Clerisei (altertüml.); Klerisei (altertüml.)
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Kle|rus 〈m.; -; unz.〉 Gesamtheit der (kath.) Geistlichen; Sy Geistlichkeit [<kirchenlat. clerus, eigtl. „auserwählter Stand“, <grch. kleros „Los, Anteil“]
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Kle|rus, der; - [kirchenlat. clerus < spätgriech. klērós = Geistlichkeit, griech. = Los, Anteil, Erbteil, also eigtl. = Stand der Ausgelosten, Auserwählten]:
katholische Geistlichkeit; Priesterschaft:
niederer, hoher K.
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Klerus
[kirchenlateinisch, von griechisch klērós »Geistlichkeit«, ursprünglich »Los«, »Anteil«, also eigentlich »Stand der Ausgelosten«] der, -, allgemein Bezeichnung für den geistlichen Stand; nach katholischem Kirchenrecht die Gesamtheit der Geistlichen (Kleriker), d. h. derjenigen, die nach früherem Recht durch die erste Tonsur, seit 1973 durch die Diakonatsweihe dem geistlichen Dienst geweiht sind. Die Aufnahme in den Klerus ist nur für Männer möglich. - Im Neuen Testament werden die Gemeindeältesten (Presbyter) nur insofern als »Kleriker« von den übrigen Christen (»Herde«) unterschieden, als sie nach Gottes Willen Vorbilder der Gemeinden sein sollen (1. Petrusbrief 5, 3). Im 3. Jahrhundert wurde Klerus zur Bezeichnung eines eigenen geistlichen Standes, der sich in Funktion und Machtbefugnis von den Laien absetzt. Die scharfe Differenz zwischen Klerus und Laien wurde auf dem Konzil von Trient (1545-63) gegen die reformatorische Behauptung eines allgemeinen Priestertums festgeschrieben und bis ins 20. Jahrhundert beibehalten. Das 2. Vatikanische Konzil (1962-65) betonte demgegenüber die gemeinsame apostolische Sendung von Klerikern und Laien, wobei zwischen dem allgemeinen Sendungs- und Zeugnisamt der Laien und dem besonderen, in der Weihe verliehenen Priesteramt unterschieden, dabei jedoch die hohe Bedeutung des Laienapostolats ausdrücklich hervorgehoben wurde.
Mit der Aufnahme in den Klerus wird der Betreffende gleichzeitig einer Diözese oder Ordensgemeinschaft zugeordnet (Inkardination). Er ist zum Dienst in der Kirche und zu einer bestimmten Lebensweise verpflichtet (z. B. zu Stundengebet, Zölibat). Die Unterscheidung von Klerikern niederer (Minoristen) und höherer Weihen (Majoristen) wurde 1972 aufgehoben.
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Kle|rus, der; - [kirchenlat. clerus < spätgriech. klērós = Geistlichkeit, griech. = Los, Anteil, Erbteil, also eigtl. = Stand der Ausgelosten, Auserwählten]: katholische Geistlichkeit; Priesterschaft: niederer, hoher K.
Universal-Lexikon. 2012.