vorbringen; unterbreiten; vorschlagen; einreichen; aufzeigen; aufweisen; beweisen; darlegen; veranschaulichen; demonstrieren
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vor|le|gen ['fo:ɐ̯le:gn̩], legte vor, vorgelegt:1. <tr.; hat
a) (vor jmdn.) zur Ansicht, Kontrolle, Begutachtung o. Ä. hinlegen:
seinen Ausweis, Zeugnisse vorlegen; er legte ihr den Brief [zur Unterschrift] vor.
b) übergeben, einreichen, damit es behandelt, diskutiert oder beschlossen werden kann:
einen Plan, Entwurf vorlegen; der Minister legte das Budget für das kommende Jahr vor; jmdm. eine Frage vorlegen (verblasst; jmdn. etwas fragen).
c) der Öffentlichkeit vorweisen, präsentieren:
der Autor hat ein neues Buch vorgelegt.
2. <tr.; hat zur Sicherung, Befestigung vor etwas legen, anbringen:
eine Kette, einen Riegel vorlegen.
3. <+ sich> den Oberkörper nach vorn neigen, sich weit vorbeugen, nach vorn beugen:
ich legte mich auf meinem Rad ganz vor.
4. <tr.; hat (jmdm. die Speisen) auf den Teller legen:
sie legte uns den Braten vor; <auch itr.> der Kellner legte ihm vor.
5. <tr.; hat (besonders beim Fußball) den Ball mit einem Stoß, Pass, einer Vorlage (für sich oder einen anderen Spieler) in eine gute Position zum Schießen bringen:
einem Mitspieler den Ball vorlegen; sie legte sich den Ball zu weit vor.
eine Summe vorlegen; kannst du mir 5 Euro vorlegen?
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vor||le|gen 〈V. tr.; hat〉 jmdm. etwas \vorlegen
1. etwas vor jmdn. zum Ansehen, Auswählen, Unterschreiben u. a. hinlegen
3. zum Essen auf den Teller legen
● jmdm. eine Arbeit zur Prüfung \vorlegen; jmdm. einen Brief zur Unterschrift \vorlegen; jmdm. Fleisch, Gemüse \vorlegen; jmdm. eine Frage \vorlegen jmdm. eine Frage stellen, jmdn. etwas förmlich fragen; ein Schloss \vorlegen vorhängen, vor die Tür hängen; einen Stein, einen Klotz \vorlegen (vor das Wagenrad, die Tür); er legte ein scharfes Tempo vor 〈fig.; umg.〉 er begann in scharfem T., sehr schnell zu laufen, zu arbeiten; einem Kunden Waren \vorlegen
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vor|le|gen <sw. V.; hat:
1. etw. vor jmdn. zur Ansicht, Begutachtung, Bearbeitung o. Ä. hinlegen:
seinen Ausweis, Zeugnisse v. müssen;
jmdm. einen Brief, Vertrag zur Unterschrift v.;
die Verteidigung will [dem Gericht] neues Beweismaterial v.;
dem Kunden mehrere Muster, Stoffe v.
2.
a) etw. schriftlich Ausgearbeitetes unterbreiten, damit darüber Beschluss gefasst wird:
der Minister legt dem Parlament das Budget vor;
einen Gesetzesentwurf v.;
(verblasst:) jmdm., sich selbst eine Frage v.;
der Autor, der Verlag hat ein neues Buch vorgelegt.
3.
a) (geh.) jmdm. die auf Platten, in Schüsseln aufgetragenen Speisen auf den Teller legen:
jmdm., sich Gemüse, ein Stück Braten v.;
b) (Tieren) Futter hinlegen:
dem Vieh Heu v.
4. etw. zur Sicherung, Befestigung vor etw. legen, anbringen:
einen Bremsklotz v.;
eine Kette, einen Riegel v. (die Tür mit einer Sicherheitskette, einem Riegel verschließen).
er legte sich weit vor.
ich legte ihm den Puck vor.
7. (verblasst in Verbindung mit einem Subst., das eine bestimmte Geschwindigkeit ausdrückt) eine Leistung in einem Wettkampf, Wettbewerb gleich zu Beginn erzielen, erreichen, die dann als Maßstab dient:
ein scharfes Tempo v.;
sie hat eine Zeit von unter 10 Sekunden vorgelegt.
