Ursprung; Herkunft; Provenienz; Elternhaus; Abstammung; Take-off; Anfang; Start; Aufbruch; Auftakt; Anbruch; Beginn; Niederkunft; Entbindung; Gebären
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Ge|burt [gə'bu:ɐ̯t], die; -, -en:1.
a) das Heraustreten des Kindes aus dem Leib der Mutter:
die Frau hat die Geburt ihres Kindes gut überstanden; das Kind ist kurz nach der Geburt gestorben.
Zus.: Erstgeburt, Frühgeburt, Hausgeburt, Klinikgeburt, Mehrlingsgeburt, Totgeburt, Zwillingsgeburt.
b) <ohne Plural> das Geborenwerden, das Zur-Welt-Kommen:
wir freuen uns über die Geburt unseres Sohnes/unserer Tochter.
2. Abstammung, Herkunft:
sie ist von niedriger, hoher Geburt.
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Ge|burt 〈f. 20〉
1. das Geborenwerden
2. Ausstoßung der lebensfähigen Leibesfrucht aus dem Mutterleib, Entbindung
3. 〈fig.〉 das Hervorbringen, Erzeugung, Entstehung
4. Erzeugnis
5. Herkunft, Abstammung
● die \Geburt einer Idee, die \Geburt eines Kindes; „Miß Sara Sampson“ von Lessing bezeichnet die \Geburt des bürgerlichen Trauerspiels; die Zahl der \Geburten ● die glückliche \Geburt einer Tochter zeigen an ...; eine leichte, schwere \Geburt; das war eine schwere \Geburt 〈fig.; umg.〉 eine harte Arbeit, eine große Anstrengung, Mühe ● seine Mutter starb bei seiner \Geburt; im Jahr 1800 nach Christi \Geburt; er ist von \Geburt Deutscher; von hoher, niedriger \Geburt; von \Geburt an blind sein; im Jahre 200 vor Christi \Geburt; während der \Geburt traten Komplikationen ein [<ahd. giburt, engl. birth, got. gabaurþs; → gebären]
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1.
a) das Gebären; Entbindung:
eine leichte, schwere G.;
die sanfte, natürliche, programmierte G.;
die G. verlief ohne Komplikationen;
die G. einleiten;
einer G. beiwohnen;
die Zahl der -en ist leicht angestiegen;
Ü das war eine schwere G. (ugs.; das hat viel Mühe gekostet);
b) <o. Pl.> das Geborenwerden, Zur-Welt-Kommen:
wir freuen uns über die G. unserer Tochter Ute;
im 9. Jahrhundert vor/nach Christi G.;
von G. [an] (seit der Geburt);
c) Geborenes, Geschöpf, Lebewesen:
eine G. (Ausgeburt) der Fantasie.
2. Abstammung, Herkunft:
von niedriger, hoher G. sein;
er ist von G. (der Geburt nach) Schweizer.
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I Geburt
(Partus, Niederkunft, Entbindung): Vorgang der Ausstoßung der Leibesfrucht unter Wehentätigkeit aus der Gebärmutter.
Die normale Geburt beginnt entweder mit Wehen oder mit dem Blasensprung. In der Eröffnungsperiode öffnet sich der Muttermund innerhalb von vier bis zehn Stunden vollständig, das heißt bis zu einem Durchmesser von etwa 10 cm. Dann beginnt die Austreibungsperiode, die etwa eine halbe bis zwei Stunden dauert. In dieser Phase muss der kindliche Kopf, bei dem das Gesicht zuerst zu einer Seite der Mutter zeigt, beim Durchtritt durch das Becken eine spiralförmige Drehung von 90 Grad vollziehen, sodass das Kind mit dem Hinterkopf nach vorne zum Schamberg der Mutter gerichtet geboren wird (Hinterhauptlage, Kindslagen). Der Kopf des Kindes ist rundum von den Schädelknochen umhüllt und hat damit im Vergleich zum übrigen Körper des Kindes den größten, kaum verformbaren Durchmesser; deshalb geht nach der Geburt des Kopfes die Geburt der Schultern und des restlichen Körpers im Allgemeinen unproblematisch vonstatten. Mit der Ausstoßung der Nachgeburt gilt die Geburt als beendet. Die Schwangere wird ab jetzt als Wöchnerin bezeichnet.
