Bundesgerichte,
in Bundesstaaten Gerichte auf Bundesebene, die in verfassungsmäßig bestimmten, dem Gesamtstaat vorbehaltenen Angelegenheiten Recht sprechen. In Deutschland ist - im Unterschied z. B. zu den USA - die durch das föderative Prinzip bedingte Aufteilung der Gerichtsgewalt nicht als strikte Trennung durchgeführt. Vielmehr ist die Bundes- und Landesgerichtsbarkeit auf ein funktionelles Zusammenwirken ausgerichtet. So wenden die Gerichte der Länder neben Landesrecht auch Bundesrecht an, während die obersten Gerichtshöfe des Bundes als Rechtsmittelinstanz Entscheidungen der Landesgerichte nachprüfen und aufheben können. Bundesgerichte sind: Das Bundesverfassungsgericht, die obersten Gerichtshöfe des Bundes, nämlich der Bundesgerichtshof, zugleich Dienstgericht des Bundes für Bundesrichter, das Bundesarbeitsgericht, das Bundesverwaltungsgericht, das Bundessozialgericht sowie der Bundesfinanzhof und als sonstige Bundesgerichte das Bundespatentgericht, das Bundesdisziplinargericht und die Truppendienstgerichte. Die in Art. 96 Absatz 2 GG genannten Wehrstrafgerichte für die Streitkräfte, die Strafgerichtsbarkeit nur im Verteidigungsfall sowie über Angehörige der Streitkräfte, die in das Ausland entsandt oder an Bord von Kriegsschiffen eingeschifft sind, ausüben dürfen, wurden noch nicht errichtet. Zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes wurde aufgrund des Gesetzes vom 19. 6. 1968 ein Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe mit Sitz in Karlsruhe errichtet. Er entscheidet, wenn ein oberster Gerichtshof in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen obersten Gerichtshofes oder des Gemeinsamen Senats abweichen will. Über die Berufung der Richter der obersten Gerichtshöfe des Bundes entscheidet der für das jeweilige Sachgebiet zuständige Bundesminister gemeinsam mit einem Richterwahlausschuss (Richterwahl).
In Österreich geht gemäß Art. 82 Bundesverfassungsgesetz alle Gerichtsbarkeit vom Bunde aus, sodass alle österreichischen Gerichte Bundesgerichte sind. - In der Schweiz ist das Bundesgericht (Sitz: Lausanne) das oberste schweizerische Gericht. Es ist letztinstanzliches Gericht in eidgenössischen Zivil-, Straf- und Verwaltungssachen, das den jeweiligen Sachverhalt jedoch nur einer rechtlichen, keiner tatsächlicher Nachprüfung unterzieht; ferner entscheidet es in Streitigkeiten zwischen Bund und Kantonen, zwischen den Kantonen untereinander sowie zwischen Privatpersonen und Bund oder Kantonen; das Bundesgericht als Eidgenössisches Versicherungsgericht (Sitz: Luzern) ist oberste Instanz für Streitigkeiten der Sozialversicherung.
Universal-Lexikon. 2012.