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Komplementarität
Kom|ple|men|ta|ri|tät 〈f.; -; unz.〉
1. ergänzende Beschaffenheit, Eigenschaft
2. 〈Elementarteilchenphys.〉 Erscheinung, dass ein Teilchen je nach beobachtendem Experiment entweder als Teilchen od. als Welle auftritt, aber niemals beide Eigenschaften zugleich zeigt

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Kom|ple|men|ta|ri|tät, die; -, -en [zu komplementär] (bildungsspr.):
wechselseitige Entsprechung, Ergänzung:
die K. zweier Begriffe.

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Komplementarität,
 
1) Physik: ein der Kopenhagener Deutung der Quantenmechanik zugrunde liegendes, von N. Bohr 1928 formuliertes Prinzip, nach dem zur vollständigen Beschreibung eines (sub-)atomaren (mikrophysikalischen) Objekts Vorstellungen und Begriffe erforderlich sind, die nach dem Verständnis der klassischen (Makro-)Physik nicht miteinander vereinbar sind und sich daher prinzipiell gegenseitig ausschließen. Solchen Begriffen entsprechen sich wechselseitig ausschließende (komplementäre) Messvorrichtungen, die jeweils nur eine von zwei möglichen Klassen von Resultaten zugänglich machen und dadurch z. B. entweder den Teilchen- oder den Wellenaspekt eines mikrophysikalischen Objekts verdeutlichen, nicht aber den jeweils komplementären Aspekt. Die hierin liegende Beschränkung der Aussagefähigkeit experimenteller Resultate findet ihren quantitativen Ausdruck in der heisenbergschen Unschärferelation.
 
Nach Bohr bringt das Komplementaritätsprinzip zum Ausdruck, dass die Eigenschaften mikrophysikalischer Systeme nur relativ zu makrophysikalischen Systemen (den Messapparaturen) angegeben werden können, in oder an denen sie sich als »Phänomene« bemerkbar machen. Hierdurch hat das Komplementaritätsprinzip Auswirkungen auf den Begriff der Objektivität sowie auf den des klassischen Determinismus. In diesem Zusammenhang kann Komplementarität als eine Verallgemeinerung der Kausalität angesehen werden. Bohr und C. F. von Weizsäcker haben in späteren Arbeiten versucht, die Komplementarität als allgemeines erkenntnistheoretisches Prinzip zu verankern.
 
 2) Psychologie: das Aufeinander-bezogen-Sein von innerpsych., subjektiven Momenten und von äußerem Verhalten und körperlichen Vorgängen. Komplementaritätsdiagnostik und Komplementaritätstherapie sind psychologische und körperlich-medizinische Diagnostik sowie Psycho- und Somatotherapie unter dem Gesichtspunkt wechselseitiger Ergänzung.
 
 3) Wirtschaftstheorie: das Verhältnis zweier oder mehrerer Konsumgüter im Verbrauchsplan des Haushalts sowie zweier oder mehrerer Produktionsfaktoren im Produktionsplan eines Unternehmens, die sich gegenseitig notwendig ergänzen. Bei Komplementarität kann auf keines der Konsumgüter beziehungsweise keinen der Produktionsfaktoren verzichtet werden, wenn der angestrebte Erfolg (Bedürfnisbefriedigung beziehungsweise Produktionsergebnis) erreicht werden soll. Bei einem starren Einsatzverhältnis von Produktionsfaktoren spricht man von Limitationalität. Güter, die den Bedingungen der Komplementarität entsprechen und deshalb oft zusammen angeboten werden (z. B. Briefpapier und Briefumschläge), nennt man auch Komplementärgüter. Preistheoretisch ist die Kreuz-Preis-Elastizität der Komplementärgüter negativ, d. h., steigt (fällt) der Preis des einen Gutes, wird eine Mindernachfrage (Mehrnachfrage) nach dem anderen Gut ausgelöst. - Gegensatz: Substitutionalität.

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Kom|ple|men|ta|ri|tät, die; -, -en [zu ↑komplementär] (bildungsspr.): wechselseitige Entsprechung, Ergänzung: die K. zweier Begriffe; Die K. von Bürgerinitiativen und Parteien (Die Unabhängigen 13. 4. 74, 5).

Universal-Lexikon. 2012.