Lạnds|knecht 〈m. 1; 15./16. Jh.〉 zu Fuß kämpfender Söldner [<Land + Knecht; eigtl. ein im kaiserl. Land - im Gegensatz zum Schweizer - angeworbener Soldat]
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Lạnds|knecht, der [eigtl. = ein im kaiserlichen Land angeworbener Soldat]:
(im 16. Jh.) berufsmäßiger, zu den Fußtruppen gehörender Soldat; zu Fuß kämpfender Söldner.
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Landsknecht
[eigentlich »ein im kaiserlichen Land angeworbener Soldat«; unter Anlehnung an Lanze], ursprünglich in Deutschland der zuweilen Kriegsdienst verrichtende Büttel, Gerichtsdiener und Gendarm zu Fuß oder zu Pferd, seit Beginn der Regierungszeit Maximilians I. Bezeichnung für die sich v. a. aus dem oberdeutschen Raum rekrutierenden Söldner. Mit der Aufstellung angeworbener Landsknechtstruppen versuchte Maximilian das ritterliche Lehnsaufgebot durch ein ebenso Kaiser und Reich ergebenes, jedoch zeitgemäßeres militärisches Instrument zu ersetzen.
Die Landsknechte erlebten ihren militärgeschichtlichen Höhepunkt etwa zwischen 1490 und 1530. Zu dieser Zeit rekrutierten sie sich v. a. aus freien Bürgern, Bauern und Soldrittern. Mehrfach schlugen die verhältnismäßig disziplinierten Landsknechtsheere auch schweizerische Söldnertruppen, so z. B. in der Schlacht bei Pavia 1525 unter der Führung Georg von Frundsbergs. In der Mitte des 16. Jahrhunderts setzte der Niedergang des Landsknechtswesens ein, denn die nun häufig aus den unteren Schichten rekrutierten Söldner kämpften ohne innere Bindung jeweils für diejenige Partei, die Bezahlung bot. Ausbleibender Sold führte immer öfter zu Meuterei, Plünderung und Desertion. Gegen Ende des 16. Jahrhunderts waren den Landsknechten das spanische Fußvolk und das des Moritz von Oranien, Oberbefehlshaber der vereinigten niederländischen Provinzen, hinsichtlich Disziplin und Kriegstüchtigkeit weit überlegen. Nach 1600 sprach man nicht mehr von »teutschen Knechten«, sondern nur noch von kaiserlichen, ligistischen, bayerischen und brandenburgischen Söldnern.
Die Anwerbung eines Landsknechtsheeres erfolgte durch einen vom Kriegsherrn bestallten Feldhauptmann (später Feldobrist oder Feldoberst), der für die Zeit des Vertrages hinsichtlich Organisation, Verwaltung und Rechtsprechung das »volle Regiment«, d. h. die oberste Befehlsgewalt über die Söldner, innehatte. Zunächst suchte sich der Feldhauptmann einen Stellvertreter (Obristleutnant), als Führer der aufzustellenden 10-18 Fähnlein setzte er Hauptleute ein. »Regimentsämter« waren Schultheiß (Richter mit Hauptmannsrang), Profos (Scharfrichter), Quartier-, Proviant-, Pfennigmeister, Hurenweibel (Führer des Trosses), Wachtmeister (verantwortlich für die Sicherheit des Lagers) und Obristwachtmeister (verantwortlich für die Gefechtsordnung). »Vertrauensleute« der Söldner gegenüber den Führern waren die »Gemeinweibel«, die von den Landsknechten selbst gewählt wurden. Bei der Musterung vereidigte man die Angeworbenen auf den Artikelbrief, der die Bestimmungen über Pflichten und Rechte der Landsknechte, Sold, Ausrüstung u. a. enthielt. Die Bewaffnung musste von den Landsknechten selbst beschafft werden. Wer die herkömmliche Ausrüstung mit Spieß, Schwert und Sturmhaube vorwies, erhielt für seinen Dienst vier Gulden Sold im Monat, besonders kriegserfahrene und besser - z. B. mit dem Bidenhänder - ausgerüstete Landsknechte erhielten einen höheren Sold, sie wurden als »Doppelsöldner« bezeichnet. Im Gefecht formierten sich die Landsknechtsheere in Gevierthaufen, die im Angriff die gegnerische Aufstellung mit einem massiven Stoß zu überrennen suchten. Mit Handfeuerwaffen ausgestattete einzelne Schützen kämpften zunächst nur in kleineren Gefechten, mit wachsendem Anteil an den Fußtruppen stieg später ihre Bedeutung (Infanterie).
Die Kleidung der Landsknechte war sehr farbenfreudig und bestand aus einem mit dickem Steppfutter versehenen Wams, mit oder ohne Schoß. Oberschenkelhosen wurden über meist ledernen Beinlingen (Ledersen) zu Kuhmäulern oder Hornschuhen und einem breitkrempigen, reich mit Straußenfedern geschmückten Barett getragen. Wams und Hosen waren mit Schlitzen versehen, durch die sich das Unterfutter bauschte.
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Lạnds|knecht, der [eigtl. = ein im kaiserlichen Land angeworbener Soldat]: (im 16. Jh.) berufsmäßiger, zu den Fußtruppen gehörender Soldat; zu Fuß kämpfender Söldner.
Universal-Lexikon. 2012.