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Giroverkehr
Gi|ro|ver|kehr 〈[ ʒi:-] m. 1; unz.; Bankw.〉 bargeldloser Zahlungsverkehr, Verrechnungsverkehr

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Gi|ro|ver|kehr, der:
bargeldloser Zahlungsverkehr, der über Girokonten abgewickelt wird.

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Giroverkehr
 
['ʒiːro-], der bargeldlose Zahlungsverkehr durch Ab- und Zuschreiben (Belastung und Gutschrift) der Beträge auf den Konten der Bank- oder Sparkassenkunden, z. B. aufgrund eines Überweisungsauftrages (Überweisung). Die Durchführung des Giroverkehrs wird als Girogeschäft bezeichnet. Die Teilnahme am Giroverkehr setzt voraus, dass der Zahlende und der Zahlungsempfänger ein Girokonto bei einem Kreditinstitut unterhalten. Sparkonten sind nicht für den Giroverkehr zugelassen. Neben dem Überweisungsauftrag dienen auch Einzugsermächtigungen und Abbuchungsaufträge sowie Schecks dazu, über das Buchgeld zu verfügen. Auf dem Girokonto werden nicht nur Sichteinlagen und Kontokorrentkredite verbucht, sondern auch kurzfristige Kredite (Dispositionskredite) eingeräumt. Übertragungen von Buchgeld können innerhalb desselben Instituts am selben Platz (Hausgiroverkehr), innerhalb desselben Instituts zwischen zwei Plätzen (Institutsgiroverkehr), aber auch zwischen verschiedenen Instituten am selben Ort (Bezirksgiroverkehr) oder an verschiedenen Orten (Außerbezirksgiroverkehr) erfolgen.
 
Zu diesem Zweck unterhalten die Kreditgenossenschaften (Deutscher Genossenschaftsring), die Sparkassenorganisation (Spargiroverkehr), die Deutsche Postbank AG sowie die drei Großbanken (Deutsche Bank AG, Dresdner Bank AG und Commerzbank AG) jeweils eigene Zahlungsverkehrsnetze (Gironetze), die insgesamt durch das Gironetz der Deutschen Bundesbank beziehungsweise der Landeszentralbanken (LZB) miteinander verbunden sind. Zahlungen zwischen zwei Konten werden soweit wie möglich innerhalb des eigenen Netzes abgewickelt und erst in letzter Instanz - insbesondere über die LZB - in ein anderes Netz übergeleitet. Da fast alle Kreditinstitute Konten bei einer LZB unterhalten (mit ihrer Bankleitzahl als Kontonummer), übernehmen die einzelnen LZB die Funktion als zentrale Abrechnungs- und Verrechnungsstelle (Clearing), nicht zuletzt für Kreditinstitute, die kein eigenes Gironetz unterhalten. Im Übrigen steht das Netz der Bundesbank beziehungsweise der LZB jedem, der ein Konto bei ihnen unterhält, für Zahlungszwecke zur Verfügung.
 
Der Spargiroverkehr (früher Gironetz der Sparkassen oder kommunaler Giroverkehr) wird von den Sparkassen und den als zentrale Mittler fungierenden Girozentralen getragen (Spitzenorgan ist die Deutsche Girozentrale - Deutsche Kommunalbank). Letztere nehmen die Verrechnung unter den Sparkassen vor. Das Gironetz der Kreditgenossenschaften, auch Zahlungsverkehr im Genossenschaftsring genannt, ist im Prinzip ebenso gestaltet wie der Spargiroverkehr. Zentrale Mittler sind die Ringhauptstellen (Zentralkassen und größere Kreditgenossenschaften), Spitzenorgan ist die DG Bank - Deutsche Genossenschaftsbank. Die Kreditbanken (Großbanken, Regionalbanken, Privatbankiers) verfügen nicht über eine ähnlich straffe Giroorganisation wie die Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Das Institutsgiro hat aber erhebliche Bedeutung. Durch die Entwicklung vom beleggebundenen zum beleglosen Zahlungsverkehr konnte der Giroverkehr erheblich rationalisiert werden. So wurden zu Beginn der 90er-Jahre innerhalb der Sparkassenorganisation bereits 95 % aller Lastschriften beleglos eingezogen, rd. drei Viertel aller Schecks nur noch als Datensätze ausgetauscht und Überweisungen etwa zur Hälfte beleglos abgewickelt. Zunehmende Selbstbedienungs- und Homebanking-Aktivitäten werden diesen Trend weiter verstärken.
 
Geschichte:
 
Schon im Altertum ist der Giroverkehr nachweisbar, seine eigentliche Entwicklung setzte jedoch erst mit dem 12. Jahrhundert in Genua und Venedig ein. Wichtige Gründe für die Verwendung von Buchgeld und die Herausbildung des Giroverkehrs waren die Münzzersplitterung und die Unsicherheit des Münzgeldtransports. Die 1408 gegründete Casa di San Giorgio in Genua, der 1587 errichtete Banco di Rialto in Venedig, der 1619 gegründete Banco del Giro und die 1609 gegründete Amsterdamsche Wisselbank waren die ersten typischen Depositen- und Girobanken. Auf deutschem Boden war die 1619 gegründete Hamburger Bank als erste Girobank tätig. Sie schuf als besondere Buchgeldeinheit die Mark-Banco. 1876 wurde die Bank eine Filiale der Reichsbank, die auch den von ihr eingeführten Giroverkehr übernahm. 1909 führten die Postgiroämter und die Sparkassen den Giroverkehr ein, wenig später auch die Kreditgenossenschaften.

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Gi|ro|ver|kehr, der: bargeldloser Zahlungsverkehr, der über Girokonten abgewickelt wird.

Universal-Lexikon. 2012.