Ko|pier|schutz, der <o. Pl.> (EDV):
Programm zur Verhinderung unautorisierten Kopierens von Software.
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Kopierschutz
[engl. copy protection], allgemein ein Verfahren, welches das Kopieren von Dateien oder ganzen Datenträgern verhindern soll. Ein Kopierschutz soll das illegale Verbreiten von urheberrechtlich geschützten Inhalten verhindern.
So genannte Raubkopien traten schon bald nach dem Erscheinen der ersten kommerziell vertriebenen Computerprogramme auf; z. T. geschah dies aus Protest gegen die Kommerzialisierung der Computerszene und später der Netzwelt, oft aber auch in betrügerischer Absicht. In der Diskettenära bestand ein häufig verwendeter Kopierschutz im Anlegen von zusätzlichen Spuren - die gängigen Betriebssysteme verwendeten aus Gründen der Datensicherheit nicht den gesamten beschreibbaren Raum einer Diskette. Solcherart geschützte Programme suchten beim Abspielen auf der im Laufwerk eingelegten Diskette nach Daten in diesen Zusatzspuren, welche auf Raubkopien nicht zu finden waren. Bei einer anderen, von der Hardware-Ausstattung unabhängigen Methode fragt das Programm nach bestimmten Worten, Zahlen o. Ä. im mitgelieferten Handbuch (»Wie heißt der dritte Buchstabe im 17. Wort auf Seite 87 des Handbuchs?«). Auf diese Weise sollten die Raubkopierer zumindest zu einem Gang zum Copy Shop gezwungen werden. Die Beispiele zeigen, dass Software-Hersteller es sehr schwer beim Kopierschutz haben und sich Einiges einfallen lassen müssen. Gegen die Vielzahl der fachlich versierten Freizeitkopierer (Cracker) können sie meistens nur anstreben, dass ihr Programm mühsamer zu knacken ist als das Konkurrenzprodukt. Zu jedem bisher erdachten Kopierschutz gab und gibt es in Hacker-Kreisen (Hacker) Anleitungen, mit dem er umgangen werden kann, und aus dem Internet kann praktisch jedes kommerziell vertriebene, kopiergeschützte Programm heruntergeladen werden. Besonders markant ist die Tatsache, dass das für seinen neuartigen Kopierschutz bekannte Betriebssystem Windows XP von Microsoft (s. u.) bereits vor seiner Markteinführung als Raubkopie kursierte. Gegen die Einrichtung eines Kopierschutzes spricht - außer den Erfolgen der Cracker - auch Folgendes: Während es überall auf der Welt illegal ist, Kopien von geschützten Werken in Verkehr zu bringen oder gar zu verkaufen, ist es in vielen Ländern (in Deutschland durch § 53 Urheberrechtsgesetz) erlaubt, für den eigenen Bedarf Kopien von gekauften Programmen anzufertigen, etwa als Backup. Darum dürfte ein perfekter Kopierschutz das Kopieren einer Datei nicht völlig unmöglich machen, sondern nur das In-Verkehr-Bringen der Kopien. Schließlich machten viele in den 1980er- und 1990er-Jahren gängige Kopierschutzverfahren die Nutzung eines Programms umständlicher, etwa der Einsatz von Zusatzgeräten, sog. Dongles. Daher bewog allein schon die Bequemlichkeit manchen dazu, ein »geknacktes« Programm dem originalen vorzuziehen. Aus all diesen Gründen arbeiten im Software-Bereich die Hersteller immer mehr mit Seriennummern (Produkt-ID) anstelle von Kopierschutzmethoden. Bei den Programmen einiger Software-Hersteller könnte man sogar vermuten, dass die Existenz von Raubkopien letztlich stillschweigend in Kauf genommen wird und die Preise so kalkuliert sind, dass die Hersteller durch die tatsächlich verkauften Exemplare dennoch auf ihre Kosten kommen.
Dennoch ist das Thema »Kopierschutz« nach wie vor sehr aktuell. Dies liegt an der atemberaubend schnellen Verbreitung von preiswerten CD-Brennern und -Rohlingen, durch welche sich die Problematik von den Anwendungsprogrammen in die Musikbranche verlagert hat. Mithilfe der mit einem Brenner mitgelieferten Gratis-Software (z. B. Nero Burning Rom) kann man sowohl komplette Audio-CDs (CD-DA) kopieren als auch aus verschiedenen Tonträgern Mix-CDs zusammenstellen. Solange diese Tonträger legal erworben sind, ist daran rechtlich nichts auszusetzen, aber natürlich erlauben CD-Brenner eine noch schnellere Verteilung von schwarzkopierten Musiktiteln als dies mit Musikkassetten möglich war. Aus diesem Grund wurden verschiedene Kopierschutzverfahren für CD-ROMs bzw. Audio-CDs entwickelt:
- Manipuliertes Inhaltsverzeichnis, Überlänge: Bei diesem Schutzverfahren wird das Inhaltsverzeichnis der CD (TOC, Table of Contents) so verändert, dass die Brenn-Software eine viel zu große Länge der auf einer CD gespeicherten Titel annimmt.
