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Dis|po|si|ti|on [dɪspozi'ts̮i̯o:n], die; -, -en:1. freie Verfügung; das Verfügenkönnen:
es steht ihr im Augenblick nur ein Teil des Geldes zur Disposition.
2.
a) das Sicheinrichten auf etwas, das Planen von etwas:
Dispositionen treffen, umwerfen.
b) Entwurf:
zu einem Aufsatz, einer Rede eine Disposition machen.
3. bestimmte Veranlagung, Empfänglichkeit für etwas, besonders Krankheiten:
eine Disposition zu/für Asthma haben.
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Dis|po|si|ti|on 〈f. 20〉
1. freie Verfügung, Verwendung
2. Plan, Einteilung, Gliederung, Anordnung von gesammeltem Material
3. physische u. psychische Verfassung, Anlage, Empfänglichkeit
● \Disposition für eine Krankheit; zur \Disposition stehen; zur \Disposition stellen 〈Abk.: z. D.〉 in den Wartestand od. einstweiligen Ruhestand versetzen [<lat. dispositio „Einteilung, Anordnung“]
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Dis|po|si|ti|on, die; -, -en [lat. dispositio = Anordnung]:
1. (bildungsspr.)
a) das Verfügenkönnen; freie Verwendung:
volle, freie, uneingeschränkte D. über etw. haben;
ein großes Vermögen zu seiner D. haben;
etw. steht [jmdm.] zur D.;
jmdn. zur D. stellen (Amtsspr.; in den einstweiligen Ruhestand versetzen);
einige Bahnlinien werden zur D. gestellt (sollen stillgelegt werden);
b) Planung, das Sicheinrichten auf etw.:
seine -en treffen, ändern;
eine klare D.;
zu einem Aufsatz eine D. machen.
2.
a) (bildungsspr.) bestimmte Veranlagung, Empfänglichkeit, innere Bereitschaft zu etw.:
die intellektuelle D.;
eine innere D. zu etw.;
b) (Med.) Veranlagung od. Empfänglichkeit des Organismus für bestimmte Krankheiten:
er hat eine D. für/zu Erkrankungen im Bereich der Atemwege.
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Disposition
[lateinisch »Anordnung«] die, -/-en,
1) bildungssprachlich für: das Verfügenkönnen, freie Verwendung; Planung, das Sicheinrichten auf etwas; Gliederung, Plan (z. B. für einen Aufsatz).
2) Medizin und Psychologie: ererbte oder erworbene Anlage, auf bestimmte schädigende Ursachen mit Krankheitserscheinungen zu reagieren, die bei anderen Menschen nicht oder nicht mit gleicher Heftigkeit auftreten, z. B. Allergie; auch jede relativ dauerhafte Neigung, auf bestimmte Umweltbedingungen in einer bestimmten Weise zu reagieren.
3) Orgel: Bezeichnung für die Art und Anordnung der den Manualen und dem Pedal zugeordneten Register sowie die verschiedenen Registerkombinationen.
4) Recht: allgemein Festsetzung, Verfügung; Dispositionsbefugnis, Verfügungsbefugnis; Dispositionsbeschränkung, Verfügungsbeschränkung. Nach Beamtenrecht stehen die in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamten in bestimmten Grenzen zur Disposition des Dienstherrn.
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Dis|po|si|ti|on, die; -, -en [lat. dispositio = Anordnung] (bildungsspr.): 1. a) das Verfügenkönnen; freie Verwendung: volle, freie, uneingeschränkte D. über etw. haben; ein großes Vermögen zu seiner D. haben; etw. steht [jmdm.] zur D.; jmdn. zur D. stellen (Amtsspr.; in den einstweiligen Ruhestand versetzen); b) Planung, das Sicheinrichten auf etw.: seine -en treffen, ändern; Kollektionen, die ... dem Fachhandel zur D. vorgeführt werden (Herrenjournal 3, 1966, 117); c) Gliederung; Plan: zu einem Aufsatz eine D. machen; Klare D. im Kopf - möglichst wenig auf dem Papier (Tucholsky, Zwischen 104). 2. a) bestimmte Veranlagung, Empfänglichkeit, innere Bereitschaft zu etw.: wie immer ... trifft ja die innere D. zusammen mit einem äußeren Umstand (Seghers, Transit 108); Wie war es dieser Frau M. nur möglich, trotz ihrer beschränkten intellektuellen D. ... derart tapfer zu bestehen? (Richter, Flüchten 309); b) Veranlagung od. Empfänglichkeit des Organismus für bestimmte Krankheiten: er hat eine D. für/zu Erkrankungen im Bereich der Atemwege. 3. (Musik) (bei der Orgel) Anzahl u. Art der ↑Register (3 a).
Universal-Lexikon. 2012.