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Koexistenz
Nebeneinanderbestehen

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Ko|exis|tenz ['ko:|ɛksɪstɛnts̮], die; -:
das gleichzeitige Vorhandensein, Existieren; das Nebeneinanderbestehen [von Verschiedenartigem]:
die friedliche Koexistenz kultureller Lebensformen, zwischen den unterschiedlichen Konfessionen und Religionen (das friedliche Nebeneinander von Angehörigen verschiedener Kulturen, Konfessionen und Religionen).

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Ko|exis|tẹnz 〈a. [′——] f. 20; unz.〉 das Nebeneinanderexistieren, gleichzeitiges Vorhandensein (bes. von Staaten mit verschiedenen Regierungsformen) ● friedliche \Koexistenz [<Kon... + Existenz]

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Ko|exis|tenz [auch: …'tɛnt̮s ], die <o. Pl.> [mlat. coexistentia = gleichzeitiges Bestehen, zu kirchenlat. coexistere = zugleich vorhanden sein] (bildungsspr.):
das gleichzeitige Vorhandensein, Existieren; das Nebeneinanderbestehen [von Verschiedenartigem]:
eine [friedliche] K. unterschiedlicher Lebensformen, Religionen, Konfessionen.

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Ko|existenz
 
['ko-, -'tɛnts; mittellateinisch »gleichzeitiges Bestehen«, zu kirchenlateinisch coexistere »zugleich vorhanden sein«], das Nebeneinander unterschiedlicher geistiger, ökonomischer, politischer und gesellschaftlicher Systeme. - Historische Bedeutung erlangte die These von der friedlichen Koexistenz, die nach Übernahme der sowjetischen Parteiführung durch N. S. Chruschtschow (1953) - unter Bezug auf Lenin - zur außenpolitischen Leitlinie der UdSSR und der von ihr geführten Staaten (Ostblock) wurde. Basierend auf der im Kalten Krieg auf beiden Seiten gewachsenen Einsicht, dass im Atomzeitalter und einer bipolaren Welt ein Krieg mit nuklearen Waffen zur totalen Vernichtung führen muss, ging das Prinzip der friedlichen Koexistenz von der Vermeidbarkeit von Kriegen zwischen den Staaten unterschiedlicher gesellschaftlicher Systeme aus. Hauptanliegen und Ziel der Forderung nach politischer Koexistenz war es deshalb, den Ost-West-Konflikt abzubauen beziehungsweise ohne den Einsatz militärischer Mittel auszutragen. Dieser Koexistenzgedanke wurde deshalb von einer Reihe von Ländern begrüßt, v. a. von den blockfreien Staaten. Bei Anerkennung des Status quo (d. h. der gegenseitigen Interessensphären) sowie friedlichem ökonomischem Wettbewerb und Handelsverkehr (u. a. Erwerb westlicher Technologien) zielte die Politik der friedlichen Koexistenz auf Entspannung zwischen den Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung durch Verhandlungen (u. a. Abrüstung, KSZE; kollektive Sicherheit). Aus Gründen des eigenen Machterhalts war man allerdings östlicherseits der Meinung, dass gerade mit der Koexistenzpolitik der ideologische Kampf, der »Klassenkampf«, auf internationaler Ebene fortgesetzt, wenn nötig, verschärft werden müsse. Friedliche Koexistenz in diesem Sinne ließ so »revolutionäre Volkserhebungen« und »nationale Befreiungskriege« gegen »kapitalistische« und »imperialistische« Systeme zu. Die Weigerung der Volksrepublik China unter Mao Zedong, die Politik der friedlichen Koexistenz gegenüber den westlichen Staaten mitzutragen, war ein Bestandteil des ideologisch-machtpolitischen Konflikts zwischen China und der UdSSR ab der zweiten Hälfte der 50er-Jahre. - In Deutschland beeinflusste der Koexistenzgedanke die in den 1960er-Jahren eingeleitete neue Ostpolitik, begleitet durch einen Ausbau der innerdeutschen Beziehungen. - Über die Wirkung der Politik der friedlichen Koexistenz bestehen auch nach dem Ende der Blockkonfrontation und des Kalten Krieges unterschiedliche Auffassungen.

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Ko|exis|tenz [auch: - - -'-], die <o. Pl.> [mlat. coexistentia = gleichzeitiges Bestehen, zu kirchenlat. coexistere = zugleich vorhanden sein] (bildungsspr.): das gleichzeitige Vorhandensein, Existieren; das Nebeneinanderbestehen [von Verschiedenartigem]: friedliche K. (Politik; das friedliche Nebeneinanderbestehen von Staaten mit unterschiedlichen Gesellschaftsordnungen; gepr. von dem sowjet. Politiker N. Chruschtschow [1894-1971] auf dem 20. Parteitag der KPdSU 1956); die friedliche K. kultureller Lebensformen, zwischen den unterschiedlichen Konfessionen und Religionen (das friedliche Nebeneinander von Angehörigen verschiedener Kulturen, Konfessionen u. Religionen); ... genügend Beispiele, die beweisen, dass eine K. von Fischen und Amphibien im gleichen Lebensraum durchaus möglich ist (NZZ 23. 12. 83, 28); die ... zur Regel werdende K. von Ehe und Beruf (Bodamer, Mann 99).

Universal-Lexikon. 2012.