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Wechselkurs
Devisenkurs; Kurs

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Wẹch|sel|kurs 〈[ -ks-] m. 1; Bankw.〉 Kurs, zu dem inländ. in ausländ. Geld u. umgekehrt gewechselt wird

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Wẹch|sel|kurs, der (Bankw.):
Preis einer (ausländischen) Währung, ausgedrückt in einer anderen (inländischen) Währung:
feste, flexible -e;
die Freigabe des -es.

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Wechselkurs,
 
Devisenkurs, intervalutarischer Kụrs, Preis für eine Währungseinheit, angegeben als Preis einer ausländischen Währungseinheit in heimischer Währung (Preisnotierung) oder als Preis einer heimischen Währung in ausländischer Währung (Mengennotierung). Der Wechselkurs bildet sich an den Devisenmärkten (z. B. Devisenbörse). Dort stehen sich das Devisenangebot (z. B. aus Exportgeschäften und Kapitalimporten ins Inland geflossene Devisen) und die Devisennachfrage (z. B. zur Bezahlung von Güterimporten und Durchführung von Kapitalexporten benötigte Devisen) gegenüber. Der Umfang von Angebot und Nachfrage wird allerdings überwiegend durch Arbitrage- und Spekulationsgeschäfte bestimmt.
 
In einem System flexibler Wechselkurse (freier Wechselkurs) führen Änderungen von Devisenangebot und -nachfrage zu Wechselkursänderungen ohne staatliche Eingriffe (Floating). Übersteigt das Devisenangebot die -nachfrage, sinkt der Wechselkurs (Abwertung der fremden, Aufwertung der heimischen Währung). Ein System fester Wechselkurse liegt vor, wenn die Regierungen der beteiligten Länder einen bestimmten Wechselkurs vorgeben (Parität) und die Währungsbehörden (in Deutschland die Deutsche Bundesbank, nach Eintritt in die dritte Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion [EWWU] die Europäische Zentralbank) diesen durch Interventionen (Ankäufe oder Verkäufe von Devisen) konstant halten. Liegt am Devisenmarkt z. B. ein Überangebot an Devisen vor, werden die überschüssigen Devisen von den Währungsbehörden zum vorgegebenen Wechselkurs gegen Hingabe eigener Währung angekauft und somit Wechselkurssenkungen verhindert. Durch den Devisenankauf der Währungsbehörden steigen die Währungsreserven eines Landes, beim Devisenverkauf sinken sie. Änderungen von Devisenangebot und -nachfrage lösen somit bei flexiblen Wechselkursen Kursschwankungen, bei festen Wechselkursen Schwankungen der Währungsreserven aus.
 
Hinter den die Wechselkursänderungen hervorrufenden Devisenbewegungen stehen u. a. internationale Inflations-, Wachstums- und Zinsunterschiede sowie Spekulation, wobei der Wechselkurs nicht unbedingt der Kaufkraftparität entsprechen muss. Die Währung des Inlands wird gegenüber einer ausländischen Währung aufgewertet, wenn das Inland im Vergleich zum Ausland eine niedrigere Inflationsrate (das fördert den Export und damit das Devisenangebot), eine niedrigere Wachstumsrate (das hemmt den Güterimport und damit die Devisennachfrage) und ein höheres Zinsniveau (das fördert den Kapitalimport und damit das Devisenangebot) aufweist. Spekulation auf eine Aufwertung der Inlandswährung löst Kapitalimporte aus (und damit ein steigendes Devisenangebot), was den Wechselkurs senkt.
 
Die Systeme fester und flexibler Wechselkurse haben unterschiedliche Auswirkungen auf die Handlungsautonomie der Notenbanken, auf die weltwirtschaftliche Integration und die internationale Übertragung von Störungen. Da die Notenbanken bei festen Wechselkursen zu Interventionen an den Devisenmärkten gezwungen sind und deren Umfang nicht selbst bestimmen können, ist ihre Handlungsautonomie insoweit im Vergleich zum System flexibler Wechselkurse eingeschränkt, als sie nicht in derLage sind, die als Beiprodukt der Interventionen zu verzeichnenden Liquiditätswirkungen am heimischen Geldmarkt mit ihren geldpolitischen Instrumenten zu neutralisieren. Für die weltwirtschaftliche Integration (Ausweitung von Handel und Kapitalverkehr) erweisen sich feste gegenüber flexiblen Wechselkursen als vorteilhaft, weil der grenzüberschreitende Wirtschaftsverkehr bei flexiblen Wechselkursen durch unkalkulierbare Wechselkursschwankungen beeinträchtigt werden kann (Wechselkursrisiko). Inwieweit sich das Inland vor wirtschaftlichen Störungen aus dem Ausland durch das Wechselkurssystem abschotten lässt, hängt von der Art der Störung ab. Die Übertragung ausländischer Inflation auf das Inland (importierte Inflation) wird durch flexible Wechselkurse verhindert, weil die heimische Währung im Umfang des Inflationsvorsprungs des Auslands aufwerten kann und insoweit den Preisimpuls aus dem Ausland kompensiert. Dagegen sind flexible Wechselkurse selbst eine Quelle von Störungen, wenn Vorgänge an den internationalen Märkten zu Wechselkursänderungen führen, die von den fundamentalen wirtschaftlichen Faktoren (Unterschiede in den Inflationsraten, Wachstumsraten, Zinsen) her nicht gerechtfertigt erscheinen. I. Allgemeinen gibt es für die außenwirtschaftlichen Transaktionen eines Landes mit einem anderen Land einen einheitlichen Wechselkurs. Gespaltene Wechselkurse (multiple Wechselkurse) liegen hingegen vor, wenn eine Regierung z. B. für güterwirtschaftliche Transaktionen andere Wechselkurse festlegt als für internationale Kapitalbewegungen.
 
