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Abwasser
Ab|was|ser ['apvasɐ], das; -s, Abwässer ['apvɛsɐ]:
durch Gebrauch verschmutztes abfließendes Wasser:
die Abwässer der Stadt fließen in den See.
Zus.: Industrieabwasser.

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Ạb|was|ser 〈n. 13u(aus Haushalt u. Betrieben) abfließendes schmutziges Wasser

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Ạb|was|ser: aus Haushaltungen, öffentlichen Gebäuden, Gewerbebetrieben, Industrie u. Landwirtschaft verbraucht anfallendes Wasser einschließlich Kühlwässern u. Niederschlagswässern aus Siedlungen u. Industriebetrieben. Je nach Herkunft enthält A. unterschiedliche Mengen an löslichen u./od. unlöslichen org. u. anorg. Schmutzstoffen, Fäkalien, Chemikalien u. biol. aktiven Stoffen; Kriterien zur Abschätzung der Belastung von A. sind u. a. BSB, CSB u. TOC. Aufgaben der Abwasserreinigung in Kläranlagen sind die Wiedergewinnung von Wasser zur Wasseraufbereitung für Haushalte (Trinkwasser), Industrie u. Gewerbe (Betriebswasser, Brauchwasser) sowie Landwirtschaft u. die schadlose Rückleitung der übrigen gereinigten A. in die Oberflächengewässer.

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Ạb|was|ser, das; -s, Abwässer (Technik):
durch häuslichen, gewerblichen od. industriellen Gebrauch verunreinigtes abfließendes Wasser:
A. reinigen, aufbereiten;
Abwässer in einen Fluss einleiten.

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Abwasser,
 
das durch häuslichen, gewerblichen und industriellen Gebrauch verunreinigte abfließende Wasser (Schmutzwasser), auch das geringer verschmutzte Niederschlagswasser aus dem Bereich von Ansiedlungen.
 
Abwasserarten:
 
Das häusliche Abwasser fällt im Wesentlichen aus Spül-, Wasch- und Reinigungsarbeiten sowie aus der Benutzung sanitärer Einrichtungen an. Die in ihm enthaltenen Stoffe können gelöst oder in kolloidaler oder ungelöster Form als Schwimm-, Schweb- und Sinkstoffe vorliegen. Die gewerblichen Abwässer und industriellen Abwässer sind je nach Art des Betriebes unterschiedlich verunreinigt. Bestimmte Abwässer enthalten hohe Konzentrationen an organischen Schmutzstoffen, z. B. die von Zellstoff- und Zuckerfabriken, Brennereien, Hefefabriken, Wollwäschereien, Leim- und Seifenfabriken, Gerbereien. Andere Abwässer enthalten hohe Konzentrationen an Salzen aus Bergbau und Salinen (Ablaugen der Kaliindustrie), Säuren oder Laugen und Metallionen oder giftigen chemischen Verbindungen (aus Beizereien, Galvanisierungsbetrieben, Härtereien). In Abwässern aus der industriellen (biotechnischen) Anwendung biologischer Prozesse sind Bakterien, Pilze, antibiotische Bestandteile und Nährstoffe enthalten. Radioaktive Abwässer entstehen in Kernkraftwerken und Wiederaufarbeitungsanlagen sowie in Kliniken und wissenschaftlichen Instituten, die offene radioaktive Stoffe verwenden. Das Niederschlagswasser aus Ansiedlungen (Regen- und Schmelzwasser) enthält den Schmutz von Dächern, Höfen und Straßen. Außer den genannten Abwässern wird auch Brauchwasser (Betriebswasser), das nur wenig oder gar nicht verschmutzt ist, als Abwasser bezeichnet, wenn es als überflüssig zum Abfluss gebracht wird, z. B. Kühlwasser.
 
Abwassermenge:
 
1998 wurden in Deutschland insgesamt rund 9,7 Mrd. m3 Abwasser in Gewässer eingeleitet (einschließlich Fremd- und Niederschlagswasser aus der Kanalisation, ohne ungenutztes Wasser); davon waren 99,3 % behandeltes Abwasser. Das anfallende Abwasser bestand zu rund 61 % aus Kühlwasser, zu 18 % aus industriellem und zu 21 % aus häuslichem, einschließlich indirekt eingeleiteten gewerblichen Abwassers.
 
Abwasserbeseitigung:
 
