Fa|mi|li|en|po|li|tik 〈f.; -; unz.〉 staatl. Politik zur Unterstützung, Sicherung, Entwicklung der Familie (z. B. in Form von Kinderzuschlägen, Versicherung usw.)
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Fa|mi|li|en|po|li|tik, die:
Gesamtheit der unterstützenden Maßnahmen, mit denen der Staat die Gestaltung der ↑ Familie (1 a) beeinflusst.
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Famili|enpolitik,
die Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Familien, besonders auch zum Ausgleich ihrer wirtschaftlichen Belastungen durch Kinder: Zahlung von Kindergeld, Erziehungsgeld, Ausbildungsbeihilfen, Mietbeihilfen, die besondere Ausgestaltung der Steuertarife u. a. Steuererleichterungen (Familienlastenausgleich), Einrichtungen zur Ehe- und Familienberatung, zum Schutz der Kinder u. a. Die Leitbilder der Familienpolitik sind wertbestimmt und unterliegen dem Wandel; so stehen neben Zielen im Sinne der traditionellen Arbeitsteilung in der Familie andererseits Bestrebungen, die Chancengleichheit aller Familienmitglieder zu fördern. Allgemein sollen gesellschaftliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es Frauen und Männern erleichtern, sich für ein Leben in der Familie mit Kindern zu entscheiden. Hierzu zählen der Ausbau des Familienlastenausgleichs ebenso wie die Förderung eines kinder- und familienfreundlichen Klimas in der Gesellschaft, eine bessere Anerkennung von Familienarbeit und Maßnahmen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit. In Deutschland gehört die Familienpolitik zum Aufgabenbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, jedoch fallen zahlreiche familienpolitisch wichtige Kompetenzen in den Verantwortungsbereich anderer Ressorts (z. B. die Steuerpolitik in die Verantwortung des Bundesfinanzministeriums). Nachdem das Bundesverfassungsgericht beim Gesetzgeber angemahnt hat, die wirtschaftliche Benachteiligung von Familien mit Kindern schrittweise abzubauen, wurde der Familienlastenausgleich in den 80er- und 90er-Jahren verbessert, z.B. Erhöhung des Kindergeldes und Wiedereinführung beziehungsweise Erhöhung des Kinderfreibetrages (Kinderlastenausgleich), Einführung und spätere Verlängerung der Gewährung von Erziehungsurlaub und Erziehungsgeld, Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der Rentenberechnung.
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Familienpolitik: Grundzüge
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Fa|mi|li|en|po|li|tik, die <o. Pl.>: Gesamtheit der unterstützenden Maßnahmen, mit denen der Staat die Gestaltung der ↑Familie (1 a) beeinflusst.
Universal-Lexikon. 2012.