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Zweck
Schluss; Finitum; Abschluss; Ziel (von); Ergebnis (von); Ende; Ziel; Vorsatz; Absicht; Rolle; Aufgabe; Funktion; Zielsetzung; Zielvorstellung; Perspektive; Vorhaben; Behuf (veraltet); Plan; Ansinnen; Intention; Nutzen; Sinnhaftigkeit; Sinn

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Zweck [ts̮vɛk], der; -[e]s, -e:
Ziel einer Handlung:
welchen Zweck verfolgst du damit?; was ist der Zweck Ihrer Reise?; die Annonce, die Maßnahme hat ihren Zweck erfüllt, verfehlt; das Werkzeug ist nicht viel wert, aber es erfüllt seinen Zweck; ich brauche die Bücher für private Zwecke; das Gerät ist für meine, für militärische Zwecke nicht geeignet; das hat doch alles keinen Zweck (das ist doch sinnlos); das Geld ist für einen guten Zweck.
Syn.: Aufgabe, Bestimmung, Funktion, Sinn.
Zus.: Erholungszweck, Erwerbszweck, Forschungszweck, Gebrauchszweck, Kriegszweck, Lebenszweck, Privatzweck, Propagandazweck, Reklamezweck, Studienzweck, Übungszweck, Unterrichtszweck, Vergleichszweck, Versuchszweck, Verwendungszweck, Werbezweck.

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Zwẹck 〈m. 1
1. Sinn einer Handlung, eines Vorgangs
2. Ziel einer Handlung
● was ist der \Zweck Ihres Besuchs?; der \Zweck der Sache ist folgender ... ● welchem \Zweck soll das dienen?; dieses kleine Gerät erfüllt völlig seinen \Zweck genügt völlig; seinen \Zweck (nicht) erreichen; das hat keinen \Zweck!; es hat keinen \Zweck, länger zu warten; was soll das für einen \Zweck haben?; die Maßnahme hat ihren \Zweck (völlig) verfehlt; er verfolgt damit einen bestimmten \Zweck ● dem \Zweck entsprechende Kleidung; Geld für einen guten \Zweck spenden; diese Pflanze wird für medizinische \Zwecke gebraucht; das brauche ich für private \Zwecke ● ich brauche das Buch für einen bestimmten \Zweck; er dient ihr nur als Mittel zum \Zweck; zu diesem \Zweck; zu welchem \Zweck willst du das haben? [<ahd. zwec „Holznagel, bes. der im Mittelpunkt einer Zielscheibe befindliche“, daraus seit dem 15. Jh. „Ziel des Scheibenschießens; Ziel einer Bemühung“; urspr. identisch mit Zwecke]

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Zwẹck , der; -[e]s, -e [mhd., ahd. zwec = Nagel, zu zwei, urspr. = gegabelter Ast, Gabelung; später: Nagel, an dem die Zielscheibe aufgehängt ist, od. Nagel, der in der Mitte der Zielscheibe sitzt; Zielpunkt]:
1. etw., was jmd. mit einer Handlung beabsichtigt, zu bewirken, zu erreichen sucht; [Beweggrund u.] Ziel einer Handlung:
der Z. seines Tuns ist, …;
der Z. der Übung (ugs. scherzh.; das angestrebte Ziel) war, …;
einen bestimmten Z. haben, verfehlen;
einen bestimmten, seinen Z. erfüllen (für etw. Beabsichtigtes taugen);
etw. seinen -en dienstbar machen (für seine Ziele nutzen);
einem guten, wohltätigen Z. dienen;
etw. für private, für seine -e nutzen;
etw. zu bestimmten -en benutzen;
etw. geschieht zu wissenschaftlichen, therapeutischen, politischen, militärischen, kommerziellen -en;
etw. dient zu einem bestimmten Z.;
etw. zum -e der Verbesserung des Gesundheitszustandes tun;
R der Z. heiligt die Mittel (für einen guten Zweck sind alle Mittel erlaubt; den Jesuiten [fälschlicherweise] als Quintessenz ihrer Moral zugeschrieben).
2. in einem Sachverhalt, Vorgang o. Ä. verborgener, erkennbarer Sinn (5):
der Z. des Ganzen ist nicht zu erkennen;
es hat wenig Z., keinen Z. [mehr], auf eine Besserung zu hoffen.

