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Rekombination
Re|kom|bi|na|ti|on 〈f. 20
1. 〈Chem.; Phys.〉 Wiedervereinigung abgespaltener Elektronen mit den ihnen zugehörigen Ionen
2. 〈Genetik〉 Umlagerung, neue Kombination von Erbgut im Rahmen der Zellteilungsvorgänge (Meiose)
[<lat. re... „wieder“ + Kombination]

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Re|kom|bi|na|ti|on [ re- lat. combinatio = Verbindung]: in Physik u. Chemie Bez. für die Wiedervereinigung von Teilchen, die zuvor durch homo- oder heterolytische Dissoziation entstanden waren (Radikale, Kation + Anion oder Elektron), von Elektronen u. Defektelektronen in Halbleitern, von Zwischengitteratomen u. Gitterleerstellen bei Kristallbaufehlern, von Elektron u. Positron bei der Paarvernichtung usw. Die bei der R. frei werdende Energie tritt als Wärme oder Strahlung (Rekombinationsleuchten; Lumineszenz) in Erscheinung. In Genetik u. Gentechnologie bezeichnet man als R. die Neukombination von genetischem Material.

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Re|kom|bi|na|ti|on, die; -, -en [zu lat. re- = wieder, zurück u. 1Kombination]:
1. (Physik, Chemie) Wiedervereinigung der durch Dissoziation (3) od. Ionisation gebildeten, entgegengesetzt elektrisch geladenen Teile eines Moleküls bzw. eines positiven Ions mit einem Elektron zu einem neutralen Gebilde.
2. (Biol.) Bildung einer neuen Kombination der Gene im Verlauf der Meiose.

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Rekombination,
 
1) Chemie: die Vereinigung von zuvor gebildeten Radikalen, besonders bei der Polymerisation, wo sie als Kettenabbruchreaktion wirksam wird. (Kettenreaktion)
 
 2) Genetik: die Neukombination von Genen während der Meiose, durch parasexuelle Prozesse oder - im Rahmen gentechnologischer Verfahren - an isolierter DNA. Durch Rekombination treten bei den Nachkommen im Vergleich zu den Eltern neu kombinierte Erbeigenschaften auf, sie werden dann als Rekombinanten bezeichnet. - Bei Eukaryonten findet die Rekombination während der Meiose statt, und zwar einerseits durch die zufällige Verteilung väterlicher und mütterlicher Chromosomen, wobei die Kopplungsgruppen erhalten bleiben; zum anderen auf der Ebene der DNA, indem durch Crossing-over einzelne Gene oder Genabschnitte ausgetauscht werden. Bei Bakterien findet Rekombination im Rahmen parasexueller Prozesse (Konjugation, Transformation, Transduktion) statt; bei Bakteriophagen kann es zur Rekombination kommen, wenn ein Bakterium z. B. durch zwei verschiedene Phagen infiziert wird und es bei dieser Doppelinfektion zum Stückaustausch zwischen den Phagengenomen kommt. Die Neukombination von DNA-Abschnitten ist auch als somatische Rekombination möglich. Das bei der Reifung von Lymphozyten stattfindende Rearrangieren der Immunglobulin-Gene, das für die Vielfalt der Antikörperstrukturen verantwortlich ist, ist ein Beispiel somatischer Rekombination. - Die In-vitro-Rekombination der DNA ist eine wichtige Methode der Gentechnologie.
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Genetik: Chemischer Aufbau und Funktion der Gene
 
 3) Physik: die Vereinigung von (zuvor getrennten) Teilchen mit entgegengesetzter Ladung, die unter Energiefreisetzung zum Verschwinden freier Ladungsträger führt, z. B. die Rekombination von Ionen und Elektronen in ionisierten Gasen oder von Anionen und Kationen in Elektrolyten; speziell in Halbleitern die Rekombination von Leitungs- und Defektelektronen sowohl miteinander (Elektron-Loch-Rekombination) als auch mit Donatoren beziehungsweise Akzeptoren. Der Übergang zwischen den beteiligten Niveaus kann dabei strahlungslos erfolgen oder die frei werdende Energie wird als elektromagnetische Rekombinationsstrahlung abgegeben. Diese wird z. B. in der Lumineszenzdiode als sichtbares (Rekombinationsleuchten) oder infrarotes Licht erzeugt.

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Re|kom|bi|na|ti|on, die; -, -en [zu lat. re- = wieder, zurück u. Kombination]: 1. (Chemie, Physik) Wiedervereinigung der durch ↑Dissoziation (3) od. Ionisation gebildeten, entgegengesetzt elektrisch geladenen Teile eines Moleküls bzw. eines positiven Ions mit einem Elektron zu einem neutralen Gebilde. 2. (Biol.) Bildung einer neuen Kombination der Gene im Verlauf der Meiose.

Universal-Lexikon. 2012.