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Koran
heiliges Buch des Islam

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Ko|ran [ko'ra:n], der; -s:
a) <ohne Plural> Gesamtheit der Offenbarungen des Propheten Mohammed, das heilige Buch des Islam:
das steht im Koran.
b) Buch, das den Text des Korans enthält:
wo ist mein Koran?

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Ko|ran 〈m. 1; Theol.〉 heilige Schrift des Islam, die die Zusammenstellung der Offenbarungen Mohammeds enthält [<arab. qur′an „Lesung, Vortrag“]

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Ko|ran , der; -[s], -e [arab. qur'ān = Lesung]:
1. <o. Pl.> Gesamtheit der Offenbarungen des Propheten Mohammed; heiliges Buch des Islam:
den K. auslegen.
2. Buch, das den Koran (1) enthält:
ein alter K.

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Koran
 
[arabisch kur'an »Rezitationstext«] der, -s, das heilige Buch des Islam, nach muslimischem Glauben dem Propheten Mohammed von Gott wörtlich in arabischer Sprache geoffenbart. Es enthält die von Mohammed zwischen 609/610 und 632 als Gottesbotschaft verkündeten Texte, die zunächst nur mündlich tradiert, nach der Hidjra dann zum Teil mitgeschrieben wurden. Der Koran zerfällt in 114 Suren (Abschnitte), die in Verse unterteilt sind. Die Suren haben bestimmte Überschriften (z. B. »Joseph« [Sure 12], »Die Pochende« [Sure 101]), die sich aus einem Schlüsselwort, einem Thema oder den ersten Worten der Sure ergeben. Sie sind mit Ausnahme der ersten (»Fatiha« [»Die Öffnende«]) in etwa nach dem Prinzip der abnehmenden Länge angeordnet. Dies geht nicht auf Mohammed selbst zurück, sondern auf die Redaktion des Korans unter dem dritten Kalifen Othman (644-656), der aus einer von seinem Vorgänger Omar veranlassten Sammlung der Einzeloffenbarungen und mehreren anderen kursierenden Sammlungen eine offizielle Koranausgabe erstellen und abweichende Versionen vernichten ließ. Anhand formaler und inhaltlicher Kriterien und der islamischen Überlieferung konnten die Texte des Korans verschiedenen Perioden von Mohammeds Wirken zugeordnet werden. In den am frühesten verkündeten Partien stehen die Ankündigung des Jüngsten Gerichts und die Botschaft vom gütigen Schöpfergott im Vordergrund. Später nehmen Erzählungen über frühere Propheten, die zum Teil biblischen Stoffe oder solche der außerbiblischen jüdischen und christlichen Tradition aufgreifen, breiten Raum ein. Weitere Inhalte sind u. a. die Auseinandersetzung mit heidnischen Mekkanern, Juden und Christen, Hinweise auf die Zeichen der Allmacht und weisen Fürsorge Gottes in Natur und menschlichem Leben sowie ethische und kulturelle Richtlinien. Nach der Hidjra traten in größerem Umfang ethische und praktische Vorschriften hinzu, die zur Hauptquelle des islamischen Rechts wurden.
 
Zum Koran wurden im Laufe der Jahrhunderte von muslimischen Gelehrten zahlreiche Kommentare verfasst. Er ist nach muslimischer Überzeugung ein unnachahmliches Wunderwerk Gottes, v. a. auch in sprachlicher Hinsicht, und daher nicht wirklich übersetzbar. Doch sind bei nichtarabischen Muslimen seit langem fremdsprachige Wiedergaben seines Textsinns in Gebrauch, freilich nicht für kulturelle Zwecke. Nach der Lehre der Sunniten ist das koranische Gotteswort unerschaffen, also mit Gott gleich ewig. Die Schiiten hängen mehrheitlich der ursprünglich von der Theologenschule der Mutasiliten vertretenen gegenteiligen Auffassung an. Die Offenbarung des Korans ist nach muslimischem Verständnis das zentrale Faktum der Heilsgeschichte.
 
Im islamischen Frömmigkeitsleben kommt dem Koran eine herausragende Bedeutung zu. Kurze Korantexte werden im täglichen fünfmaligen Ritualgebet (Salat) verwendet. Bis ins 19. und zum Teil sogar 20. Jahrhundert war in islamischen Ländern das Auswendiglernen des gesamten Korans der Hauptinhalt der Elementarbildung; noch heute praktizieren es viele Muslime. Einzelne Koranverse werden gern in der Literatur, aber auch im Alltag zitiert. Die Koranrezitation in gesungenem Vortrag hat sich zu einer hohen Kunst entwickelt. Man pflegt sie als gottgefälliges Werk in Moscheen, Rundfunkprogrammen und teils auch in Privathäusern und veranstaltet sie zu besonderen Anlässen wie etwa Gedenktagen Verstorbener. Koranexemplare werden mit großer Ehrfurcht behandelt.
 
Zeitgenössische islamische Fundamentalisten fordern meist die wörtliche Verwirklichung der koranischen Normen, besonders der strafrechtlichen, und bezeichnen den Koran der keinerlei Verfassungsnormen im üblichen Wortsinn enthält - als die Verfassung des von ihnen erstrebten islamischen Staates. In der islamischen Theologie der Gegenwart ist eine historisch-kritische Exegese des Korans, als dessen alleiniger Urheber nach wie vor Gott gilt, noch unbekannt.
 
Ausgaben: Concordantiae Corani arabicae, herausgegeben von G. Flügel (1842, Nachdruck 1965); Corani textus arabicus, herausgegeben von demselben (1883, Nachdruck 1965); Der Koran, herausgegeben von R. Paret, 2 Bände (3-41985-86); Der Koran. Arabisch-Deutsch, herausgegeben von A. T. Khoury, auf 10 Bände berechnet (1990 ff.); Der Koran, übersetzt von A. T. Khoury (21992).
 
Literatur:
 
T. Nöldeke: Gesch. des Qorāns, 3 Bde. (21909-38, Nachdr. 1981);
 I. Goldziher: Die Richtungen der islam. K.-Auslegung (Leiden 1920, Nachdr. 1970);
 J. M. S. Baljon: Modern Muslim K. interpretation (Neuausg. ebd. 1968);
 R. Bell u. W. M. Watt: Bell's introduction to the Qur'an (Edinburgh 1970);
 H. Gätje: K. u. K.-Exegese (Zürich 1971);
 T. Nagel: Der K. Einf., Texte, Erl. (21991);
 J. Berque: Der K. neu gelesen (a. d. Frz., 1995);
 N. Kermani: Gott ist schön. Das ästhet. Erleben des K. (1999);
 H. Bobzin: Der K. Eine Einf. (32001).

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Ko|ran [auch: 'ko:ra(:)n], der; -s, -e [arab. qur'ān = Lesung]: 1. <o. Pl.> Gesamtheit der Offenbarungen des Propheten Mohammed, das heilige Buch des Islam: den K. auslegen. 2. Buch, das den ↑Koran (1) enthält: ein alter K.

Universal-Lexikon. 2012.