Akademik

recht
ganz (umgangssprachlich); vergleichsweise; halb; halbwegs (umgangssprachlich); passabel; ziemlich (umgangssprachlich); hinlänglich; einigermaßen; mäßig; relativ; unvollkommen; fair; billig; gerecht

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recht [rɛçt] <Adj.>:
1. richtig, geeignet, passend (für einen bestimmten Zweck):
zur rechten Zeit kommen; dies ist nicht der rechte Weg; ist dir dieser Termin recht?
Syn.: adäquat (bildungsspr.), angebracht, angemessen, ideal.
2. (in Bezug auf ein Ausmaß, eine Menge o. Ä.) in einem Maß, das eine gewisse Grenze nicht überschreitet:
sie war heute recht freundlich zu mir; das ist eine recht gute Arbeit; sei recht (sehr) herzlich gegrüßt.
Syn.: einigermaßen, ganz, halbwegs (ugs.), ziemlich.

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rẹcht 〈Adj.〉
I 〈attr.; adv.; präd.〉
1. so, wie es sich gehört, so, wie es sein soll, zufriedenstellend, geeignet, passend
2. zutreffend
3. angenehm
● das ist die \rechte Art, mit ihm umzugehen; es geht hier nicht mit \rechten Dingen zu es ist hier nicht ganz geheuer, hier stimmt etwas nicht; er ist ein \rechter Angsthase, Dummkopf usw. er ist wirklich ein A., D. usw.; es ist ein \rechter Jammer mit ihm 〈umg.〉 wirklich ein J.; ich habe keine \rechte Lust; er ist der \rechte Mann am \rechten Ort; es muss alles das \rechte Maß haben; er gibt sich \rechte Mühe er gibt sich wirklich M.; es steht alles am \rechten Ort; ein \rechter Winkel ein W. von 90°; es ist gerade die \rechte Zeit (dazu); wer nicht kommt zur \rechten Zeit, der muss sehen, was übrig bleibt 〈Sprichw.〉 ● habe ich \recht gehört? stimmt das?, soll das wirklich so sein?; du kommst gerade \recht; jmdm. etwas \recht machen etwas so machen, wie jmd. es will; man kann es nicht allen \recht machen; man kann ihm nichts \recht machen er ist nie zufrieden, er hat immer etwas auszusetzen; sein: das ist \recht! das ist gut, schön, das freut mich!; es ist \recht so! es ist gut, es ist in Ordnung, es hat sich erledigt; behalten Sie das restl. Geld für sich; das war nicht \recht (von dir, von ihm); alles, was \recht ist, aber das geht zu weit! (Ausdruck der Ablehnung); ist es dir \recht, wenn ich um drei Uhr komme?; mir ist alles \recht ich bin mit allem einverstanden, mit allem zufrieden; nichts ist ihm \recht; mir soll es \recht sein! 〈umg.〉 meinetwegen!; das ist nicht \recht von dir das hättest du nicht tun, sagen sollen; dazu bist du gerade der Rechte! 〈iron.〉 dazu bist du ganz u. gar nicht der Richtige; das Rechte treffen; wenn ich es \recht überlege; ich weiß nicht \recht, ob ich es tun soll ich bin mir noch nicht klar, ich zögere noch, es zu tun ● da bist du bei mir an den Rechten gekommen 〈umg.〉 ich bin dir gewachsen, mir kannst du nichts vormachen; nun erst \recht trotzdem, nun gerade; nun erst \recht nicht nun gerade nicht, dir zum Trotz nicht; so geht es erst \recht nicht so geht es noch viel weniger; ganz \recht! ganz richtig!, das stimmt!, jawohl!; nach dem Rechten sehen nachsehen, ob alles in Ordnung ist, ob alles richtig getan wird, etwas überprüfen; er hat nichts Rechtes gelernt; das ist doch nichts Rechtes!; \recht so! 〈lobend, zustimmend〉; das ist was Rechtes! 〈umg.; iron.〉 das ist nichts Besonderes, damit kannst du keinen Eindruck machen!
II 〈nur adv.〉
1. sehr
2. ganz, einigermaßen (etwas weniger als „sehr“)
● \recht gern!; du bist wohl nicht \recht gescheit! 〈iron.〉; wie geht es Ihnen? Danke, \recht gut; ich danke Ihnen \recht herzlich; sei \recht herzlich gegrüßt von Deiner ... (Briefschluss); ich bin \recht hungrig, müde; ich werde nicht \recht klug daraus; das ist alles \recht schön und gut, aber ... das mag ja alles stimmen, aber ...; er ist ein \recht tüchtiger Arzt; \recht vielen Dank!
III 〈adv. u. präd.〉 dem Recht, dem Gesetz, der Wahrheit entsprechend, gut ● jmd. behält \recht/Recht es war richtig, was jmd. gesagt, vermutet hat; er will immer \recht/Recht bekommen er will immer, dass seine Meinung anerkannt wird, dass man ihm zustimmt; jmdm. \recht/Recht geben zustimmen; es geschieht ihm (ganz) \recht er hat es nicht besser verdient; \recht/Recht haben das Richtige sagen, vermuten, richtig urteilen; du hast ganz \recht; sein: das ist mir \recht; was dem einen \recht ist, ist dem anderen billig jeder muss zu seinem Recht kommen; es ist nur \recht und billig man kann es mit Recht erwarten; das ist nicht mehr als \recht und billig!; tue \recht/Recht und scheue niemand 〈Sprichw.〉; er hat \recht/Recht getan; allen Menschen \recht/Recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann 〈Sprichw.〉
[<ahd. reht, engl. right, got. raihts <germ. *rehta; alte Partizipialbildung zu idg. *reg- „aufrichten, recken, geraderichten“, dann auch „richten, lenken, führen, herrschen“; → gerecht, richten]