- Mediacloq: Dieser CD-Kopierschutz der US-Software-Firma Sunncomm wird derzeit von BMG (Bertelsmann Music Group) getestet. Beim Kodieren des CD-Inhalts manipuliert Mediacloq die Songs so, dass sie im Explorer-Fenster eines Kopierprogramms nicht angezeigt werden.
- Safe Audio: Die Firma Macrovision nennt Safe Audio »Red-Book-kompatibel« (CD-DA), weil der Kopierschutz ausschließlich in den Subchannels, also in den für die Kontrolldaten vorgesehenen Bereichen, steckt: Die Kontrollbytes werden bei diesem Verfahren so kodiert, dass sie beim Brennen durch falsche Daten ersetzt werden, die unangenehme Störgeräusche hervorrufen.
- Cactus Data Shield (CDS): Auch diese Schutztechnik der Firma Midbar erzeugt bei nicht autorisierten CD-Kopien Störgeräusche, die u. U. sogar die Boxen einer Hi-Fi-Anlage beschädigen können. Eine Weiterentwicklung, CDS 200, wurde Ende 2001 von BMG eingesetzt.
- Key2Audio wird u. a. von Zomba Music (Britney Spears, Backstreet Boys) benutzt.
Allen diesen Verfahren ist zweierlei gemein: Es wird berichtet, dass sie möglicherweise auch bei legaler Benutzung Störungen oder Schäden verursachen können, und es gibt Methoden, mit denen sie umgangen werden können. Dies gilt übrigens auch für den DVD-Kopierschutz CSS (Content Scrambling System), der ebenfalls bereits kurz nach seiner Einführung geknackt wurde. In den USA wird derzeit (Anfang 2002) in einem Rechtsstreit verhandelt, ob der Vertrieb von CSS-Crack-Programmen legal ist oder nicht. Gleichzeitig laufen in Deutschland und anderswo Klagen, mit denen Besitzer von Hi-Fi-Anlagen ihr Recht auf CD-Kopien für den privaten Gebrauch gegen Bestrebungen der Musikindustrie durchsetzen wollen, mit denen diese obligatorischen und nicht von außen erkennbaren Kopierschutz durchsetzen wollen.
Die neuste, international aufsehenerregende Entwicklung beim Kopierschutz kommt (wieder einmal) aus dem Haus Microsoft. Es handelt sich dabei um die sog. Windows Product Activation (WPA, Windows-Produktaktivierung) von Windows XP und Office XP (Microsoft Office), bei welcher der Käufer bzw. die Käuferin spätestens nach 30 Tagen per Internet oder Telefon einen Aktivierungscode erfragen muss. Dabei muss eine Installations-ID angegeben werden, die Daten über die im Rechner installierte Hardware enthält. Nach einer gewissen Zahl von Änderungen der Hardware-Konfiguration muss Windows XP neu aktiviert werden. Zweck dieses Verfahrens, das zur Klasse der Software-Dongles gerechnet werden kann (Dongles), ist es, die Installation vom Hard- und Software-Profil des Rechners abhängig zu machen, also in gewisser Weise zu personalisieren. Vor der Veröffentlichung dieses neuen Microsoft-Kopierschutzkonzepts wurde u. a. von Datenschützern massive Kritik daran geäußert, allerdings gibt es auch Fachleute, welche meinen, die WPA verletze die Privatsphäre der Kunden nicht und sei verhältnismäßig tolerant gegenüber Hardware-Änderungen.
TIPP:
Webseiten mit kostenlosen »Cracks«, also illegal geknackten Spielprogrammen u. Ä. sind des Öfteren nur Aufhänger für kommerzielle pornographische Inhalte, die sich selbsttätig einblenden; jugendschutzrechtlich sind diese Angebote sehr bedenklich.
Nach aktueller Gesetzeslage und Rechtsprechung dürfen auch kopiergeschützte Datenträger (CD-ROM, DVD, neuere Audio-CDs usw.) grundsätzlich kopiert werden, etwa mit spezieller Software. Dabei gelten folgende Bedingungen: Es muss sich um einzelne Kopien handeln, die nicht an andere weitergegeben oder verkauft werden. Außerdem müssen die Kopien vor allem Sicherungszwecken dienen.
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Ko|pier|schutz, der (EDV): Programm zur Verhinderung unautorisierten Kopierens von Software.
Universal-Lexikon. 2012.