Geburt,
Pạrtus, Vorgang des Ausstoßens der Nachkommen aus dem mütterlichen Körper bei lebend gebärenden (viviparen) Tieren und beim Menschen (bei diesem auch als Niederkunft oder Entbindung bezeichnet).
Eine Geburt in diesem Sinne findet sich v. a. bei den Säugetieren (mit Ausnahme der Kloakentiere, die Eier legen), aber auch bei vielen anderen Tierklassen, so z. B. bei einigen Schlangen, Knochenfischen und Haien. Innerhalb der Klasse der Säugetiere werden die Jungen entweder im embryonalen Zustand geboren (Beuteltiere) oder erst, nachdem sie sich so weit entwickelt haben, dass sie außerhalb des mütterlichen Körpers lebensfähig sind (plazentale Säugetiere). Sie können dann noch hilflos sein (z. B. nackt und blind, wie bei Kaninchen, Mäusen, Raubtieren) oder bereits fortbewegungsfähig, behaart und sehend (z. B. Feldhase, Elefanten, Huftiere). Unipare Lebewesen gebären in der Regel nur ein Junges (z. B. Pferd, Rind, Affe, Mensch), multipare Tiere bringen mehrere Junge in einem Geburtsvorgang zur Welt (z. B. Nagetiere, Katzen, Hunde, Schweine).
Beim Menschen tritt die Geburt als Abschluss der Schwangerschaft in der Regel etwa 266 Tage nach dem befruchtenden Geschlechtsverkehr oder um den 280. Tag nach dem ersten Tag der letzten Menstruation ein. Nach der Naegele-Regel rechnet man von diesem Tag drei Monate zurück und zählt ein Jahr und sieben Tage hinzu. Hat z. B. die letzte Menstruation am 7. 6. begonnen, so ergibt sich der 14. 3. des nächsten Jahres als Geburtstermin. Der tatsächliche Termin liegt bei der überwiegenden Zahl von Geburten jedoch drei Wochen um den errechneten Zeitpunkt herum. Wesentliche Abweichungen liegen bei der Frühgeburt (gegebenenfalls Fehlgeburt) und der Spätgeburt vor. Warum es nach etwa 280 Tagen Schwangerschaft bei der Frau zur Geburtsauslösung kommt, ist nicht endgültig geklärt. Faktoren wie Reifung des Mutterkuchens und des Kindes, Veränderung des Verhältnisses des Wehenhormons Oxytocin zum Oxytocin abbauenden Enzym Oxytocinase, Stimulation der Prostaglandinsynthese und Sensibilisierung der Gebärmuttermuskulatur für Oxytocin und Prostaglandin spielen dabei eine Rolle.
Der »normale« Geburtsverlauf hängt von Bau und Verformbarkeit des Geburtskanals, Größe und Lage des Kindes sowie von der Muskelkraft der Gebärmutter und der Bauchmuskulatur, allgemein vom Gesamtzustand der Gebärenden ab. Der Geburtskanal wird vom kleinen Becken (Beckengürtel) und dem aus Gebärmutterhalskanal, Scheide und Scheidenvorhof bestehenden Weichteilschlauch sowie von den Muskeln des Beckenbodens gebildet. Er muss während der Geburt für den Durchtritt des Kindes gedehnt werden. Durch einen zu engen knöchernen Beckenring kann der Kopfdurchtritt behindert oder durch unelastische Weichteile z. B. bei älteren Erstgebärenden die Geburt verzögert werden. Der kindliche Kopf kann bei normalen anatomischen Verhältnissen gerade den knöchernen Beckenring passieren. Bei der »normalen« Lage des Kindes stimmt dessen Längsachse mit derjenigen der Gebärmutter überein; in 96 % aller Geburten ist der in der Regel tief gebeugte Kopf der führende, vorangehende Teil des Kindes (Hinterhauptlage); dabei liegt das Hinterhaupt meist vorn. Alle Abweichungen (Deflexionslage, Beckenendlage) bedeuten eine Erschwerung der Geburt; Schräglagen wandeln sich meist durch die Wehentätigkeit in eine Längslage, bei der Querlage ist eine natürliche Geburt nicht möglich.