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rẹcht <Adj.> [mhd., ahd. reht, urspr. (adj. Part.) = aufgerichtet; gelenkt, verw. mit rechnen, recken]:
1.
a) richtig, geeignet, passend (in Bezug auf einen bestimmten Zweck):
der -e Ort, Zeitpunkt für etw.;
im -en Augenblick;
sie ist die -e Frau für diese Aufgabe;
nicht in der -en Stimmung sein;
stets das -e Wort finden;
ihm ist jedes Mittel r. (er scheut vor nichts zurück, um sein Ziel zu erreichen);
du kommst gerade r.;
du kommst mir gerade r. (ugs. iron.; sehr ungelegen);
<subst.:> er hat noch nicht die Rechte (ugs.; passende Frau) gefunden;
b) richtig; dem Gemeinten, Gesuchten, Erforderlichen entsprechend:
auf der -en Spur sein;
das ist r./so ist es r./r. so (gut, in Ordnung so);
bin ich hier r.? (landsch.; an der richtigen Stelle?);
wenn ich mich r. entsinne, dann wollte er gestern schon kommen;
verstehe mich bitte r. (missverstehe mich nicht);
habe ich r. gehört? (stimmt das, soll das wirklich so sein?);
ich denke, ich höre nicht r. (ugs.; das kann doch wohl nicht stimmen);
gehe ich r. in (habe ich recht mit) der Annahme, dass sie kommt?;
<subst.:> das Rechte treffen;
du bist mir der Rechte! (ugs. iron.; was du tust, ist keineswegs richtig, angebracht o. Ä.!);
das ist [ja alles] r. und schön (das ist [ja alles] in Ordnung), aber so geht das nicht;
ganz r.! (das stimmt!);
r./Recht daran tun (in Bezug auf etw. Bestimmtes richtig handeln);
nach dem Rechten sehen (nachsehen, ob alles in Ordnung ist);
r./Recht haben (im Recht sein);
r./Recht behalten (sich schließlich als derjenige erweisen, der recht hat);
jmdm. r./Recht geben (jmdm. bestätigen, dass er recht hat, im Recht ist);
r./Recht bekommen (bestätigt bekommen, dass man recht hat);
c) dem Gefühl für Recht, für das Anständige, Angebrachte entsprechend:
es ist nicht r. [von dir], so zu sprechen;
etw. ist [nur] r. und billig (ist [nur] gerecht);
r. tun, handeln, leben;
das geschieht dir r.! (du hast es als Strafe verdient);
R alles, was r. ist (ugs.; bei allem Verständnis für das, was man anderen als recht u. billig zugestehen muss);
Spr tue r. und scheue niemand!;
was dem einen r. ist, ist dem anderen billig (es ist nur billig, was man dem einen als recht zugesteht, auch dem andern zuzugestehen);
d) jmds. Wunsch, Bedürfnis od. Einverständnis entsprechend:
etw. ist jmdm. r.;
ist Ihnen dieser Termin r.?;
es war ihr nicht r. (war ihr unangenehm), dass man sie dort gesehen hatte;
wenn es [dir] r. ist (wenn du einverstanden bist), besuche ich dich morgen;
es soll, kann mir r. sein (ugs.; ich habe nichts dagegen);
man kann ihm nichts, kann es ihm nicht r. machen;
man kann es nicht allen r. machen;
Spr allen Menschen r. getan ist eine Kunst, die niemand kann.
2.
a) so, wie es sein soll; richtig, wirklich, echt:
ein -er Mann;
nun/jetzt erst r.! (nun/jetzt gerade!);
da schrie er erst r. (gerade; noch mehr, lauter als vorher);
<abgeschwächt in Verbindung mit einer Verneinung:> keine -e Lust haben;
die Wunde will nicht r. heilen;
<subst.:> er sollte endlich etwas Rechtes leisten;
nicht r. (nicht so ganz) klug aus jmdm. werden;
b) ziemlich [groß]; ganz:
noch ein -es (richtiges) Kind sein;
r. gut, schön;
sei r. (sehr) herzlich gegrüßt;
r. und schlecht (schlecht 7).

