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Pro|hi|bi|ti|on 〈f. 20〉 Verbot, (bes.) Alkoholverbot [<lat. prohibitio „Verbot“]
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Pro|hi|bi|ti|on, die; -, -en:
a) [lat. prohibitio = Verbot] (veraltet) Verbot;
b) <o. Pl.> [engl. prohibition < lat. prohibitio] staatliches Verbot, Alkohol herzustellen od. abzugeben.
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Prohibition
[englisch prəʊɪ'bɪʃn; englisch, von lateinisch prohibitio »Verhinderung«, »Verbot«] die, -/-en und (bei englischer Aussprache) -s,
1) Geschichte: Verbot der Herstellung, der Einfuhr und des Verkaufs von alkoholischen Getränken in den USA. Auf die seit dem frühen 19. Jahrhundert starke Temperenzbewegung zurückgehend, die sich auch bald organisierte (u. a. 1869 Gründung der Prohibition Party, 1874 der Women's Christian Temperance Union, 1893 der Anti-Saloon League), setzte sich die Prohibition seit etwa 1900 in mehreren amerikanischen Bundesstaaten durch und galt aufgrund des 18. Verfassungs-Zusatzes (auch Verbot des Alkoholgenusses) 1919/20-33 für die gesamten USA (Ausführungsbestimmungen geregelt durch den National Prohibition Enforcement Act 1919, nach seinem Initiator Andrew Joseph Volstead auch Volstead Act genannt). Die Prohibition erhielt wesentliche Impulse aus dem Gegensatz zwischen Land und (Groß-)Stadt sowie den Ressentiments der (protestantischen) Mittelklasse gegen (v. a. katholischen) Einwanderer. Die bundesstaatliche Prohibition ließ sich nur begrenzt durchsetzen; sie führte in großem Umfang zu Schwarzbrennerei, Schmuggel (Bootlegging), illegalem Ausschank in getarnten Kneipen (»Speakeasies«) und förderte die organisierte Kriminalität (u. a. Al Capone) sowie die Zunahme von Gesetzesmissachtung und Korruption in Politik, Verwaltung und Polizei. Vor dem Hintergrund der Weltwirtschaftskrise wurde die Prohibition schließlich aus fiskalischen Gründen aufgehoben (21. Verfassungs-Zusatz) und die Kontrolle des Alkoholkonsums wieder den Bundesstaaten übertragen. Bis 1966 wurden auch alle bundesstaatlichen Prohibitionsgesetze aufgehoben (bei weiter bestehenden Verkaufsbeschränkungen).
Zur Bekämpfung des Alkoholismus führten auch andere Länder zeitweilig die Prohibition oder den Alkoholverbrauch einschränkende Maßnahmen und Gesetze ein; eine beschränkte Prohibition praktizieren z. B. Schweden, Norwegen und Finnland durch zeitlich begrenzten Verkauf in staatlichen Geschäften, hohe Preise und Abgaben.
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Vereinigte Staaten von Amerika: USA nach dem Ersten Weltkrieg
2) Rechtswesen: im englischen Verwaltungsrecht Bezeichnung für eine bindende Anweisung, durch die ein Obergericht oder eine höhere Verwaltungsbehörde eine untere Gerichts- oder Verwaltungsinstanz anweist, ein anhängiges Verfahren wegen Unzuständigkeit nicht weiter zu verfolgen.
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Vereinigte Staaten von Amerika: USA nach dem Ersten Weltkrieg
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Pro|hi|bi|ti|on, die; -, -en [a: lat. prohibitio, zu: prohibitum, 2. Part. von: prohibere, ↑prohibieren; b: engl. prohibition < lat. prohibitio]: a) (veraltet) Verbot. b) staatliches Verbot, Alkohol herzustellen od. abzugeben: die Zeit der P.; Ü Bisher hielten Trainer und Funktionäre Leistungssportler unter strenger P. (verboten ihnen jeglichen Alkoholgenuss).
Universal-Lexikon. 2012.