Klasse; Gruppe; Personenkreis; Kaste; Gesellschaftsschicht; Kohorte; Schicht; Messestand; Status; Verfassung; Konstitution; Befindlichkeit; Zustand; Niveau; Pegel; Ebene; Stufe; Höhe; Level; Verkaufsstand; Flohmarktstand; Trinkhalle; Kiosk; Bude
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Stand [ʃtant], der; -[e]s, Stände ['ʃtɛndə]:1. <ohne Plural> das aufrechte Stehen; Art des Stehens:
einen sicheren Stand haben.
2. <ohne Plural> zu einem bestimmten Zeitpunkt erreichte Stufe der Entwicklung (im Ablauf von etwas):
der heutige Stand der Wissenschaft; das Spiel wurde beim Stand von 2 : 0 abgebrochen.
Zus.: Ausbildungsstand, Bildungsstand, Endstand, Entwicklungsstand, Höchststand, Informationsstand, Kenntnisstand, Leistungsstand, Qualifikationsstand, Tiefstand, Übergangsstand, Vorkriegsstand, Wissensstand, Zwischenstand.
3. Gruppe von Menschen mit gleichem Beruf oder gleicher sozialer Stellung (innerhalb einer Gesellschaft):
der geistliche Stand; der Stand der Arbeiter, der Bauern, der Gelehrten.
Zus.: Adelsstand, Arbeiterstand, Handwerkerstand, Ritterstand.
4. Gestell, Tisch eines Händlers, einer Händlerin (auf dem Markt) oder Koje eines Unternehmens in einer Messehalle:
an vielen Ständen wird Obst angeboten.
Zus.: Eisstand, Erfrischungsstand, Gemüsestand, Getränkestand, Informationsstand, Käsestand, Marktstand, Messestand, Obststand, Verkaufsstand, Würstchenstand, Wurststand.
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stạnd → stehen
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stạnd :
↑ stehen.
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Stand,
Sozialgeschichte: in Abgrenzung zu Schicht, Klasse, Kaste eine rechtlich und sozial abgeschlossene Gruppe in einem hierarch. Gesellschaftssystem, z. B. der durch Abstammung begründete Geburtsstand und der - aufgrund der gesellschaftlichen Funktion - Berufsstand. Jeder Stand unterliegt eigenen Verhaltensnormen (z. B. Standesehre) und entwickelt häufig eine eigene Kultur (Standeskultur). In ständisch strukturierten Gesellschaften (Ständegesellschaft) ist der Rang eines jeden Stands durch religiöse und politische Ordnungsvorstellungen und darauf aufbauende Rechtsvorschriften abgesichert, wobei von dem grundsätzlichen Konsens aller Stände ausgegangen wird, diese Ordnung zu akzeptieren. - In germanischer Zeit gab es die drei Geburtsstände: Adel, Freie, Minderfreie; die Unfreien unterlagen nicht der Standesordnung. Im Mittelalter differenzierte sich diese Ordnung durch berufsständische Elemente; z. B. war der Ritterstand ursprünglich Berufsstand, entwickelte sich aber zum Geburtsstand. Im Ständestaat des Spätmittelalters und der frühen Neuzeit waren die Stände als Inhaber eigenständiger politischer Rechte und Herrschaftsgewalt »Zwischengewalten« zwischen dem Monarchen und der übrigen Bevölkerung. Im Territorialstaat bildeten sich innerhalb der den Ständestaat tragenden politischen Ordnung neue berufsständische Gruppen (Beamten-, Offiziersstand). (dritter Stand, vierter Stand)