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I
Recht,
 
im objektiven Sinn die Gesamtheit staatlich institutionalisierter Regeln, die zueinander in einer gestuften Ordnung stehen und menschliches Verhalten anleiten oder beeinflussen (Rechtsordnung). Als Recht im subjektiven Sinn wird dagegen der Anspruch bezeichnet, der für einen Berechtigten aus dem objektiven Recht erwächst. Das Recht als solches steht wie der Staat unter ständigem Legitimationszwang, den es zum einen durch seine demokratische Entstehung beziehungsweise Bekräftigung, zum anderen durch eine sach- und interessengerechte Problembewältigung zu lösen sucht.
 
Von anderen Normenordnungen (Moral, Sitte, Brauch) unterscheidet sich das Recht durch seine staatliche Institutionalisierung und Durchsetzung mittels bestimmter Entscheidungs-, Änderungs- und Anerkennungsregeln. Umstritten ist, ob es inhaltlich freigesetzt werden kann (Rechtspositivismus), rationalen Bedingungen der Konsensbildung in einer Gesellschaft unterliegt (Konsenstheorie), auf höchste Werte wie Gerechtigkeit und Rechtssicherheit hin orientiert sein muss (Theorien einer Wertorientierung des Rechts), von den materialistischen Entwicklungsgesetzen der Gesellschaft bestimmt ist (Marxismus) oder eine Fundierung in überzeitlichen Gegebenheiten (göttliches Gebot, Sein, Vernunft) findet (Naturrecht beziehungsweise Vernunftsrecht).
 
Rechtsquellen sind neben der förmlichen Rechtssetzung (Verfassung, Gesetz, Verordnung) das Gewohnheitsrecht und das Richterrecht der Gerichte. Dieses hat insbesondere im angloamerikanischen Rechtskreis zentrale Wichtigkeit (Case law), gewinnt aber auch im kontinentaleuropäischen Recht angesichts der beschleunigten Veränderung der Lebensverhältnisse an Bedeutung.
 
