Mạnteuffel,
pommersches Adelsgeschlecht, 1287 erstmals urkundlich erwähnt, seit dem 14. Jahrhundert mit Zweigen in Schweden und Sachsen. Bedeutende Vertreter waren:
1) Edwin Freiherr von, preußischer Generalfeldmarschall (seit 1873), * Dresden 24. 2. 1809, ✝ Karlsbad 17. 6. 1885, Vetter von 3); wurde 1857 Chef des Militärkabinetts, unterstützte die Heeresreform König Wilhelms I. von 1860. Am Deutschen Krieg von 1866 und am Deutsch-Französischen Krieg von 1870/71 nahm er als Kommandierender General teil; seit 1879 Reichsstatthalter in Elsass-Lothringen.
2) Ernst Christoph Reichsgraf (seit 1719), kursächsischer Staatsmann, * in Pommern 22. 7. 1676, ✝ Leipzig 30. 1. 1749; trat 1699 in kurbrandenburgischem, 1701 in kursächsischem Dienste, wurde 1716 Kabinettsminister Augusts II., des Starken, und leitete 1728-30 die Außenpolitik. 1733 siedelte er (hoch verschuldet) nach Berlin über, wo er sich als Agent für die Höfe in Dresden und Wien bis zu seiner Ausweisung durch König Friedrich II., dem Großen, von Preußen betätigte. Manteuffel war Mitglied der Berliner und der Londoner Akademie der Wissenschaften.
3) Otto Theodor Freiherr von, preußischer Politiker, * Lübben/Spreewald 3. 2. 1805, ✝ Crossen (Oder) 26. 11. 1882, Vetter von 1); leitete 1848-50 das Innenministerium, setzte sich für die Einführung des Dreiklassenwahlrechts (1849) und die Umgestaltung der Verfassung (1850) ein. Er schloss 1850 die Olmützer Punktation ab. Als Ministerpräsident und Außenminister verfolgte er seit Dezember 1850 einen streng konservativen Kurs. Im Rahmen der Politik der »Neuen Ära« wurde Manteuffel 1858 von König Wilhelm I. entlassen.
Universal-Lexikon. 2012.