Ọnlinedienste,
[-laɪn-], Telekommunikationsdienste, die Text-, Ton-, Bild- und Videoinformationen mittels Digitalisierung und Datenkompression über nationale oder internationale Datennetze zu den als Nutzerendgerät fungierenden Computern übertragen. Die Netzbetreiber ermöglichen dem Abonnenten neben einem eigenen Informations- und Serviceangebot auch den Zugang zum Internet.
Kommerzielle Onlinedienste in Deutschland sind der aus dem Btx-/Datex-J-Angebot der Telekom AG hervorgegangene Dienst T-Online, der von der Bertelsmann AG betriebene deutsche Zweig von America Online (AOL®, 1985 in den USA gegründet) sowie Germanynet (gegründet 1995, seit 1999 100%ige Tochter der Mannesmann ARCOR AG & Co.). Daneben ist für Kunden in Deutschland auch der Zugang zu Onlinediensten wie CompuServe® (1998 durch AOL übernommen, aber unter dem Namen CompuServe weitergeführt) und Microsoft Network (MSN) mit Sitz in den USA möglich. Die jeweiligen eigenen inhaltlichen Angebote dieser Anbieter (so genannte Contentprovider, «Inhaltsanbieter«) umfassen Dienste wie Produktinformation, Teleshopping, die Buchung von Tickets u. Ä., den Abruf von Unterhaltungsprogrammen, Spielen oder Tages- und Wochenzeitungen (teilweise auch den Zugriff auf deren Archive) sowie Kommunikation und Datenaustausch mit anderen Teilnehmern (E-Mail). Zu den meistgenutzten Anwendungen zählen Telebanking (z. B. über T-Online), der Abruf von Informationsangeboten und der Zugriff auf Datenbanken (z. B. in den Bereichen Wirtschaft und Finanzen). Seit 1995 ermöglichen alle diese Dienste den Zugang zum Internet; als einheitliche Benutzeroberfläche für alle Onlinedienste wird das Internetformat HTML angestrebt. Mittels Modem oder ISDN verschafft sich der Nutzer über einen Einwählknoten Zugang zum Netzwerk der Onlinedienste, wofür eine spezielle Anbietersoftware nötig ist. Die Zugangssoftware stellen die Anbieter in der Regel kostenlos zur Verfügung. Die Onlinedienste unterscheiden sich v. a. in der Anzahl der Einwählknoten, der Datenübertragungsrate und im Informationsangebot. Für die Nutzung der Onlinedienste zahlt der Kunde die anfallenden Telefongebühren sowie eine monatliche Grundgebühr, die eine begrenzte Anzahl freier Nutzungsstunden enthält; bei Überschreitung werden weitere Gebühren fällig. - Neben den genannten Marktführern gibt es kleinere Anbieter, die auf eigene Inhalte verzichten und stattdessen den zeitlich unbegrenzten Zugang zu einem ausgewählten, meist deutschsprachigen Teil des Internet ermöglichen. Der Nutzer zahlt dabei lediglich eine geringe Monatspauschale und die Telefongebühren. - Internetprovider wie Xlink, EUnet oder Nacamar bieten ihren Kunden den vollständigen Internetzugang, d. h., sie ermöglichen neben dem Abruf fremder Informationen aus dem Internet auch die Hinterlegung eigener Dokumente des Kunden auf dem Server des Providers zum Abruf durch andere; dabei ist die zu entrichtende Gebühr abhängig von der Nutzungszeit und dem benötigtem Speicherbedarf.
Gesetzlich geregelt wird das Anbieten von Onlinediensten durch den Mediendienstestaatsvertrag vom 27. 6. 1997.
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Modem: Übertragung digitaler Daten
Internet: Weltweite Verknüpfung von Computern
Universal-Lexikon. 2012.