigt ablehnen:
eine Klage, Berufung, einen Antrag v.
3. (geh.) für verwerflich, böse, unsittlich usw. erklären:
eine Handlungsweise v.
4. (bes. bibl.) verstoßen:
Gott verwirft die Frommen nicht.
die Tür, der Rahmen hat sich verworfen.
6. (von Säugetieren) eine Fehlgeburt haben:
die Kuh, Katze, Hündin hat verworfen.
7. <v. + sich> (Geol.) (von Gesteinsschichten) sich gegeneinander verschieben.
8. <v. + sich> (Kartenspiele)
a) eine Karte falsch ausgeben;
b) irrtümlich falsch bedienen.
9. (schweiz.) mit den Händen gestikulieren, sie über dem Kopf zusammenschlagen:
die Hände, die Arme v.
* * *
Verwerfen,
Tiermedizin: das vorzeitige Ausstoßen der nicht lebensfähigen Leibesfrucht (Abort) v. a. bei Haustieren; verursacht u. a. durch häufig seuchenhaft auftretende Infektionskrankheiten, ferner durch Vergiftung, Überanstrengung, äußere Gewalteinwirkung, Stürze (besonders bei Pferden), Fehlbildungen, Vielträchtigkeit. Besonders bei Rindern verursacht die Rinderbrucellose (seuchenhaftes Verkalben) große wirtschaftliche Schäden. - Man unterscheidet: Verkalben (beim Rind), Verferkeln (beim Hausschwein), Verfohlen (beim Pferd), Verlammen (beim Schaf), in der Weidmannssprache Verfrischen (beim Wildschwein), Versetzen (beim Haarwild), Verwölfen (bei Wolf, Hund, Fuchs).
* * *
ver|wẹr|fen <st. V.; hat [mhd. verwerfen, ahd. farwerfan]: 1. (nach vorausgegangener Überlegung) als unbrauchbar, untauglich, unrealisierbar aufgeben, nicht weiter verfolgen: einen Gedanken, Plan, eine Theorie, einen Vorschlag v.; eine Formulierung v.; Ich verwarf diesen Einfall aber sofort wieder (Innerhofer, Schattseite 97); ... wollte er sich einen gemütlichen Stumpen anzünden, verwarf aber dieses plötzliche Gelüste als nicht ganz schicklich (R. Walser, Gehülfe 49). 2. (Rechtsspr.) als unberechtigt ablehnen: eine Klage, Berufung, einen Antrag v.; Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision und erklärte das Hamburger Urteil für in Ordnung (Prodöhl, Tod 119); Die hiergegen erhobene Beschwerde hat das LG verworfen (NJW 19, 1984, 1101). 3. (geh.) für verwerflich, böse, unsittlich usw. erklären: eine Handlungsweise v.; Die Väter der Kirche ... haben den Güterbesitz verworfen, weil nach dem göttlichen Naturrecht die Erde allen Menschen gemeinsam sei (Th. Mann, Zauberberg 557); In der Sure des Korans ... verwirft der Prophet den Genuss des Weins (Jacob, Kaffee 15). 4. (bes. bibl.) verstoßen: Gott verwirft die Frommen nicht; ... den besagten Fürsten, der sich des Kaisertums, der Königreiche und jeglicher Ehre so unwürdig gemacht hat und der seiner Frevel halber von Gott verworfen ist (Stern, Mann 416). 5. <v. + sich> sich ↑verziehen (2 b); sich ↑werfen (3 b): die Tür, der Rahmen hat sich verworfen; ... das Geräusch seiner Schritte auf dem verworfenen Holz der Treppe (Johnson, Mutmaßungen 18). 6. (von Säugetieren) eine Fehlgeburt haben: die Kuh, Katze, Hündin hat verworfen. 7. <v. + sich> (Geol.) (von Gesteinsschichten) sich gegeneinander verschieben. 8. <v. + sich> (Kartenspiel) a) eine Karte falsch ausgeben; b) irrtümlich falsch bedienen. 9. (schweiz.) mit den Händen gestikulieren, sie über dem Kopf zusammenschlagen: die Hände, die Arme v.
Universal-Lexikon. 2012.