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Rechtschreibung
Orthographie; Orthografie

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Rẹcht|schrei|bung 〈f. 20
1. durch Regeln festgelegte, richtige Schreibung; Sy Orthografie; → Lexikon der Sprachlehre
2. Rechtschreibbuch

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Rẹcht|schrei|bung, die [ von lat. orthographia, Orthografie]:
1. <Pl. selten> nach bestimmten Regeln festgelegte, allgemein geltende Schreibung von Wörtern; Orthografie:
eine Reform der R.;
etw. verstößt gegen die R.
2. <o. Pl.> Unterrichtsfach, in dem Rechtschreibung (1) gelehrt wird.
3. Rechtschreibbuch.

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Rechtschreibung,
 
Orthographie, die Normierung der Schreibung einer Sprache nach einheitlichen Regeln mit dem Ziel, einen möglichst übereinstimmenden Schreibgebrauch in einer Sprachgemeinschaft herbeizuführen und damit die schriftliche Verständigung zu erleichtern.
 
Im Mittelalter gab es für das Deutsche trotz gewisser Tendenzen zur Vereinheitlichung in den Klosterschreibstuben und Kanzleien keine einheitliche Schreibung. Sie wurde ungeachtet der raschen Verbreitung des Buchdrucks auch in der Neuzeit zunächst nicht erreicht. Wichtige Impulse zu einer Normierung der Rechtschreibung gingen im 17. Jahrhundert von J. G. Schottel (»Teutsche Sprachkunst«, 1641; »Ausführliche Arbeit von der teutschen haubt Sprache«, 1663) aus, der die Schreibung nach der Aussprache regelte. Hieronymus Freyer (* 1675, ✝ 1747) stellte mit seiner »Anweisung zur teutschen Orthographie« (1722) die vier Grundprinzipien Aussprache, Ableitung (Etymologie), Analogie, allgemeiner Schreibgebrauch als für die Schreibung verbindlich auf und sprach sich für eine Regelung der Großschreibung nach grammatischen Grundsätzen aus. Seine »Anweisung« (die »Hallesche Rechtschreibung«) trug entscheidend zur Systematisierung der Schreibung bei und wurde im schulischen Bereich maßgebend. Zu den Wegbereitern einer einheitlichen Rechtschreibung gehörte J. C. Gottsched, v. a. mit seiner »Grundlegung einer deutschen Sprachkunst« (1748). Auf Gottsched und Freyer aufbauend, setzte sich Adelung in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts für eine einheitliche orthographische Norm für das Deutsche nach dem Grundsatz »Schreibe, wie du sprichst!« ein. Von 1774 bis 1786 erschien sein fünfbändiger »Versuch eines vollständigen grammatisch-kritischen Wörterbuchs der hochdeutschen Mundart. ..«. 1782 veröffentlichte er die »Grundsätze der deutschen Orthographie«, 1788 seine zweiteilige »Vollständige Anweisung zur deutschen Orthographie«. Adelung wandte sich gegen alle Änderungen des Schreibgebrauchs, schrieb den gewachsenen Sprachzustand fest und schuf damit die Grundlage für die heutige deutsche Rechtschreibung. Im Gegensatz zu Adelung und seinem Grundprinzip, die Schreibung der Aussprache anzupassen, verneinte J. Grimm eine Eigenständigkeit der neuhochdeutschen Schriftsprache gegenüber dem Mittelhochdeutschen und setzte sich für weitgehende Kleinschreibung sowie Schreibformen nach etymologischen Gesichtspunkten ein. Am konsequentesten vertrat K. Weinhold die Positionen Grimms in dem Aufsatz »Über deutsche Rechtschreibung« (1852). Diese Bestrebungen der historischen Schule wurden v. a. von Rudolf von Raumer (* 1815, ✝ 1876) blockiert, der die Eigenständigkeit der neuhochdeutschen Schriftsprache gegenüber früheren Sprachzuständen betonte und dazu beitrug, die nach der Herausbildung einer nationalen Literatursprache gefestigten orthographischen Normen zu bewahren.
 