Der Geburtsbeginn macht sich durch das Einsetzen anhaltender, regelmäßiger, etwa alle zehn Minuten auftretender Wehen (Eröffnungswehen) bemerkbar, die dadurch, dass sie das Kind gegen den Gebärmutterausgang drücken, zu einer Aufweitung von Gebärmutterhalskanal und Muttermund führen. Die vor dem führenden Teil des Kindes gebildete Fruchtblase dichtet die Gebärmutterhöhle nach unten ab und vergrößert den hydraulischen Druck im Gebärmutterkörper. Nach dieser Eröffnungsperiode springt am häufigsten die Fruchtblase (Blasensprung). In der Austreibungsperiode wird das Kind schrittweise durch den Geburtskanal gepresst. Unterstützend zu den Presswehen tritt dabei die aktive Betätigung der Bauchmuskeln (Bauchpresse) durch die Gebärende hinzu; bei Wehenschwäche werden Wehenmittel gegeben. Der Damm wird beim Durchtritt des kindlichen Kopfes extrem gedehnt und muss durch spezielle geburtshelferische Griffe abgestützt oder vorbeugend eingeschnitten (Episiotomie) werden. Nach weiteren Wehen kommt es zur vollständigen Geburt. Ist das Kind geboren, wird es durch Abnabeln vom Mutterkuchen getrennt. In der Nachgeburtsperiode, die normalerweise 30 Minuten dauert, wird der Mutterkuchen durch die Nachgeburtswehen mit den Eihäuten und dem Rest der Nabelschnur als Nachgeburt ausgestoßen. Hebamme und Arzt prüfen die Nachgeburt auf Vollständigkeit; eventuelle Reste müssen umgehend entfernt werden, da es andernfalls zu starken Blutungen und Infektionen im Wochenbett kommen kann. Mutter und Neugeborenes (Säugling) werden außerdem auf Geburtsschäden untersucht. Damit ist die Geburt abgeschlossen; das Wochenbett beginnt.
Die Dauer der Geburt kann außerordentlich schwanken. Durch die Fortschritte in der Geburtshilfe und den Einsatz von Wehenmitteln hat sie sich allgemein wesentlich verkürzt. Sie beträgt heute bei Erstgebärenden etwa 12, bei Mehrgebärenden etwa 8 Stunden. Bei der seltenen Sturzgeburt (v. a. bei Mehrgebärenden) wird das Kind aus einer ungünstigen Stellung der Mutter geboren und stürzt zu Boden (z. B. Toilettengeburt). Von den körperlichen Gegebenheiten her bestehen die günstigsten Voraussetzungen für einen normalen Geburtsverlauf etwa zwischen dem 18. und 28. Lebensjahr der Frau (Gebäroptimum).
Nicht jedes Überschreiten der mittleren Geburtsdauer verlangt ärztliche Geburtshilfe; sie wird erst dann erforderlich, wenn sich Wehenschwäche einstellt oder die in der Regel parallel zur Geburt mit der Wehentätigkeit aufgezeichneten kindlichen Herztöne (Kardiotokographie) eine Verschlechterung des kindlichen Befindens erkennen lassen, wenn die Kindslage geburtshindernd ist, wenn das Becken zu eng ist oder das Befinden der Mutter (z. B. Herzleiden, Eklampsie) eine schnelle Beendigung der Geburt notwendig machen; Zustände, die unter dem Begriff der Dystokie zusammengefasst werden. Die dann zu ergreifenden Maßnahmen sind u. a. Dauertropfinfusionen mit Wehenmitteln, Episiotomie, manuelle Hilfe bei Beckenendlagen, Vakuumextraktion und Kaiserschnitt.
Eine künstliche Geburtseinleitung vor dem spontanen Wehenbeginn wird bei Gefährdung des Kindes (z. B. Übertragung oder Blutgruppenunverträglichkeit) durch Gabe von Wehenmitteln, Dehnung des Muttermundes und Sprengung der Fruchtblase vorgenommen.