Nach dem Gegenstand der rechtlichen Regelung wird zwischen Zivilrecht, das im Wesentlichen das Verhältnis der Bürger und privatrechtlichen Gesellschaften zueinander, öffentliches Recht, das das Verhältnis der Bürger zum Staat, und Strafrecht, das die Ahndung sozialschädliche Handlungen regelt, unterschieden. Des Weiteren differenziert man zwischen materiellem Recht und verfahrensregelndem Prozessrecht (formelles Recht). Nach seiner hierarch. Stellung lässt sich Verfassungsrecht, Gesetzesrecht, Verordnungsrecht und der staatliche Einzelakt unterscheiden. In föderalen Staaten wie Deutschland gibt es Bundesrecht und Landesrecht. Dazu kommt in zunehmendem Maße das Recht supranationaler Organisationen wie das Europarecht. Die Rechtsgewinnung erfolgt im Rahmen einer ausgearbeiteten Methodenlehre durch die Rechtsdogmatik. Daneben befassen sich als Teil der Rechtswissenschaft die Rechtsphilosophie, die Rechtstheorie, die Rechtssoziologie, die Rechtsgeschichte, die Rechtsanthropologie und die Rechtsinformatik mit dem Recht.
 
Literatur:
 
H. L. A. Hart: Der Begriff des R. (a. d. Engl., 1973);
 K. Engisch: Einf. in das jurist. Denken, hg. v. T. Würtenberger u. D. Otto (91997).
 
Weitere Literatur: Rechtswissenschaft.
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
 
Magna Charta: Gegen königliche Willkür
 
Habeas Corpus: Ein Schritt zum Rechtsstaat
 
römisches Recht als europäisches Erbe
 
Hammurapi: Die Kodifizierung des Rechts
 
Kassiten: Der Kudurru - Kassitisches Rechtsdenkmal
 
II
Recht,
 
allgemein die Gesamtheit staatlich institutionalisierter Regeln, die zueinander in einer gestuften Ordnung stehen und menschliches Verhalten anleiten oder beeinflussen. Die starke Verbreitung von Computern und Computernetzwerken in den letzten Jahren hat auch zahlreiche neue Rechtsfragen mit sich gebracht. Teils bildeten sich ganz neue Rechtsgebiete aus, teils brachte die Entwicklung der Informationstechnik ganz neue Aspekte in bestehende Rechtsgebiete ein. Erst mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung entstehen nun durch Gesetzgebung neue Regeln und Richtlinien, die zu einer einheitlichen Rechtsauffassung in diesen Bereichen führen können.
 
In engem Zusammenhang mit Computer, EDV und Internet stehen z. B. das Domain-Recht, das Lizenzrecht, das Urheberrecht und das Online-Recht. Wichtige Gesetze in diesem Zusammenhang sind das Multimediagesetz und das Bundesdatenschutzgesetz.

