Sọn|der|päd|a|go|gik auch: Sọn|der|pä|da|go|gik 〈f.; -; unz.〉 Lehre von der Erziehung u. Förderung geistig u./od. körperlich behinderter Kinder; Sy Heilpädagogik
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Sọn|der|pä|d|a|go|gik, die:
Heilpädagogik.
Dazu:
sọn|der|pä|d|a|go|gisch <Adj.>.
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I Sonderpädagogik,
Bereich der Erziehungswissenschaftlichen, der sich mit der Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen befasst, die eine spezielle pädagogische Förderung für ihre Entwicklung benötigen. Sie umfasst nicht nur die Theorie und die Praxis einer Pädagogik für behinderte Kinder und Jugendliche (Behindertenpädagogik), sondern auch die Erziehung von Kindern, die von Behinderung bedroht sind. Neben dem Sonderschulbereich gehört zur Sonderpädagogik der Bereich der vorschulischen Erziehung sowie der Bereich der außer- und der nachschulischen pädagogischen Betreuung von Menschen mit besonderen Förderungsbedürfnissen. Der Begriff Sonderpädagogik hat den traditionellen Begriff Heilpädagogik weitgehend ersetzt. Die sonderpädagogische Diagnostik und vielfach die weitere Arbeit wird oft gemeinsam von Fachärzten, Kinder- und Jugendpsychiatern und -psychotherapeuten, Psychologen, Psychagogen, Sozialpädagogen (Heilpädagogen) sowie Juristen durchgeführt, zum Teil im Rahmen der Erziehungsberatung. Sie baut auf den Ergebnissen anderer Disziplinen wie Psychopathologie, Psychologie, allgemeine Pädagogik, Medizin und Soziologie auf. Eine Heilung ist für die Mehrheit der Betroffenen nicht zu erhoffen, jedoch kann die Sonderpädagogik durch gezielte pädagogische Maßnahmen und unter Anwendung modernster technischer Hilfsmittel zu ihrer Förderung beitragen. Je nach Art der organisch, psychisch und/oder soziokulturell bedingten oder verstärkten Schädigung sind diese Maßnahmen im Einzelnen sehr unterschiedlich, allgemeine Grundlage der Sonderpädagogik ist die Achtung des Kindes und der Versuch, sein eigentliches immer verletztes Selbstwertgefühl zu stärken. Auf dem Weg einer optimalen Förderung soll die Benachteiligung durch die Behinderung so weit wie überhaupt möglich ausgeglichen werden, sodass viele der Geförderten schließlich in die Gesellschaft integriert werden können. Die Integrationsdiskussion seit den 1980er-Jahren verweist auf die allgemein zu beobachtende Ausgrenzung der Behinderten aus der Gesellschaft, wozu das Sonderschulwesen wesentlich beitrage, da mangels Kontakten zwischen Gesunden und Behinderten der Umgang miteinander nicht erlernt werde. Außerdem gibt es Beobachtungen, dass in Lernbehindertenklassen eine Nivellierung nach unten erfolgt. Deshalb wurden z. B. im Kanton Zürich die Lernbehindertenklassen erheblich reduziert und besondere Einschulungsklassen sowie Stütz- und Förderunterricht eingeführt. Dem Vorteil einer frühzeitigen Integration behinderter Kinder in die allgemeinen Schulen steht als Nachteil eine weniger gezielte Förderung gegenüber; um dafür einen Ausgleich zu schaffen, sind erhebliche Umstrukturierungen und finanzielle Aufwendungen nötig, z. B. für mehr dezentralisierte Sonderschullehrerstellen samt technischen Einrichtungen, damit sich diese Sonderpädagogen der Problemschüler in den Regelklassen annehmen können.
Einen speziellen Ansatz der Sonderpädagogik bildet die Camphill-Bewegung. In den angelsächsischen Ländern wurde die Sonderpädagogik als Child-Guidance entwickelt.
U. Bleidick: Betrifft Integration, behinderte Schüler in allg. Schulen (1988);
Einf. in die Behindertenpädagogik, bearb. v. U. Bleidick u. a., 3 Bde. (3-41989-92);
W. Jantzen: Allg. Behindertenpädagogik, 2 Bde. (1-21990-92);
Recht auf Leben - Recht auf Bildung. Aktuelle Fragen der Behindertenpädagogik, Beitrr. v. G. Antor u. a. (1995);
Hb. Integrationspädagogik, hg. v. H. Eberwein (41997).
II
Sonderpädagogik,
Bereich der Erziehungswissenschaft, der sich mit der Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen befasst, die eine besondere, über den gewöhnlichen Umfang hinausgehende pädagogische Förderung für ihre Entwicklung benötigen. In diesem Sinne umfasst die Sonderpädagogik nicht nur die Theorie und die Praxis einer Pädagogik für Behinderte (Behindertenpädagogik), sondern auch die Erziehung von Kindern und Jugendlichen, die von Behinderung bedroht sind.
Die wichtigsten Teilbereiche der Sonderpädagogik sind: Blindenpädagogik, Gehörlosenpädagogik, Geistigbehindertenpädagogik, Körperbehindertenpädagogik, Lernbehindertenpädagogik, Mehrfachbehindertenpädagogik, Schwerhörigenpädagogik, Sehbehindertenpädagogik, Sprachbehindertenpädagogik und Verhaltensgestörtenpädagogik. Wie ein Blick auf diese verschiedenen Teilbereiche zeigt, ist der Begriff Sonderpädagogik auch nicht synonym mit dem Begriff Sonderschulpädagogik, denn dieser bezeichnet, systematisch gesehen, nur einen Ausschnitt aus dem viel umfassenderen sonderpädagogischen Aufgabenbereich, zu dem beispielsweise auch noch der Bereich der vorschulischen Erziehung sowie der Bereich der außerschulischen und der nachschulischen pädagogischen Betreuung von Menschen mit besonderen Erziehungs- und Förderungsbedürfnissen gehören. Der Begriff Sonderpädagogik hat den früher weit verbreiteten, aber auch heute teilweise noch gebräuchlichen Begriff Heilpädagogik weitgehend ersetzt.
Ein wesentlicher Aspekt der gegenwärtigen kontrovers geführten sonderpädagogischen Diskussion betrifft das Problem der Integration von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, denen (so weit es geht) »normales« Leben in ihrer gewohnten Umgebung - also auch möglichst ohne spezielle Versorgung in gesonderten Institutionen (z. B. Sonderschulkindergärten, Sonderschulen) - ermöglicht werden soll. Dies setzt voraus, dass die allgemeinen Kindergärten und die allgemeinen Schulen über ihre jetzige Ausstattung hinaus personell und materiell so ausgestattet werden, dass sie dieser Verantwortung auch gewachsen sein können. Freilich sind daneben vielfach auch noch strukturelle Änderungen unabdingbar.
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Sọn|der|pä|da|go|gik, die: Heilpädagogik.
Universal-Lexikon. 2012.