Frauenverbände,
Organisationen von Frauen zu bestimmten religiösen, sozialen, wirtschaftlichen und politischen Zwecken beziehungsweise Vereinigungen von Frauen bestimmter sozialer Gruppen. Frauenverbände entwickelten sich besonders seit der Industrialisierung, ausgelöst einerseits durch das Bewusstwerden der Unterprivilegierung der Frauen in der Ausbildung, in sozialer und politischer Hinsicht, und andererseits durch ein starkes sozialpolitisches Engagement v. a. von Frauen mittelständischer Herkunft. In den USA engagierten sich Frauenverbände gegen die Sklaverei (Philadelphia Female Anti-Slavery Society, 1833) und für die Prohibition (Women's Christian Temperance Union, 1874). Um die Jahrhundertwende beschäftigten sich in den USA zahlreiche Frauenverbände mit Friedenspolitik, Ausbildung und Beruf sowie dem Schutz von Minderheiten. In den meisten europäischen Ländern setzten sich die Frauenverbände seit etwa 1850 für die Lösung sozialer Fragen (z. B. Schutz lediger Mütter, Abschaffung der Prostitution), das Frauenwahlrecht und die Gleichberechtigung ein. In Deutschland war den Frauen bis 1908 durch die preußische Vereinsgesetzgebung (1850) die Teilnahme an politische Versammlungen und Sitzungen verboten, weshalb der Zusammenschluss in Frauenverbänden ihre einzig mögliche Organisationsform war. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden Frauenverbände v. a. unter Schirmherrschaft und Förderung der USA geschaffen beziehungsweise wieder belebt, um die Demokratisierung der Gesellschaft zu fördern. Heute bemühen sich die nationalen Dachverbände v. a. um die stärkere Integration der Frauen in Politik und Gesellschaft: in Deutschland der Deutsche Frauenrat, in Österreich der Bund österreichischer Frauenvereine (Sitz: Wien; Organ seit 1950: »Die Frauenrundschau«) und in der Schweiz der Bund schweizerischer Frauenorganisationen (Sitz: Worblaufen [Bern]; Organ: »Info«). Neben unabhängigen und konfessionellen Frauenverbänden gibt es die organisierte Frauenarbeit in den politischen Parteien. (Frauenbewegung)
Universal-Lexikon. 2012.