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Rẹcht, das; -[e]s, -e [mhd., ahd. reht]: 1. a) <Gen.: -s; o. Pl.> Gesamtheit der staatlich festgelegten bzw. anerkannten Normen des menschlichen, bes. gesellschaftlichen Verhaltens; Gesamtheit der Gesetze u. gesetzähnlichen Normen; Rechtsordnung: gesetztes, positives R.; deutsches, römisches R.; bürgerliches R. (Zivilrecht); öffentliches R. (das Recht, das das Verhältnis des Einzelnen zur öffentlichen Gewalt u. ihren Trägern sowie deren Verhältnis zueinander regelt); kanonisches R. (katholisches Kirchenrecht); das R. anwenden, handhaben, vertreten, missachten, verletzen, brechen, mit Füßen treten; das R. beugen (als Richter bzw. Gericht willkürlich verdrehen); gegen/wider das R., nach dem geltenden R. handeln; gegen R. und Gesetz verstoßen; *R. sprechen (Gerichtsurteile fällen, richten); von -s wegen (eigentlich); b) <Pl.> (veraltet) Rechtswissenschaft, Jura: die -e studieren; Doktor beider -e (Doktor des weltlichen u. kirchlichen Rechts). 2. berechtigter zuerkannter Anspruch; Berechtigung od. Befugnis: ein verbrieftes, angestammtes, unveräußerliches, unabdingbares R.; die demokratischen, die elterlichen -e; das R. der Eltern; das R. des Stärkeren; das R. auf Arbeit, auf Unverletzlichkeit der Person; -e und Pflichten aus einem Vertrag; das ist sein [gutes] R.; In Deutschland lag ... das R. zur Verhängung des Belagerungszustandes beim Kaiser (Fraenkel, Staat 322); Die Frage, auf wessen Seite das »Recht« liegt, ist relativ einfach: grundsätzlich auf Seiten der Dichter (A. Schmidt, Platz 97); das R. [dazu] haben, etw. zu tun, zu verlangen; dazu hat er kein R.; ältere -e an, auf etw. haben als jmd.; nur sein/nichts als sein R. wollen; sein R. suchen, fordern, behaupten, finden, bekommen; ein R. geltend machen, ausüben, verwirken, aus etw. herleiten; seine -e überschreiten, missbrauchen; seine -e veräußern, verkaufen; jmds. -e wahren, wahrnehmen, verletzen, antasten, anfechten; jmdm. besondere -e [auf etw.] einräumen; jmdm. ein R. zugestehen, absprechen, verwehren, streitig machen; jmdm. ein R. verleihen, geben, übertragen, nehmen, verweigern, entziehen; jmdm. die staatsbürgerlichen -e aberkennen; sich das R. zu etw. nehmen; sich ein R. aneignen, anmaßen, vorbehalten; alle -e vorbehalten (Recht auf Abdruck, Verfilmung usw. vorbehalten; [Vermerk in Druckerzeugnissen]); 1 500 Mark hatte die Abtretung ihrer -e gekostet (Simmel, Stoff 117); auf seinem R. bestehen; in jmds. -e eingreifen; mit welchem R. hat er das getan?; mit dem gleichen R., mit umso mehr/umso größerem R. kann ich verlangen, dass ...; von seinem R. Gebrauch machen; jmdm. zu seinem R. verhelfen; Spr gleiche -e, gleiche Pflichten; *sein R. fordern/verlangen (gebührende Berücksichtigung [er]fordern): der Körper verlangt sein R. [auf Schlaf]; zu seinem R. kommen (gebührend berücksichtigt werden): auch der Magen, auch das Vergnügen muss zu seinem R. kommen; auf sein R. pochen (mit Nachdruck auf seinem Recht bestehen). 3. <o. Pl.> Berechtigung, wie sie das Recht[sempfinden] zuerkennt: das R. war auf ihrer Seite; etw. mit [gutem, vollem] R. tun, behaupten können; nach R. und Billigkeit etw. tun, fordern dürfen; nach R. und Gewissen handeln; R was R. ist, muss R. bleiben; R. muss R. bleiben (nach Ps. 94, 15); gleiches R. für alle; *etw. für R. erkennen (Amtsspr.; durch Gerichtsurteil entscheiden): das Gericht hat für R. erkannt: ...; im R. (in der Stellung, Lage desjenigen, der das Recht 1, 3 auf seiner Seite hat bzw. der Recht hat): sich im R. fühlen; im R. sein; mit/zu R. (mit Recht, mit Grund): Die Eingeborenen aber sollen verstehen, dass sie zu R. bestraft werden, wenn sie selber jagen (Grzimek, Serengeti 255); Man kann gegen die ... nun zu Ende gegangene Epoche mit R. viele Einwände erheben (Bodamer, Mann 98); R. haben (im Recht sein); R. behalten (sich schließlich als derjenige erweisen, der Recht hat); jmdm. R. geben (jmdm. bestätigen, dass er Recht hat, im Recht ist); R. bekommen (bestätigt bekommen, dass man Recht hat). 4. Gericht (1 a): er fragte: wie man den Frevler endlich brächte zu R. (vor Gericht; Goethe, Reineke Fuchs 3, 175 f.); bittet hier die gute alte Mutter, dass sie doch morgen mit dem Töchterlein ihrer seligen Base bei meinem -e (bei meiner Hinrichtung) zugegen sein mögen (Cl. Brentano, Kasperl 368).

Universal-Lexikon. 2012.