Die Bekämpfung des Geburtsschmerzes (schmerzarme Geburt), der in der Eröffnungsperiode durch die Dehnung des Gebärmutterhalskanals und des Muttermundes, in der Austreibungsperiode durch die Dehnung des Weichteilrohres und des Beckenbodens verursacht sowie durch Angst potenziert wird, basiert auf zwei Prinzipien. Bei der psychosomatischen Geburtsvorbereitung, die auf eine »natürliche Geburt« orientiert und von G. Dick-Read mit entwickelt wurde, stehen Aufklärung über den Geburtsablauf, Abbau von Angst, Gymnastik sowie Entspannungs- und Atemübungen im Vordergrund. Der französische Arzt F. Leboyer hob die Bedeutung einer sanften Geburt für das Neugeborene hervor und forderte gedämpftes Licht, eine ruhige Atmosphäre und einen innigen Körperkontakt zwischen Mutter und Kind, um den Geburtsschock für das Kind zu mindern. Bei der medikamentösen Geburtsschmerzlinderung werden beruhigende, krampflösende und schmerzhemmende Arzneimittel eingesetzt. Mit den verschiedenen Formen der Leitungsanästhesie wird durch eine direkte Nervenblockade Schmerzfreiheit erzielt. So kann der Schmerz beim Austritt des kindlichen Kopfes durch örtliche Betäubung des Beckennervs (Pudendusanästhesie) weitgehend unterdrückt werden. Die rückenmarknahe Leitungsanästhesie ermöglicht eine Betäubung des unteren Körperabschnittes. So kann durch die Katheter-Periduralanästhesie eine kontinuierliche Schmerzfreiheit während des gesamten Geburtsverlaufes erreicht werden (ohne Ausschaltung der Muskelfunktion). Die Spinalanästhesie hat den Vorteil der raschen Wirkung, führt aber zum Ausfall der Motorik und wird v. a. beim Kaiserschnitt angewendet, sodass die Mutter die Geburt des Kindes miterleben kann.
Gegenüber der in der Regel in Rückenlage durchgeführten Geburt wurde in neuerer Zeit der Vorzug der seit dem Altertum üblichen (Gebärstuhl) und bei manchen Naturvölkern angewendeten Sitz- und Hockstellung betont, deren Überlegenheit jedoch wissenschaftlich nicht erwiesen ist. Vierfüßerposition im und außerhalb des Gebärbettes sollen mehr Mobilität und Geburtserleichterung ermöglichen. Kritisch wird, wegen nicht auszuschließender kindlicher Gefährdung, die Unterwassergeburt gesehen.
Entbindungen erfolgen heute fast ausschließlich in Kliniken. Die wieder auflebende Propagierung der Hausgeburt wird mehrheitlich abgelehnt, da v. a. bei Komplikationen ein sehr hohes Risiko für Mutter und Kind besteht. In den Kliniken hat ein Umdenken stattgefunden in Richtung familienorientierte Geburt mit mehr Hinwendung zur Gebärenden und weg von der Überbetonung der Apparategeburtshilfe. Dies drückt sich auch darin aus, dass derzeit bei etwa 90 % aller Geburten die Väter oder andere Familienangehörige dabei sind.
Mit der Vollendung der Geburt, d. h. mit dem vollständigen Austritt aus dem Mutterleib, beginnt die Rechtsfähigkeit jeder natürlichen Person (§ 1 BGB). Das Kind muss bei der Vollendung der Geburt leben. Bei einer Totgeburt ist keine Rechtsfähigkeit gegeben. Dies ist z. B. im Erbrecht von Bedeutung, da Erbe grundsätzlich nur sein kann, wer zur Z. des Erbfalls lebt; allerdings ist die zur Zeit des Erbfalls bereits vorhandene Leibesfrucht erbfähig. Die Geburt wird im Geburtenbuch beurkundet. Der strafrechtliche Schutz gegen Tötung und Verletzung beginnt mit dem Anfang der Geburt, vorher gelten die besonderen Vorschriften über den Schwangerschaftsabbruch.
Auch im österreichischen Recht beginnt mit der vollendeten Geburt die Rechtsfähigkeit. Einen besonderen Schutz des Ungeborenen statuiert § 22 ABGB (z. B. Schadensersatzanspruch bei Schädigung im Mutterleib). Auch Ungeborene können Rechte erwerben (etwa durch Erbeinsetzung). - Die vollendete Geburt des Menschen (völliger Austritt aus dem Mutterleib) führt nach schweizerischem Recht dann zum Erwerb der Persönlichkeit, wenn danach ein Lebenszeichen festgestellt wird (Art. 31 ZGB). Nicht erforderlich ist demgegenüber Lebensfähigkeit.