8. (ugs.) tüchtig essen, sich eine gute Grundlage bes. für den Genuss von Alkohol verschaffen:
etwas Ordentliches v.
9. auslegen, vorläufig für jmdn. bezahlen:
eine Summe v.;
kannst du mir 10 Euro v.?
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vor|le|gen <sw. V.; hat: 1. etw. vor jmdn. zur Ansicht, Begutachtung, Bearbeitung o. Ä. hinlegen: seinen Ausweis, Zeugnisse v. müssen; jmdm. einen Brief, Vertrag zur Unterschrift v.; die Verteidigung will [dem Gericht] neues Beweismaterial v.; Das Gesuch hatte bei höchster Stelle vorgelegt werden müssen (Gaiser, Jagd 126); Sie (= die Post) musste dem Kommandanten zur Zensur vorgelegt werden (Ott, Haie 237); dem Kunden mehrere Muster, Stoffe v. 2. a) etw. schriftlich Ausgearbeitetes unterbreiten, damit darüber Beschluss gefasst wird: der Minister legt dem Parlament das Budget vor; einen Gesetzesentwurf v.; (verblasst:) jmdm., sich selbst eine Frage v.; b) der Öffentlichkeit zeigen, vorweisen; veröffentlichen: der Autor, der Verlag hat ein neues Buch vorgelegt; darum sind die hier vorgelegten Aufsätze gegenüber der Bonner Auffassung eher kritisch (Dönhoff, Ära 133); Buchanan und Cantril legen in ihrem Buch ... die Ergebnisse von Befragungen vor (Hofstätter, Gruppendynamik 103). 3. a) (geh.) jmdm. die auf Platten, in Schüsseln aufgetragenen Speisen auf den Teller legen: jmdm., sich Gemüse, ein Stück Braten v.; weil der Vater mir vorgelegt hatte vom Zicklein (Th. Mann, Joseph 78); Willst du nicht endlich v., Marie? (Fussenegger, Haus 46); b) (Tieren) Futter hinlegen: der Friedrich ... war gerade dabei, jedem Gaul einen kleinen Arm voll Heu vorzulegen (Fallada, Herr 114). 4. etw. zur Sicherung, Befestigung vor etw. legen, anbringen: einen Bremsklotz v.; eine Kette, einen Riegel v. (die Tür mit einer Sicherheitskette, einem Riegel verschließen). 5. <v. + sich> den Oberkörper nach vorn neigen, sich ↑vorbeugen (1): Sjoukje legte sich zu weit vor, stürzte und ... (Maegerlein, Triumph 139). 6. (Ballspiele, bes. Fußball) eine ↑Vorlage (4) geben: ich legte ihm den Puck vor; er legte sich den Ball [selbst] vor und schoss aus vollem Lauf ein; Ü Ich nehme mir nur vor, ihm nicht weiterhin durch unnötige Geschwätzigkeit solche Flanken vorzulegen, dass er nur noch den Fuß hinzuhalten braucht, und schon ist es ein Tor (Becker, Irreführung 9). 7. (verblasst in Verbindung mit einem Subst., das eine bestimmte Geschwindigkeit ausdrückt:) eine Leistung in einem Wettkampf, Wettbewerb gleich zu Beginn erzielen, erreichen, die dann als Maßstab dient: ein scharfes Tempo v.; sie hat eine Zeit von unter 10 Sekunden vorgelegt; Sie auf jeden Fall komme da schon lang nicht mehr mit. Bei dem Tempo, das Helmut allmählich vorgelegt habe (M. Walser, Pferd 95); Eigentlich finde ich es ganz gut, dass ich vor ihr starte, denn dann kann ich v. (NNN 27. 2. 88, 3); Ü wir legen von selbst ein Mordstempo vor (arbeiten von uns aus sehr schnell), um uns innen etwas aufzuwärmen (Wallraff, Ganz unten 89). 8. (ugs.) tüchtig essen, sich eine gute Grundlage bes. für den Genuss von Alkohol verschaffen: etwas Ordentliches v. 9. auslegen, vorläufig für jmdn. bezahlen: eine Summe v.; kannst du mir 20 Mark v.?
Universal-Lexikon. 2012.