Die internationale Währungsordnung nach dem Zweiten Weltkrieg war zunächst geprägt von einem System fester, gegenüber dem Gold oder dem US-Dollar fixierter Wechselkurse mit relativ geringen Schwankungsbreiten (Internationaler Währungsfonds), seit den 70er-Jahren nach einer Übergangszeit (Stufenflexibilität) von einem System eher flexibler Wechselkurse mit fallweisen Interventionen (»Stützungen«) der Notenbanken (kontrolliertes Floating). In der Phase des Europäischen Währungssystems (EWS) bestanden unter den westlichen Industriestaaten Systeme flexibler und fester Wechselkurse nebeneinander. Während die Wechselkurse der am EWS beteiligten Währungen grundsätzlich fest waren (mit fallweisen Änderungen der Paritäten), waren sie gegenüber Drittwährungen grundsätzlich flexibel (Gruppenfloating). Allerdings wurden im EWS als Folge umfangreicher spekulativer Attacken (Herbst 1992, Sommer 1993) die Bandbreiten ab August 1993 von ± 2,25 % auf eine für Festkurssysteme ungewöhnlich hohe Marge von ± 15 % erweitert. Mit Beginn der dritten Stufe der EWWU und der Einführung des Euro als gemeinsamer und eigenständiger Währung in elf der fünfzehn EU-Mitgliedsstaaten zum 1. 1. 1999 wurde das EWS außer Kraft gesetzt. Auf der Grundlage einer Entschließung des Europäischen Rates vom Juni 1997 sowie eines Abkommens zwischen der Europäischen Zentralbank (EZB) und den Notenbanken der vier nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Länder (»pre-ins«) vom 1. 9. 1998 wurden im Rahmen des neuen europäischen Wechselkursmechanismus (WKM II) die Wechselkursbeziehungen zwischen dem Euro und den Währungen der »pre-ins« wiederum im Sinne eines Systems fester, aber anpassungsfähiger Wechselkurse geregelt. Der WKM II schafft für die Länder, die der Währungsunion zunächst nicht beitreten, Konvergenzanreize und fördert die Wechselkursstabilität zwischen den Teilnehmerwährungen. Analog zur Praxis im EWS ist die Teilnahme am WKM II freiwillig. Dänemark und Griechenland nehmen von Anfang an teil, Großbritannien und Schweden vorerst nicht. Die Schwankungen der Währungen der »pre-ins« gegenüber dem Euro werden auf die Marge von ± 2,25 % beziehungsweise ± 15 % um den Leitkurs zum Euro begrenzt. Im Einzelfall kann, je nach Konvergenzfortschritt oder Annäherung an die Wirtschaftsentwicklung im Euro-Raum, auch eine engere Bandbreite vereinbart werden. Die grundsätzlich automatische und betragmäßig unbegrenzte Verpflichtung zu kursstützenden Interventionen beider Seiten bei Erreichen der Bandbreitengrenzen kann ausgesetzt werden, wenn das primäre Ziel der Preisniveaustabilität gefährdet erscheint. Damit gegebenenfalls erforderliche Wechselkursanpassungen rechtzeitig vorgenommen werden können, haben alle an den Leitkursbeschlüssen beteiligten Parteien (einschließlich der EZB) das Recht, ein vertrauliches Verfahren zur Überprüfung der Leitkurse einzuleiten. Überwachungs- und Koordinationsfunktionen für WKM II liegen beim Erweiterten Rat der EZB (Präsident und Vizepräsident der EZB, Notenbankpräsident der Euro-Länder sowie der »pre-ins«).
 
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
 
Außenwirtschaft · Devisen · Europäisches Währungssystem · Europäische Wirtschafts- und Währungsunion · Währung · Weltwirtschaft · Zahlungsbilanz
 
Literatur:
 
H.-J. Jarchow u. P. Rühmann: Monetäre Außenwirtschaft, 2 Bde. (41994-97);
 K. Rose u. K. Sauernheimer: Theorie der Außenwirtschaft (121995);
 M. Willms: Internat. Währungspolitik (21995);
 C. Gerberding: Die makroökonom. Bedeutung des W.-Regimes für große offene Volkswirtschaften (1996);
 T. Kremski: W.-Verhalten in Bandbreitsystemen (1997).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Wechselkurs: Determinanten des Wechselkurses
 
Wechselkurs: Wechselkurssysteme
 

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Wẹch|sel|kurs, der (Bankw.): Preis einer (ausländischen) Währung, ausgedrückt in einer anderen (inländischen) Währung: feste, flexible -e; die Freigabe des -es.

Universal-Lexikon. 2012.