Bis ins 20. Jahrhundert erhielten sich (in Verbindung mit Fruchtbarkeitsriten und den kulturellen Traditionen bezüglich der Schwangerschaft) vielfältige abergläubische Verhaltensweisen und Praktiken anlässlich der Geburt (symbolische Speise- und Verhaltensgebote beziehungsweise -tabus), besondere Abwehrbräuche und Schutzmittel gegen dämonische Kräfte und Neidzauber wie Glöckchen, Reliquien, Drudenfuß sowie Amulette (v. a. Adlerstein) beziehungsweise Talismane. In manchen Landschaften wurde das Kind mit besonderen Zeremonien in die Familie aufgenommen: Die Hebamme legte es auf die Erde (unter den Tisch), der Vater hob es auf (u. a. Württemberg); auch die Namensgebung war mit Gebräuchen verbunden. Schutzpatrone der Geburt sind Maria, Margaretha, Leonhard; als Votivgabe (u. a. bei Wallfahrten zu Marienfesten) war das Gebärmuttersymbol in Gestalt einer Kröte üblich. Wie bei jedem wichtigen Ereignis achtete man auf Vorzeichen, auf Sonne, Mond und Sterne. Sonntagskinder gelten als glückliche Kinder, Montagskinder als kluge Kinder. Manche Familien pflanzen zur Erinnerung einen Geburtsbaum. V. a. bei Naturvölkern war das Männerkindbett (»Couvade«) üblich. Für die Astrologie ist die Gestirnkonstellation im Augenblick der Geburt (Geburtshoroskop) von Bedeutung.
G. Dick-Read: Der Weg zur natürl. G. (a. d. Engl., Neuausg. 1984);
M. Ringler: Psychologie der G. im Krankenhaus (1985);
M. Odent: Die sanfte G. (a. d. Frz., 61986);
D. u. R. Ewy: Die Lamaze-Methode (71987);
S. Kitzinger: Schwangerschaft u. G. (a. d. Engl., 81995).
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Geburt: Von den Wehen bis zur Nachgeburt
Geburt: Komplikationen und ihre Behandlung
Geburt: Ein Mensch erblickt das Licht der Welt
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Ge|burt, die; -, -en [mhd. geburt, ahd. giburt, zu ↑gebären]: 1. a) das Gebären; Entbindung: eine leichte, schwere G.; die sanfte, natürliche, programmierte G.; die G. verlief ohne Komplikationen; die G. fand in einer hervorragend geleiteten Klinik statt (Zuckmayer, Herr 37); die G. einleiten; einer G. beiwohnen; die Zahl der -en ist leicht angestiegen; Der entscheidende Beitrag zu einer Wende wäre also die Verringerung der Weltbevölkerung durch radikale Einschränkung der -en (Gruhl, Planet 179); das war eine schwere G. (ugs.; ein schweres Stück Arbeit); Ü die G. der Tragödie aus dem Geist der Musik (Titel einer Schrift von Nietzsche); b) <o. Pl.> das Geborenwerden, Zur-Welt-Kommen: wir freuen uns über die G. unserer Tochter ...; im 9. Jahrhundert vor/nach Christi G.; von G. [an] (seit der Geburt); Ü Die geradezu tropische Fülle von Marken und Modellen hat seit der G. des Automobils dafür gesorgt, dass mit jedem neuen Wagen der Vorgänger nahezu in Vergessenheit geriet (auto 7, 1965, 78); c) Geborenes, Geschöpf, Lebewesen: Da fängt, wider Erwarten, die G. unter dem Schlachttisch zu schreien an (Süskind, Parfum 9); Ü eine G. (Ausgeburt) der Fantasie. 2. Abstammung, Herkunft: von niedriger, hoher G. sein; Erwerben lässt sich das nicht ... Das macht die G. (Gaiser, Jagd 151); er ist von G. (der Geburt nach) Schweizer; „... Ist sie Gräfin von G.?“, fragte Klaus Heinrich (Th. Mann, Hoheit 174); Ü Willy schwört, dass sie kein wirklicher Bass sei, sondern von G. (ursprünglich, eigentlich) reiner Tenor (Remarque, Obelisk 139).
Universal-Lexikon. 2012.