Gẹld|markt 〈m. 1u〉 Markt für Zahlungsmittel u. Devisen
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Gẹld|markt, der (Wirtsch.):
Markt für kurzfristige Kredite, Wechsel u. Ä.:
sich auf dem G. Mittel für neue Investitionen verschaffen.
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Geldmarkt,
in der Geldtheorie allgemein das Zusammentreffen von Geldnachfrage und Geldangebot, wobei Abweichungen zwischen beiden zu Änderungen des Zinssatzes, des Preisniveaus, des Wechselkurses und der Beschäftigung führen können. Neben dem Kapitalmarkt und dem Kreditmarkt gehört der Geldmarkt zu den wichtigsten monetären Märkten. Im engeren Sinn bezeichnet Geldmarkt den Markt, auf dem zwischen Kreditinstituten (Interbankengeldmarkt) oder zwischen Kreditinstituten und der Zentralbank (Regulierungsgeldmarkt) Finanzmittel kurzer Fristigkeit (Laufzeit bis zu einem Jahr) gehandelt werden. Am nationalen Geldmarkt werden Zentralbankguthaben vornehmlich in Form von Tagesgeld, Monatsgeld und Dreimonatsgeld mit vereinbarter Laufzeit (Festgeld) oder mit vereinbarter Kündigungsfrist und unbestimmter Laufzeit (Kündigungsgeld) sowie Geldmarktpapiere (z. B. Schatzwechsel, unverzinsliche Schatzanweisungen) gehandelt. Beim Handel mit Zentralbankguthaben (Geldhandel) gewährt z. B. eine Geschäftsbank einer anderen ein Darlehen (Geldmarktkredit), d. h., sie überträgt für eine vereinbarte Laufzeit eigene Zentralbankeinlagen auf die andere Bank. An dem meist telefonisch und ohne Sicherheiten abgewickelten Geldhandel können grundsätzlich nur Kreditinstitute und Unternehmen höchster Bonität teilnehmen. Geldmarktpapiere sind Wertpapiere mit kurzer Laufzeit, die allenfalls geringfügige Kursrisiken aufweisen und bei denen die Bonität der Schuldner außer Zweifel ist. Kauf und Verkauf von Geldmarktpapieren stellt eine Alternative zur Gewährung oder Aufnahme von Geldmarktkrediten dar.
Der Geldmarkt i. e. S. dient v. a. dem Ausgleich von Liquiditätsüberschüssen und -defiziten der Kreditinstitute. Wenn sich auch die Ein- und Auszahlungen bei den Banken auf längere Sicht parallel bewegen, kommt es kurzfristig immer wieder zu Auszahlungs- oder Einzahlungsüberschüssen. Auszahlungsüberschüsse verursachen einen Liquiditätsbedarf, den die Bank durch Aufnahme eines Geldmarktkredits oder durch Veräußerung von Geldmarktpapieren decken kann. Einzahlungsüberschüsse geben umgekehrt die Möglichkeit zur Gewährung eines Geldmarktkredits oder zum Erwerb von Geldmarktpapieren. Soweit alle Geschäftsbanken zusammengenommen einen Einzahlungs- oder Auszahlungsüberschuss gegenüber dem Publikum ausweisen, kann der entsprechende Liquiditätsausgleich nur durch die Notenbank vorgenommen werden, die z. B. Geldmarktpapiere oder Anleihen ankauft oder verkauft (Offenmarktpolitik) und dadurch den Geschäftsbanken Liquidität bereitstellt oder abnimmt.
Für die Geldpolitik ist der Geldmarkt von zentraler Bedeutung, da geldpolitische Maßnahmen primär über ihn auf die Wirtschaft wirken. Die Zinsen am Geldmarkt (Geldmarktsätze) werden wesentlich von den Zinsen bestimmt, zu denen die Zentralbank den Kreditinstituten Liquidität bereitstellt (Leitzins). Steigende (sinkende) Geldmarktsätze sind ein Indiz für restriktive (expansive) Geldpolitik. Änderungen der Geldmarktsätze beeinflussen grundsätzlich auch die (im Allgemeinen höheren) Zinsen am Kredit- und am Kapitalmarkt.
Von einem internationalen Geldmarkt (Eurogeldmarkt) spricht man, wenn kurzfristige Finanzmittel in einer Währung außerhalb ihres Ursprungslandes gehandelt werden (Euromarkt). Die Zinsen an internationalen Geldmärkten für eine bestimmte Währung stehen im Allgemeinen in enger Beziehung zu den Zinsen am entsprechenden nationalen Geldmarkt, sofern nicht z. B. Kapitalverkehrskontrollen die Zinsanpassung zwischen beiden Märkten verhindern. (Finanzmärkte)
W. Gebauer: Geldtheorie u. Geldpolitik IX: G., in: Hwb. der Wirtschaftswiss., Bd. 3 (1981);
A. Herrmann: Die G.-Geschäfte (31986);
H.-J. Jarchow: Theorie u. Politik des Geldes, Bd. 2: Geldpolitik (71995);
A. Pesselhoy: Dem Kapitalismus eine Chance. Die Idee einer neuen Geldordnung (1996).
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Gẹld|markt, der (Wirtsch.): Markt für kurzfristige Kredite, Wechsel u. Ä.: sich auf dem G. Mittel für neue Investitionen verschaffen.
Universal-Lexikon. 2012.