Naturwissenschaften,
Oberbegriff für die einzelnen empirischen Wissenschaften, die sich mit der systematischen Erforschung der Natur (beziehungsweise eines Teils von ihr) und dem Erkennen von Naturgesetzen befassen. Man teilt die Naturwissenschaften auch heute noch vielfach, entsprechend der unbelebten und der belebten Natur beziehungsweise Materie, ein in die physikalisch und mathematisch formulierbaren exakten Naturwissenschaften (Physik, Chemie, Astronomie, Geologie sowie ihre verschiedenen Teildisziplinen beziehungsweise die sie verbindenden Wissenschaftsbereiche wie physikalische Chemie, Astrophysik, Geophysik, Meteorologie, Mineralogie u. a.) und in die biologischen Naturwissenschaften (allgemeine Biologie, Botanik, Zoologie, Anthropologie, Physiologie, Genetik, Molekularbiologie, Ökologie u. a.); Grenzgebiete zwischen den Bereichen sind Biophysik und Biochemie. Das Ziel der Naturwissenschaften besteht heute nicht nur darin, die Erscheinungen und Vorgänge in der Natur sowie ihre Gesetzmäßigkeiten mittels geeigneter Experimente zu ergründen und mittels bereits bekannter oder zu entwickelnder Theorien zu beschreiben und zu »erklären«, sondern auch darin, die gewonnenen Erkenntnisse im Rahmen der angewandten Naturwissenschaften und der Technik dem Menschen allgemein nutzbar zu machen. Insofern schaffen die Naturwissenschaften theoretische Voraussetzungen z. B. auch für Landwirtschaft, Medizin und andere Bereiche menschlicher Aktivität.
Die Methoden der Naturwissenschaften beziehungsweise naturwissenschaftlicher Forschung sind neben dem unmittelbaren Beobachten und Messen in gezielt vorgenommenen, reproduzierbaren Experimenten das Beschreiben, Vergleichen, Ordnen und Zusammenfassen von Einzelerscheinungen mit individuell verschiedenen Merkmalen sowie die Entwicklung widerspruchsfreier Begriffe; weiter gehören dazu: die Abstraktion, d. h. das Heraussondern des als wesentlich Erachteten; die Induktion und Deduktion, d. h. die Verallgemeinerung von Einzelbeobachtungen und die logische Folgerung einer Aussage, einer Gesetzmäßigkeit u. a. aus Voraussetzungen beziehungsweise Hypothesen; die Analyse und Synthese, d. h. die Zergliederung komplizierter Sachverhalte in einfachere und umgekehrt die Zusammenfügung von Einzelerscheinungen beziehungsweise -objekten zu einem größeren Ganzen. Die Aufstellung von Hypothesen, Modellen und Theorien zur Deutung des in den Experimenten Erkannten beziehungsweise der den Naturphänomenen zugrunde gelegten Ursachen gibt ihrerseits Anlass zu weiteren Experimenten, v. a. zur Verifizierung und Prüfung der Tragweite. (Natur, Naturphilosophie)
H.-P. Dürr: Das Netz des Physikers. Naturwiss. Erkenntnis in der Verantwortung (Neuausg. 1990);
G. Vollmer: Evolutionäre Erkenntnistheorie. Angeborene Erkenntnisstrukturen im Kontext von Biologie, Psychologie, Linguistik, Philosophie u. Wissenschaftstheorie (51990);
C. F. von Weizsäcker: Die Tragweite der Wiss. (61990);
H. Weyl: Philosophie der Mathematik u. Naturwiss. (a. d. Amerikan., 61990);
I. Hacking: Einf. in die Philosophie der N. (a. d. Engl., 1996).
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Naturwissenschaft und Technik: Ein neues Weltbild setzt sich durch
naturwissenschaftlicher Fortschritt
Universal-Lexikon. 2012.