Umerziehung
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Um|schu|lung ['ʊmʃu:lʊŋ], die; -, -en:1. Ausbildung für eine andere Tätigkeit:
weil sie gegen Mehlstaub allergisch wurde, macht sie eine Umschulung zur Altenpflegerin.
2. Einweisung in eine andere Schule:
die Umschulung war während des Kriegs angeordnet worden.
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Ụm|schu|lung 〈f. 20〉
1. das Umschulen
2. das Umgeschultwerden
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Ụm|schu|lung, die; -, -en:
das Umschulen; das Umgeschultwerden:
eine U. zur Flugzeugkonstrukteurin;
U. per Fernkurs.
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Umschulung,
Sozialpolitik: die Ausbildung von bereits qualifizierten Arbeitskräften für einen anderen Beruf. Die U. kann notwendig werden durch Arbeitslosigkeit, veränderte Anforderungen des Arbeitsmarktes, Arbeitsunfall, Erkrankung, Umstellung der Produktion, der Organisation oder der technischen Ausrüstung des Betriebes, Wunsch nach beruflichem Aufstieg u. a. Die Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeit, Träger der Unfallversicherung und der Rentenversicherung, der Kriegsopferversorgung und der Sozialhilfe führen U.-Maßnahmen zum Teil in enger Zusammenarbeit durch. Allgemeine Vorschriften für die U. im Rahmen der beruflichen Weiterbildung beziehungsweise der Berufsbildung enthalten das SGB III (Arbeitsförderung) sowie das Berufsbildungsgesetz vom 14. 8. 1969. - In Österreich tragen Arbeitsmarktservice, Berufsverbände, berufliche Interessenvertretungen (Kammern), Wirtschaftsförderinstitute und Werksstiftungen v. a. U. für infolge wirtschaftlicher Umstrukturierungen nicht mehr vermittelbare Arbeitnehmer. Auch die Länder beteiligen sich an einzelnen U.-Projekten. In der Schweiz gibt es von Berufsverbänden und Privatwirtschaft organisierte U.-Möglichkeiten, in Zeiten wirtschaftlicher Rezession heute zunehmend auch staatlich (Kantone, Bund) geförderte Umschulung.
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Ụm|schu|lung, die; -, -en: das Umschulen.
Universal-Lexikon. 2012.