Der einfachste Weg zur Beseitigung des Abwassers war lange Zeit die ungereinigte Rückführung in den natürlichen Wasserkreislauf. Mit der Zunahme des Lebensstandards und der Industrialisierung und dem damit verbundenen gestiegenen Abwasseranfall konnte die Selbstreinigungskraft der Vorfluter, also der Flüsse, Seen und Küstenwässer, nicht mehr Schritt halten, sodass diese zunehmend verschmutzt wurden. Heute ist die Rückführung des Abwassers in den natürlichen Wasserkreislauf nur noch nach einer Abwasserreinigung in speziellen Anlagen erlaubt, die das Abwasser sammeln und schrittweise reinigen. Meist wird das Abwasser deshalb mit dem Niederschlagswasser vermischt und in die Mischkanalisation geleitet (Kanalisation). Abwasser, das die natürliche Selbstreinigung des Vorfluters, besonders bei geringer Wasserführung und stärkerer Abwasserkonzentration, zu stark in Anspruch nimmt und den biologischen Abbau der Schmutzstoffe infolge Sauerstoffmangels erheblich be- oder ganz verhindern würde, muss einer Kläranlage zugeführt werden. Als Grundlage für die durchzuführenden Reinhaltungsmaßnahmen (Reinhaltepläne) dient die Abwasserlast, eine rechnerisch ermittelte Grenze der Belastbarkeit des Vorfluters. Die Berechnung gründet sich auf Angaben über die Abflusswerte des Wasserlaufs, die Menge und Konzentration der einzuleitenden Abwässer sowie analytische, den Sauerstoffhaushalt des Gewässers betreffende Zahlenwerte.
 
Eine Größe zur Beurteilung der Belastung mit biologisch abbaubaren Stoffen ist der biochemische Sauerstoffbedarf (BSB). Weitere summarische Wirkungs- und Stoffkenngrößen sind der Anteil an absetzbaren Stoffen, der chemische Sauerstoffbedarf (CSB) und der Gehalt an organisch gebundenem Kohlenstoff (TOC). Die Abwasserlast wird in sieben Belastungsgruppen gegliedert; diese sind ausschlaggebend für die anzuwendende Reinigungstechnologie.
 
Träger der Abwasserbeseitigung sind die Kommunen, die diese Aufgabe an kommunale Unternehmen, Abwasserverbände oder beauftragte Dritte (Privatunternehmen) weitergeben können. An die öffentliche Abwasserbeseitigung besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang, hiervon ausgenommen sind Gewerbe- und Industriebetriebe mit eigener Kanalisation und einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach dem Wasserhaushaltsgesetz (Wasserhaushalt). Die Kosten für die Erweiterung und Modernisierung der kommunalen Kläranlagen, der Kanalisation und der Regenwasserbehandlung werden durch Gebühren und Beiträge der Benutzer der öffentlichen Entsorgungseinrichtungen finanziert. Die Gebühren und Beiträge werden hierbei so kalkuliert, dass neben den laufenden Betriebskosten auch die Kapitalkosten (z. B. Zinsen, Abschreibungen) abgedeckt werden. Inzwischen wird für die öffentliche Abwasserbeseitigung fast eine vollständige Kostendeckung erreicht. Die erhobenen Gebühren und Beiträge für die öffentliche Abwasserbeseitigung sind allerdings häufig nicht verursachergerecht, da die gesamten Kanalisations- und Kläranlagenkosten proportional zum Fremdwasserbezug und unabhängig von der Abwasserqualität auf die Einleiter umgelegt werden: Frischwasserbezug und Abwassermenge sind nicht deckungsgleich (Wasser verdunstet, geht in Produkte ein, wird als Trinkwasser verwendet), der Verschmutzungsgrad des Abwassers ist sehr unterschiedlich und führt auch zu unterschiedliche Kosten für die Abwasserbehandlung, die Kosten der Kanalisation bei einem Mischsystem sind nur zum Teil auf die Abwassereinleitung zurückzuführen. Den Nachteilen nicht verursachergerechter Gebühren (z. B. Anreize, Menge und Schädlichkeit des Abwassers zu verringern, fehlen; abwasserintensiv produzierte Güter sind zu billig) versucht man mit einer besonderen Abwasserabgabe und wasserrechtlichen Auflagen entgegenzuwirken.
 
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
 
Gewässerschutz · Umweltschutz · Wasserrecht · Wasserwirtschaft
 
Literatur:
 
Lehr- u. Hb. der A.-Technik, hg. v. d. Abwassertechn. Vereinigung e. V., 7 Bde. (31982-86; Neuausg. u. d. T. ATV-Hb., 1995 ff.);
 P. Koppe u. A. Stozek: Kommunales A.Seine Inhaltsstoffe nach Herkunft, Zusammensetzung u. Reaktionen im Reinigungsprozeß einschließlich Klärschlämme (41999);
 D. Büker: Mensch - Kultur - A. Von der Annehmlichkeit für wenige zur Existenzfrage der Gesellschaft - der Umgang des Menschen mit Abwässern. Ein kulturhistor. Längsschnitt von den Anfängen bis zum Beginn des 20. Jh.(2000).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Abwasserreinigung: Wie wird reines Wasser gewonnen?
 
Abwasserreinigung in kommunalen Kläranlagen
 
biologische Abwasserreinigung: Mikroben reinigen Abwasser
 
Abwasserreinigung: Was wird aus dem Klärschlamm?
 

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Ạb|was|ser, das; -s, Abwässer (Technik): durch häuslichen, gewerblichen od. industriellen Gebrauch verunreinigtes abfließendes Wasser: A. reinigen, aufbereiten; A. in einen Fluss einleiten; die Abwässer der Brauerei fließen in den Fluss.

Universal-Lexikon. 2012.