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Zweck,
 
die Orientierung von Handlungen und Handlungsfolgen; im engeren Sinn das Ziel, das durch willentlichen Einsatz bestimmter Mittel in Handlungen geplant und verfolgt wird, was diese zweckmäßig sein lässt, sie (als Zweckursache) leitet und durch jene erreicht werden soll. Der Zweck, der zunächst nur als ein Plan in der Vorstellung existiert, muss sich in der Realisierung bewähren, was sowohl Sachkenntnis hinsichtlich der Mittel als auch eine Angemessenheit des Zwecks hinsichtlich der verfügbaren Mittel zur Voraussetzung hat und über die Zweckmäßigkeit als Kriterium der Entscheidung über die Mittel hinausgehend auch allgemein deren nützliche oder schädliche Folgen zu berücksichtigen hat. Jeder Zweck ist auch Ziel, aber ein Ziel wird erst dann zum Zweck, wenn die zu seiner Realisierung notwendigen Mittel mit reflektiert werden. In der lebensweltlichen Praxis sind Zwecke eingebunden in ein komplexes Zweckgefüge; zu unterscheiden sind dabei 1) die Zwecke der anderen, wobei das, was für den einen Zweck ist, für den anderen bloß Mittel sein kann, 2) gemeinschaftliche Zwecke, 3) Handlungszwecke, die ihrerseits Mittel zu anderen Zwecken sind (Zweckhierarchie) und auf einen obersten Zweck als Bestimmungsgrund der Orientierung und des Verhaltens weisen. - Eine objektiv feststellbare Zweckmäßigkeit in der organischen Natur in Analogie zur menschlichen Lebenswelt könnte nur derart angenommen werden, als sei ein vorgestellter Endzustand teleologisch durch ein ordnendes Prinzip herbeigeführt worden (Teleologie). So sah z. B. Thomas von Aquino die Zweckmäßigkeiten in der Natur als einen Beweisgrund für die Existenz Gottes an. Die Quelle einer eigentlichen Zwecktätigkeit wäre jedoch hierbei empirisch nicht zugänglich; noch nicht erkennbare Kausalzusammenhänge könnten dabei nicht ausgeschlossen werden. Eine Übertragung des durch Absicht, Willen und Vernunft gekennzeichneten Zweckgedankens auf die Natur ist mit deren mechanistischen Deutung als eines durchgängigen Kausalzusammenhangs nicht vereinbar. Daher hat I. Kant das dem Kausalgesetz unterliegende Reich der Natur und das Reich der Freiheit (und der Zweck) unterschieden; der Mensch (und die Menschheit) ist Kant zufolge prinzipiell Selbstzweck, denn durch seine Vernunft ist es ihm allein möglich, Zwecke zu setzen. Anknüpfend an die neueren Entwicklungen in den Naturwissenschaften wird die Frage der Zielstrebigkeit oder Zweckmäßigkeit in der Natur wieder neu diskutiert.

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Zwẹck, der; -[e]s, -e [mhd., ahd. zwec = Nagel, zu ↑zwei, urspr. = gegabelter Ast, Gabelung; später: Nagel, an dem die Zielscheibe aufgehängt ist, od. Nagel, der in der Mitte der Zielscheibe sitzt; Zielpunkt]: 1. etw., was jmd. mit einer Handlung beabsichtigt, zu bewirken, zu erreichen sucht; [Beweggrund u.] Ziel einer Handlung: der Z. seines Tuns ist, ...; was ist der Z. Ihrer Reise?; der Z. der Übung (ugs. scherzh.; das angestrebte Ziel) war, ...; einen bestimmten Z. haben, verfehlen; sich einen Z. (geh.; ein Ziel) setzen; einen bestimmten, seinen Z. erfüllen (für etw. Beabsichtigtes taugen); etw. seinen -en dienstbar machen (für seine Ziele nutzen); einem guten, vernünftigen, wohltätigen, karitativen Z. dienen; keinem anderen Z. dienen als ...; Ich möchte nicht ..., dass ein Dozent mich für seine -e einspannt (Nossack, Begegnung 105); etw. zum -e der Verbesserung des Gesundheitszustandes tun; das Gerät ist für militärische -e nicht geeignet; etw. für private, für seine -e nutzen; Es schien ein reines Schmuckstück zu sein, ohne weiteren Z. (Seghers, Transit 211); etw. zu bestimmten -en benutzen; etw. dient zu einem bestimmten Z.; R der Z. heiligt die Mittel (für einen guten Zweck sind alle Mittel erlaubt; den Jesuiten [fälschlicherweise] als Quintessenz ihrer Moral zugeschrieben). 2. in einem Sachverhalt, Vorgang o. Ä. verborgener, erkennbarer ↑Sinn (5): der Z. des Ganzen ist nicht zu erkennen; Leugnen hat keinen Z. mehr, Beweise erdrückend (Frisch, Stiller 442); Was hat das alles für einen Z.? Was kommt schon dabei heraus? (Dönhoff, Ära 96); es hat wenig Z., keinen Z. [mehr], auf eine Besserung zu hoffen; die ganze Angelegenheit ist ohne Z. und Sinn/Ziel.

Universal-Lexikon. 2012.