G. Östreich: Ständetum u. Staatsbildung in Dtl., in: G. Östreich: Geist u. Gestalt des frühmodernen Staates (1969);
G. Duby: Die drei Ordnungen (a. d. Frz., Neuausg. 1986);
M. Weber: Wirtschaft u. Gesellschaft. Grundr. der verstehenden Soziologie (Neuausg. 1990).
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Stạnd, der; -[e]s, Stände [mhd. stant = das Stehen, Ort des Stehens, ahd. in: firstand = Verstand, urstand = Auferstehung, zu mhd. standen, ahd. stantan = stehen, ↑stehen]: 1. <o. Pl.> a) das aufrechte Stehen [auf den Füßen]: einen, keinen sicheren S. auf der Leiter haben; Das Wasser, wenn es um die Waden strömt, ist kalt, und einmal verliert er beinah den S. (Frisch, Montauk 97); vom Reck in den S. springen (Turnen; auf dem Boden in aufrechter Haltung zum Stehen kommen); Ü keinen guten S. bei jmdm. haben (ugs.; es schwer bei jmdm. haben); bei jmdm., gegen jmdn. einen harten, schweren, keinen leichten S. haben (ugs.; sich nur schwer behaupten, durchsetzen können); *aus dem S. [heraus] (ugs.; ↑Stegreif): Wie viele Prozesse ... derzeit gegen ihn laufen, weiß er aus dem S. nicht zu sagen (Spiegel 14, 1979, 98); b) das Stillstehen, das Sich-nicht-Bewegen: aus dem S. (ohne Anlauf) auf die Bank springen; aus dem S. spielen (Fußball; sich den Ball zuspielen, ohne die Position zu ändern); den Motor im S. laufen lassen; Ü die neue Partei hat aus dem S. [heraus] (gleich bei ihrer ersten Teilnahme an einer Wahl) über sieben Prozent erreicht, die Fünfprozenthürde genommen. 2. a) <Pl. selten> Platz zum Stehen; Standplatz: der S. eines Schützen, Jägers, Beobachters; der Bergsteiger schlägt sich einen S. in das Eis; ein S. für Taxen; Franz hatte seinen S. an Paulinchens Seite genommen (A. Kolb, Daphne 51); Wild hat einen bestimmten S. (Jägerspr.; Platz, an dem es sich am liebsten aufhält); b) kurz für ↑Schießstand: warum warst du gestern nicht auf dem S.?; c) kurz für ↑Führerstand: Fahrgäste dürfen den S. des Lokführers nicht betreten. 3. a) [für eine begrenzte Zeit] entsprechend her-, eingerichtete Stelle (z. B. mit einem Tisch), an der etw. [zum Verkauf] angeboten wird: ein S. mit Blumen, Gemüse, Käse, Fisch, Gewürzen; die Händler fingen schon an, ihre Stände abzubauen; der Bäcker hat auch einen S. auf dem Wochenmarkt, in der Markthalle; kommen Sie doch auf der Messe zu unserem S., an unseren S.; ein S. mit Informationsmaterial; während des Wahlkampfes hatten alle Parteien Stände in der Fußgängerzone; b) kleiner, abgeteilter Raum eines Stalls; ↑Box (1). 4. <o. Pl.> a) im Ablauf einer Entwicklung zu einem bestimmten Zeitpunkt erreichte Stufe: der damalige S. der Entwicklung, der Technik, der Wissenschaft, der Forschung; der augenblickliche, jetzige S. der Geschäfte lässt das nicht zu; das Lexikon ist nicht [mehr] auf dem neuesten S.; etw. auf den neuesten S., den S. von 1999 bringen; bei diesem S. der Dinge würde ich davon abraten; ... ginge ich davon aus, dass beim gegebenen und vorausschaubaren S. ein russischer Angriff nicht zu vermuten sei (W. Brandt, Begegnungen 155); wir werden Sie laufend über den S. der Verhandlungen, des Spiels, des Wettkampfs informieren; b) Beschaffenheit, Verfassung, Zustand, in dem sich jmd., etw. zu einem bestimmten Zeitpunkt befindet: den S. der Unschuld hat der Mensch ... verloren (Gruhl, Planet 29); das Auto, das Haus, die Wohnung ist gut im Stand[e]/in gutem Stand[e]; etw. wieder in den alten, in einen ordnungsgemäßen S. [ver]setzen; jmdn. in den vorigen S. zurückversetzen (Rechtsspr.; jmdm. aufgrund eines Gerichtsbeschlusses o. Ä. einen ihm vorher aberkannten Rechtsstatus wieder zuerkennen); *außer Stand[e] (außerstand[e]); im Stand[e] (↑imstande); in S. (↑instand); in den [heiligen] S. der Ehe treten (geh.; heiraten); zu Stand[e] (↑zustande); c) zu einem bestimmten Zeitpunkt erreichter Wert, gemessene Menge, Größe, Höhe o. Ä.: der letzte, neue, derzeitige S. des Kontos; der S. der [Wert]papiere, der Aktien[kurse], des Dollars ist gut; den S. des [Kilometer]zählers, Thermometers ablesen; den S. des Motoröls, des Wassers im Kessel kontrollieren; den S. der Kasse, der Finanzen prüfen; das Hochwasser hatte seinen höchsten S. noch nicht erreicht; es richtet sich nach dem S. der Sonne, des Mondes, der Sterne [am Himmel]. 5. a) <o. Pl.> kurz für ↑Familienstand: bitte Namen und S. angeben; b) kurz für ↑Berufsstand: der S. der Arbeiter; das schädigt den S. der Angestellten (Fallada, Mann 69); dem S. der Kaufleute, der Handwerker angehören; c) gegenüber anderen verhältnismäßig abgeschlossene Gruppe, Schicht in einer hierarchisch gegliederten ↑Gesellschaft (1): der S. des Adels, der Geistlichkeit; der geistliche S.; der arbeitende S. sollte sich nicht „fein machen“ - nicht nach städtisch bürgerlichem Vorbild (Th. Mann, Krull 218); die unteren, niederen, höheren Stände; einen S. bilden; Leute gebildeten -es; sie hat unter ihrem S. geheiratet; Sie war besser angezogen, als es ihrem S. zukam (Baum, Paris 89); Dieser Hitler - ... Plebejer, nicht von S. (nicht adlig; K. Mann, Wendepunkt 251); ein Mann von S. (Adliger); *der dritte S. (hist.; das Bürgertum neben Adel u. Geistlichkeit; nach frz. le tiers état); d) <Pl.> Vertreter der Stände (5 c) in staatlichen, politischen Körperschaften des Mittelalters u. der frühen Neuzeit: eine Versammlung der Stände. 6. (schweiz.) Kanton. 7. (Jägerspr.) Bestand an Wild im Revier. 8. kurz für ↑Blütenstand.
Universal-Lexikon. 2012.