Vertreter, Vertreterin, Träger, Trägerin eines militärischen Rangs (vom Leutnant aufwärts).
Zus.: Marineoffizier, Marineoffizierin, Sanitätsoffizier, Sanitätsoffizierin.
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Of|fi|zier 〈m. 1; Mil.〉
1. militärischer Rang vom Leutnant an aufwärts
2. Soldat in diesem Rang
● \Offizier werden zum O. befördert werden, die militär. Laufbahn einschlagen [<frz. officier]
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Of|fi|zier , der; -s, -e [frz. officier < mlat. officiarius = Beamter; Bediensteter, zu: officiare = ein Amt versehen, zu lat. officium, ↑ Offizium]:
1.
O. werden;
O. vom Dienst (vorübergehend für den Wach- u. Ordnungsdienst in einem bestimmten Bereich verantwortlicher Offizier od. Unteroffizier mit Portepee) (Abk.: OvD, O. v. D.);
b) jmd., der den Dienstgrad eines Offiziers (1 a) innehat.
2. Schachfigur mit größerer Beweglichkeit als die Bauern (z. B. Turm, Läufer, Springer).
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Offizier
[französisch, von mittellateinisch officiarius »Beamter«, »Bediensteter«, zu lateinisch officium »Dienst«, »Pflicht«] der, -s/-e, Soldat mit Dienstgrad vom Leutnant aufwärts; in der Bundeswehr Laufbahngruppe mit den Dienstgradgruppen der Generale/Admirale, der Stabsoffizier, der Hauptleute, der Leutnante. Nach den Dienstverhältnissen unterscheidet man Berufsoffiziere, Offiziere auf Zeit (mit Verpflichtungszeiten von 3 bis 15 Jahren) und Reserveoffiziere, hinsichtlich unterschiedlicher Laufbahnen Offiziere des Truppendienstes, Offiziere des Sanitätsdienstes, Offiziere des Militärmusikdienstes, Offiziere des militärgeographischen Dienstes und Offiziere des militärfachlichen Dienstes. Die Offiziere des Truppendienstes sind die militärischen Führer und verantwortlicher Leiter der Ausbildung in der Truppe, sie sind in nationalen und NATO-Stäben sowie Gefechtsständen mit Planungs-, Organisations- und Einsatzaufgaben betraut.
Offiziersanwärter sind Soldaten, über deren Bewerbung zum Offizier positiv entschieden worden ist. In den Mannschaftsrängen tragen sie den Zusatz OA oder ROA (Reserveoffiziersanwärter), in den Unteroffiziersrängen die Dienstgrade Fahnenjunker (entspricht dem Unteroffizier), Fähnrich (entspricht dem Feldwebel) und Oberfähnrich (entspricht dem Hauptfeldwebel); bei der Marine: Seekadett, Fähnrich zur See, Oberfähnrich zur See.
In der 1. Hälfte des 17. Jahrhunderts setzte sich im deutschen Sprachraum die Bezeichnung Offizier für alle militärischen Vorgesetzten durch; zunächst unterschied man nur zwischen Ober- und Unteroffizier. Mit der Herausbildung stehender Heere in der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts entwickelten sich feste Regeln für die Ausbildung, Ernennung und Beförderung von Offizieren. Bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts rekrutierte sich der Offiziersnachwuchs aus dem Adel, die Ernennung zum Offizier erfolgte durch ein Patent des Landesherrn. Die Beförderung in den nächsthöheren Dienstgrad geschah in der Regel nach dem Dienstalter. Mit dem Aufkommen der Massenheere in der napoleonischen Zeit, der zunehmenden Verwissenschaftlichung der Kriegführung und gesellschaftlichen Umbrüchen veränderten sich die Kriterien für Auswahl, Ausbildung und Beförderung von Offizieren. Voraussetzung für die Ernennung sollten nun ausschließlich Kenntnisse und ein bestimmtes Bildungsniveau sowie persönliche Tapferkeit im Krieg sein. Die Ausbildung der Offiziersanwärter - zunehmend aus bürgerlichen Gesellschaftsschichten - erfolgte im Allgemeinen in besonderen Lehreinrichtungen (Militärschulen). V. a. aufgrund dieser Veränderungen wandelte sich der Offiziersstand von der adeligen Militärkaste des 18. Jahrhunderts zur qualifizierten Berufsgruppe des 20. Jahrhunderts. - Da in den meisten Ländern der Erde ein freiwilliger Dienst für Frauen in den Streitkräften möglich ist, steht ihnen vielfach auch die Offizierslaufbahn offen. Bei der Bundeswehr konnten sich seit 1975 Ärztinnen, Zahn- und Tierärztinnen sowie Apothekerinnen freiwillig als Sanitätsoffiziere verpflichten, mit der Ausbildung weiblicher Sanitätsoffiziersanwärter seit 1989 entfiel die bis dahin nötige Approbation.
K. Demeter: Das dt. O.-Korps in Gesellschaft u. Staat: 1650-1945 (41965);
Hb. zur dt. Militärgesch.: 1648-1939, begründet v. H. Meier-Welcker, hg. v. F. Forstmeier u. a., 6 Bde. (1979-81);
D. Bald: Der dt. O. Sozial- u. Bildungsgesch. des dt. O.-Korps im 20. Jh. (1982).
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Of|fi|zier, der; -s, -e [frz. officier < mlat. officiarius = Beamter; Bediensteter, zu: officiare, ↑Offiziant]: 1. a) <o. Pl.> militärische Rangstufe, die die Dienstgrade vom Leutnant bis zum ↑General (a) umfasst: O. werden; O. vom Dienst (vorübergehend für den Wach- u. Ordnungsdienst in einem bestimmten Bereich verantwortlicher Offizier od. Unteroffizier mit Portepee; Abk.: OvD, O. v. D.); b) jmd., der den Dienstgrad eines Offiziers (a) innehat ∙ (z. B. Leutnant, Major): <Pl. -s:> Die -s gehen auseinander. Die Wachparade ist aus (Schiller, Kabale II, 1). 2. Schachfigur mit größerer Beweglichkeit als die Bauern (z. B. Turm, Läufer, Springer).
Universal-Lexikon. 2012.