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Rentenmark
Rẹn|ten|mark 〈f.; -, -〉 (1923 zur Beendigung der Inflation eingeführte) dt. Währung

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Rẹn|ten|mark, die (früher):
(1923 zur Überwindung der Inflation eingeführte) Einheit der deutschen Währung.

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I
Rentenmark,
 
die durch Gesetz vom 13. 10. 1923 geschaffene Zwischenwährung zur Stabilisierung der deutschen Währung in der Inflation nach dem Ersten Weltkrieg. Die Rentenmark, eingeteilt in 100 Rentenpfennige, war einlösbar in verzinsliche, auf Gold lautende Rentenbriefe. Diese waren gedeckt durch eine Grundschuld auf den gesamten landwirtschaftlichen Besitz.
 
Die Deutsche Rentenbank, gegründet 1923 als öffentliches Bankinstitut, hatte die Stabilisierung mithilfe der Rentenmark durchzuführen. Sie hatte das Recht zur Ausgabe von Rentenbankscheinen bis zu 2,4 Mrd. Rentenmark. Davon durfte je die Hälfte als Kredit an das Reich und an die private Wirtschaft gewährt werden. Die Ausgabe von Rentenbankscheinen begann am 15. 11. 1923. Vom 20. 11. 1923 an entsprach 1 Rentenmark einer Billion Papiermark, 4,2 Billionen Papiermark einem US-$. Der Kurs der Rentenmark konnte anfangs nur mit Mühe gehalten werden, festigte sich aber bereits nach kurzer Zeit, als bekannt wurde, dass das Reich über die einmalige Summe von 1,2 Mrd. Rentenmark hinaus keinen weiteren Kredit von der Rentenbank und von der Reichsbank erhielt. Der Stabilisierungserfolg der Rentenmark beruhte auf dem Abstoppen des Geldschöpfungskredits an das Reich und später (seit Anfang April 1924) an die private Wirtschaft. Die Tätigkeit der Deutschen Rentenbank als Währungs- und Notenbank endete am 11. 10. 1924 aufgrund des Dawesplans und der damit eingeleiteten Liquidierung der Rentenbankscheine. Die Rentenmark wurde durch die Reichsmark abgelöst, wobei die auf Rentenmark lautenden Banknoten und die Rentenpfennigmünzen weiter umlaufen konnten (1 Rentenmark entsprach 1 Reichsmark). Die Deutsche Rentenbank stand in Personalunion mit ihrem Tochterinstitut, der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt (Landwirtschaftliche Zentralbank), gegründet 1925 als öffentlich-rechtliche Zentralbank der deutschen Landwirtschaft mit den Aufgaben der Beschaffung und Gewährung von landwirtschaftlichen Personal- und Realkrediten einschließlich der Förderung der Bodenkultur und der ländlichen Siedlung. Beide Banken wurden nach 1945 zur Abwicklung nach Goslar verlagert. 1949 wurde die Landwirtschaftliche Rentenbank als Nachfolgerin der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt gegründet.
II
Rentenmark
 
Nach dem Abbruch des Ruhrwiderstandes gelang es der Regierung der Großen Koalition unter Reichskanzler Gustav Stresemann, mit der Währungsreform im November 1923 die Talfahrt der deutschen Mark zu beenden, ohne ausländische Kapitalhilfe in Anspruch zu nehmen. Aufgrund eines Ermächtigungsgesetzes wurde durch Regierungsverordnung eine Rentenbank errichtet, die ab 15. November 1923 als neues Zahlungsmittel die Rentenmark (= 1 Billion Papiermark) herausgab. Da das Reich nicht genügend Goldvorräte besaß, wurde zur Deckung der neuen stabilen Währung der industrielle und landwirtschaftliche Grundbesitz herangezogen. Grundbesitz, Handel, Banken und Industrie wurden mit einer Hypothek im Werte von 3,2 Milliarden Rentenmark belastet. Dafür gab die Rentenbank 2,4 Milliarden Rentenmarknoten aus, die zur Hälfte an die Reichsregierung und zur Hälfte an die Reichsbank und andere Banken flossen, von denen die Wirtschaft Kredite erhielt. Das Experiment glückte, die Staatsausgaben wurden gleichzeitig erheblich gedrosselt. Durch Sparmaßnahmen (u. a. durch Gehaltskürzungen) und Steuererhöhungen füllten sich die Staatskassen rasch wieder; auch die Wirtschaft erholte sich schnell. Man sprach vom »Wunder der Rentenmark«. Die Voraussetzungen für die Wiederaufnahme von Verhandlungen, die das Problem der Reparationen neu und konstruktiver als bisher regeln konnten, waren nun geschaffen. Im Oktober 1924 wurde die endgültige Währung, die Reichsmark, eingeführt.

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Rẹn|ten|mark, die (früher): (1923 zur Überwindung der Inflation eingeführte) Einheit der deutschen Währung.

Universal-Lexikon. 2012.