Bis in die 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts hatte sich die Rechtschreibung in Deutschland ohne übergreifende behördliche Regelung entwickelt. Als erstes Land stellte Hannover 1855 Regeln für die Schulorthographie auf; 1861 folgte Württemberg. Der entscheidende Anstoß zu einer einheitlichen und verbindlichen Regelung der Rechtschreibung ging 1871 von der Reichsgründung aus. 1875 berief der preußische Kultusminister A. Falk eine Konferenz zur »Herstellung größerer Einigung in der deutschen Rechtschreibung« nach Berlin ein. Die Beschlüsse dieser Konferenz (an der auch K. Duden teilnahm) wurden jedoch von den Regierungen der Länder als zu weitgehend abgelehnt. Nach diesem Rückschlag begann Duden mit den Arbeiten zu seinem »Orthographischen Wörterbuch«, wobei er - im Hinblick auf die Einheit der deutschen Rechtschreibung - darauf verzichtete, seine eigenen Vorstellungen zu verwirklichen, und sich v. a. darauf konzentrierte, die Regeln für die preußische Schulorthographie konsequent auf den deutschen Wortschatz anzuwenden. Fast gleichzeitig erschienen 1880 das v. a. von dem Germanisten Wilhelm Wilmanns (* 1842, ✝ 1911) abgefasste amtliche Werk »Regeln und Wörterverzeichnis für die deutsche Rechtschreibung zum Gebrauch in den preußischen Schulen« und Dudens »Vollständiges orthographisches Wörterbuch der deutschen Sprache«. Da sich Bismarck jedoch gegen das preußische Regelwerk gewandt hatte, fiel dem »Orthographischen Wörterbuch« Dudens die Rolle zu, die preußische Rechtschreibung durchzusetzen. Innerhalb eines Jahrzehnts wurde durch dieses Werk die Einheitsrechtschreibung in Deutschland herbeigeführt. Auswirkungen zeigten sich darüber hinaus im gesamten deutschen Sprachraum: 1892 beschloss der Schweizer Bundesrat die Festlegung der künftigen Schweizer Orthographie entsprechend der Duden-Rechtschreibung. Den Abschluss in den Bemühungen um eine einheitliche deutsche Rechtschreibung bildete die 1901 nach Berlin einberufene staatliche Rechtschreibkonferenz; sie machte die in Dudens »Orthographisches Wörterbuch« bereits durchgesetzte preußische Schulorthographie zur Grundlage. Mit Blick auf eine Einheitsschreibung wurden alle Reformwünsche zurückgestellt; man einigte sich lediglich darauf, »th« in deutschen Wörtern durch »t« zu ersetzen (Thal: Tal), die Zahl der Doppelschreibungen (z. B. Brot: Brod) weiter zu verringern und die eindeutschende Schreibung der Fremdwörter stärker voranzutreiben. Die neu gefasste preußische Rechtschreibung von 1880 wurde 1902 unter dem Titel »Regeln für die deutsche Rechtschreibung nebst Wörterverzeichnis« durch Bundesratsbeschluss für alle Bundesstaaten als verbindlich erklärt; dem schlossen sich Österreich und die Schweiz an. Diese Verbindlichkeit gilt aufgrund des Beschlusses der Kultusminister der Länder vom 18. und 19. 11. 1955 bis zur Einführung der amtlichen neuen Rechtschreibung (Rechtschreibreform).
 
Literatur:
 
L. Weisgerber: Die Verantwortung für die Schrift (1964);
 W. Eichler: R. u. Rechtschreibunterricht. Ein Hb. für den Deutschlehrer (1978);
 
Theoret. Probleme der dt. Orthographie, hg. v. D. Nerius u. J. Scharnhorst (Berlin-Ost 1980);
 
Dt. Orthographie, hg. v. J. Scharnhorst: (Leipzig 21989);
 I. T. Piirainen: Hb. der dt. R. Grundl. der R. u. Methoden des Rechtschreibunterrichts (1981);
 F. Coulmas: Über Schrift (1982);
 
Schrift, Schreiben, Schriftlichkeit. Arbeiten zur Struktur, Funktion u. Entwicklung schriftl. Sprache, hg. v. K. Günter u. a. (1983);
 
Graphematik u. Orthographie. Neuere Forschung der Linguistik, Psychologie u. Didaktik in der Bundesrep. Dtl., hg. v. G. Augst (1985);
 M. Kohrt: Theoret. Aspekte der dt. Orthographie (1987);
 
Schriftsystem u. Orthographie, hg. v. P. Eisenberg u. H. Günther (1989);
 G. Drosdowski: Der Duden - Gesch. u. Aufgabe eines ungewöhnl. Buches (Neuausg. 1996);
 H. Scheuringer: Gesch. der dt. R. Ein Überblick (Wien 1996).

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Rẹcht|schrei|bung, die [LÜ von lat. orthographia, ↑Orthographie]: 1. <Pl. selten> nach bestimmten Regeln festgelegte, allgemein geltende Schreibung von Wörtern; Orthographie: eine Reform der R.; etw. verstößt gegen die R. 2. <o. Pl.> Unterrichtsfach, in dem ↑Rechtschreibung (1) gelehrt wird: in R. hat er eine Eins. 3. Rechtschreib[e]buch.

Universal-Lexikon. 2012.